für NRW: Ja, gibt es. Du bist - wenn auch auf Zeit - Angestellte des Landes und die Zuwendung steht dir ab einer bestimmten Laufzeit deines Vertrages im aktuellen Kalenderjahr zu.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen