Wirtschaftskunde - Thema Tarifverträge

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.


    Bei der Weihnachtsfeier hatten wir heute folgende Diskussion:


    Angenommen es gibt Auszubildende, die bei einem kleinen Handwerksbetrieb arbeiten. Und es gibt Auszubildende, die bei einem größeren Ausbildungsbetrieb arbeiten. Dieser große Betrieb hat z.B. einen Tarifvertrag.
    Zählt dann dieser Tarifvertrag im Sinne der Allgemeinverbindlichkeit auch für die Auszubildenden in diesem kleinen Betrieb, obwohl dieser nicht im Arbeitgeberverband ist und der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde???


    Der Begriff Allgemeinverbindlichkeit ist mir klar.
    Allerdings hat mich heute ein Kollege mit obiger Aussage verwirrt.


    2. Noch eine Frage:
    Wir haben Schüler der Berufsfachschule. Hierbei handelt es sich um eine Vollzeitschule mit einem 14-tägigen Betriebstag.
    Die Schüler hatten von Montag bis heute nach der 4. Stunde insgesamt 20 Stunden Unterricht. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz müssten sie dann ja noch in den Betrieb. Ab 25 Wochenstunden ja nicht mehr. Aber wie ist es bei 20? Hat hier jemand eine Quelle? Oder greift bei Vollzeitschülern das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht?


    So, nun aber Schluss für heute, nun geht's auf den Weihnachtsmarkt.


    Euch allen einen schönen Abend, ob im Forum, im Chat oder beim Wichtel-Geschenk-Auspacken.


    Gruß
    Super-Lion

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Lion ()

  • Zur ersten Frage würde ich sagen: Nein, er greift nicht. Anderes kann ich jedenfalls aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht entnehmen.


    Zur zweiten Frage: Die Berufsfachschule ist lt. §11 Schulgesetz in der Regel eine Vollzeitschule. Damit gelten die Bestimmungen des JArbSchG "in der Regel" auch nicht. Ausnahmen von der Regel bestehen z.B. im pflegerischen Bereich, in dem eine Kooperation betriebliche Ausbildung und Teilzeitunterricht besteht. Unsere Kfzler haben sogar einen Betriebstag, was m.E. aber nichts am Status der Vollzeitschule ändert. Letztlich ist das aber im Zweifelsfalle etwas für die RP-Juristen...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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