Was macht man mit bekifften Schülern?

  • Hallo, bei uns an der Berufsschule, besonders in den Vollzeitklassen, die ja schulpflichtig sind, git es einige drogenkonsumierende Schüler, das Poblem ist jeweils allen Kollegen und auch den Eltern bekannt. :( Was macht man denn aber nun mit den Schülern, wenn die dann zugekifft auf der Bank liegen und den Unterricht verschlafen- und bei Ermahnungen aggresiv reagieren, um sofort weiterzuschlafen. Einige Kollegen hatten schon mal versucht, die Polizei zu holen, um wenigstens mal einen Nachweis zu haben, leider hat diese kein Interesse am einfachen Konsumenten und kommt einfach nicht, da kommt man sich schon ganz schön vera....t vor! X( . Wie reagiert ihr bei so etwas, oder kommt das bei euch nicht vor ?


    Danke Solosunny

  • Zitat

    solosunny schrieb am 12.01.2006 15:29:
    Hallo, bei uns an der Berufsschule, besonders in den Vollzeitklassen, die ja schulpflichtig sind, git es einige drogenkonsumierende Schüler, das Poblem ist jeweils allen Kollegen und auch den Eltern bekannt. :( Was macht man denn aber nun mit den Schülern, wenn die dann zugekifft auf der Bank liegen und den Unterricht verschlafen- und bei Ermahnungen aggresiv reagieren, um sofort weiterzuschlafen. Einige Kollegen hatten schon mal versucht, die Polizei zu holen, um wenigstens mal einen Nachweis zu haben, leider hat diese kein Interesse am einfachen Konsumenten und kommt einfach nicht, da kommt man sich schon ganz schön vera....t vor! X( . Wie reagiert ihr bei so etwas, oder kommt das bei euch nicht vor ?


    Ist bei uns (Weiterbildungskolleg/Abendgymnasium) denkbar. Die Polizei würde ich nicht rufen sondern den Vorfall als das behandeln, was er ist: eine Unterrichtsstörung. Der Schüler wird des Unterrichts verwiesen, im Zweifelsfall beim Direktor abgestellt, eine Fehlstunde wird angerechnet und gut ist. Wenn's arg wird kann man ja die vorhandenen Disziplinarmittel ausschöpfen. Bei einer Berufsschule ist sicher auch der Lehrbetrieb interessiert. Aber die Polizei... warum denn?


    Nele

  • An der Schule meiner Tochter, die vor 2 Jahren Abitur gemacht hat, waren weit über die Hälfte der Schüler ihrer Klasse ständig bekifft. Brisanz gewann dies dadurch, dass einer der Schüler den Lehrern einen mit Haschich gewürzten Kuchen hingestellt hatte und es wegen dieses einen Vorfalls zu einem von der Presse ziemlich beachteten Prozess kam. Das Kiffen aller anderen wurde und wird jedoch geflissentlich übersehen.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Äh, nur mal so aus Neugierde.
    Wie wäre es beim Kultusministerium mal nachzufragen, wie man so einen Fall behandeln soll ?


    Grüße vom Schulkind

  • Zitat

    solosunny schrieb am 12.01.2006 15:29:


    Was macht man denn aber nun mit den Schülern, wenn die dann zugekifft auf der Bank liegen und den Unterricht verschlafen- und bei Ermahnungen aggresiv reagieren, um sofort weiterzuschlafen. Einige Kollegen hatten schon mal versucht, die Polizei zu holen, um wenigstens mal einen Nachweis zu haben, leider hat diese kein Interesse am einfachen Konsumenten und kommt einfach nicht,


    Mit den Schülern selbst kann man da gar nichts machen. Sie sind ja gar nicht "erreichbar", da sie sich in einer ganz anderen Welt befinden.


    Wir haben aber in diesem Schuljahr wegen solcher Schüler schon mehrfach die Polizei geholt, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Diese Schüler kommen mit dem eigenen PKW zur Schule und fahren damit natürlich auch wieder nach Hause (vollbesetzt).
    Wer übernimmt da die Verantwortung?


    Gruß


    Animagus

  • Da der Konsum von Cannabis legal ist, hat m.E. auch die Polizei hier nichts zu suchen.
    Die Polizei deswegen in die Schule zu holen, widerspricht allem, was ich für pädagogisch halte. Im Übrigen hält das b-w Innenministerium selbst wenig von der Polizeipräsenz, um Schüler zu vernehmen (Nr. 2.2.2.9 der Polizeidienstvorschrift).


    Den Verkehrssicherheitsaspekt sehe ich auch, allerdings sollte hier m.E. die Polizei außerhalb des Schulgeländes eine Verkehrskontrolle durchführen.


    Teilzeitberufsschüler gefährden durch Kiffen massiv ihren Ausbildungsvertrag. Am besten zurück in die Firma schicken ggf. per ÖPNV oder einen Mitschüler zum Fahren mitschicken und natürlich dem Betrieb über das Kommen des Betroffenen unterrichten.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Die Polizei hat hier insofern etwas zu suchen, als die Dealer sich zu Beginn der Schulzeit und während der Pausen in der Nähe des Schulgeländes aufhaltenm, mit größeren Mengen Stoff versehen sind und diesen an die Schüler abgeben - ständig neue und jüngere Schüler - für die das keineswegs legal ist - mit in den Sog hinein nehmend. Lehrer sind dann noch so naiv, sich zu freuen, dass Schülerin x sich morgens in der Schule sehen lässt, statt gleich zu schwänzen ... polizeipräsenz macht den Deal immerhin ein wenig schwieriger.


    bablin

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    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Zitat

    Bablin schrieb am 12.01.2006 22:05:
    Die Polizei hat hier insofern etwas zu suchen, als die Dealer sich zu Beginn der Schulzeit und während der Pausen in der Nähe des Schulgeländes aufhaltenm, mit größeren Mengen Stoff versehen sind und diesen an die Schüler abgeben - ständig neue und jüngere Schüler - für die das keineswegs legal ist - mit in den Sog hinein nehmend. Lehrer sind dann noch so naiv, sich zu freuen, dass Schülerin x sich morgens in der Schule sehen lässt, statt gleich zu schwänzen ... polizeipräsenz macht den Deal immerhin ein wenig schwieriger.


    bablin


    Auf wen und was beziehst du dich mit "hier"? Es hat keiner gegen Polizeipräsenz gesprochen, wenn sie zur Vereitelung von Straftaten und das auch noch außerhalb des Schulgeländes eingesetzt wird.
    Der Besitz von Cannabis ist für niemanden legal, davon hat hier auch niemand gesprochen, nur vom legalen Konsum. Allerdings werden die Strafverfahren bei Mengen zwischen 3-30g je nach Bundesland nach Vorgabe des BVG eingestellt. Da spielt das Alter aber keine Rolle, ein 14jähriger besitzt nicht illegaler als ein 18järhiger. ?(


    Noch zum Thema:


    Bei Vollzeitschülern: ebenfalls heimschicken.Schulausschluss androhen und beim nächsten mal zeitweilig ausschließen und dann ganz rausschmeißen. Da sie schulpflichtig sind, muss sie eh eine andere Berufsschule aufnehmen, gleichzeitig hat man aber an der eigenen Schule ein massives Zeichen gesetzt, wie man mit Drogenkonsum umgeht.


    Der Rausschmiss bedeutet übrigens nicht, den Schüler allein zu lassen und in die pädagogische Schmollecke zu gehen. Schüler, die unsere Schule verlassen müssen, bekommen trotz allem massive Hilfe (vom Sozialarbeiter, Klassenlehrer, Fachgruppenleiter und der Schulleitung), wo sie anders einen Neubeginn starten bzw. Hilfestellungen bekommen können.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Hallo,


    vielleicht ist der folgende Vorfall für Euch interessant:


    Vor kurzem hatte ich einen Schüler (Berufsschule, 1.Jahr)
    während des Unterrichts beim "Koksen" erwischt. Der Schüler
    behauptete es handle sich lediglich um Kreidestaub, den er
    sich da gerade genüsslich reingezogen hatte. Ich wusste
    zunächst gar nicht, wie ich reagieren sollte 8o . Natürlich
    hab' ich ihm die "Kreidestory" nicht geglaubt und bin
    mit ihm sofort zur Schulleitung.


    Was dort dann geschah war für mich erstaunlich:


    Der "Stoff" wurde ohne Prüfung ob es sich um Kokain
    handelte ins Waschbecken gekippt. Dem Schüler, der
    eindeutig erkennbar unter Einfluss von irgendwelchen
    Rauschmitteln stand, wurde angedroht bei einem weiteren
    Vorfall die Polizei bzw. das Gesundheitsamt einzuschalten.
    Das war alles . Ich hätte vermutet, da würde mehr in
    Bewegung gesetzt!?


    Grüße,


    Drew

    Until he extends his circle of compassion to include all living things, man will not himself find peace.
    Albert Schweitzer 1875-1965

  • Zitat

    Auf wen und was beziehst du dich mit "hier"?

    Mit "hier" beziehe ich mich auf die geschilderte Situation. Und mit "Polizei" meine ich nicht einen Ordnungshüter, der auf Straftaten reagiert, sondern den für den Stadtteil zuständigen Polizisten, der sich auch sonst "nur so" im Stadtteil an einschlägigen Orten und eben auch in der Schule sehen lässt und ein paar Worte mit den Kiddies schnackt.


    Wir an unserer Schule arbeiten bestens mit ihm zusammen. in die Situation an jenem Gymnasium meiner Jüngsten habe ich mich allerdings nicht reingehängt, sie wollte es nicht, und ich habe auch sonst genug zu tun ... Ich finde aber schon, dass die Lehrer dort ein schwaches Bild abgeben mit ihrer Nicht-Wahrnehmung.


    bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Zitat

    Timm schrieb am 12.01.2006 21:53:


    Da der Konsum von Cannabis legal ist, hat m.E. auch die Polizei hier nichts zu suchen.
    Die Polizei deswegen in die Schule zu holen, widerspricht allem, was ich für pädagogisch halte. Im Übrigen hält das b-w Innenministerium selbst wenig von der Polizeipräsenz, um Schüler zu vernehmen (Nr. 2.2.2.9 der Polizeidienstvorschrift).


    Wir haben die Polizei nicht deshalb geholt, damit die betreffenden Schüler „vernommen“ werden, sondern weil wir vermeiden wollten, dass sie völlig zugekifft mit dem Auto nach Hause fahren und womöglich einen Unfall verursachen. Irgendwelchen Argumenten waren sie nicht zugänglich in ihrem Zustand. Somit stand für uns gar nicht die Frage, ob es pädagogisch akzeptabel ist, die Polizei zu informieren, sondern ob da vielleicht einer sein Leben lassen muss und wer dann dafür verantwortlich ist.
    Was die Verkehrskontrollen außerhalb des Schulgeländes betrifft, so können wir als Lehrer darüber ja nun nicht entscheiden, welche Maßnahmen die Polizei ergreift.


    Gruß


    Animagus

  • Ich traue es mir nicht zu, durch Augenschein die Einnahme von Cannabis festzustellen, obwohl ich nicht nur einmal defintiv bekiffte Menschen gesehen habe.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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