Ebaykäufe & Steuererklärung???

  • Hallo,
    eine Frage, bei der hoffentlich jemand weiterhelfen kann: im letzten Jahr habe ich mehrere Sachen für die Schule bei Ebay ersteigert. Möchte (nein, muss) die Osterferien für die Steuererklärung 2003 nutzen und weiß nicht, wie ich die Ebay-Käufe am Besten angebe, da ich ja keine wirkliche Rechnung habe, sondern nur jeweils eine Mitteilung von Ebay, dass ich der Höchstbietende war und gewonnen hab.


    Wer von Euch hat damit Erfahrungen und kann Tipps geben, wie er/sie die Ebay-Summen in die Steuererklärung gepackt hat?


    Für Eure Hilfe super-dankbar, das_kaddl.

  • Kein Problem.
    Der Ausdruck genügt - oder ein Ausdruck vom Schriftverkehr, in dem die Kontonummer zur Bezahlung angegeben wurde.


    Du bist als nicht gewerbetreibender Steuerzahler NICHT BELEGPFLICHTIG, dh. du musst deine Ausgaben nur glaubhaft machen. Du kannst sogar Eigenbelege ausstellen - falls du die Quittung verlegt hast und z.B. folgendes dazu schreiben:
    "Leider habe ich nach dem Kauf dieser Bücher den Beleg verlegt. Ich versichere, dass die oben angegebenen Ausgaben entstanden sind. Die Bücher befinden sich in meinem Besitz und können überprüft werden."


    Kein Steuerbeamter wird sich trauen, das zu streichen - und wenn doch, wird's nach dem (kostenfreien) Widerspruch anerkannt.


    Gute Lektüre:
    Konz: Tausend Steuertricks.
    Gibt's 66 mal gebraucht ab 3€ hier:
    http://partners.webmasterplan.…site=2650&type=text&tnb=1


    Achtung! Unbedingt Ausgabe 2003 oder besser 2004 kaufen!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo kaddl,
    ich bin auch z.Zt. im Referendariat in Niedersachsen -seit Mai 2003. Da ich ledig bin, habe ich die Steuerklasse 1. Ich habe auch fleißig Belege gesammelt, sogar auf dem Flohmarkt hatte ich einen Quittungsblock in der Tasche. Da aber unsere Anwärterbezüge so gering sind, fallen wir unter die Grenze der Steuerpflicht. Deshalb ist es für Steuererkärung gar nicht nötig, irgendeine Quittung einzureichen. Wir bekommen die gezahlte Einkommenssteuer und sogar die Kirchensteuer komplett zurück. Den Aufwand mit dem Sammeln, Kopieren und Einreichen von Belegen kann man sparen.
    Bei Ebay-Verkäufern habe ich immer darum gebeten, eine Quittung beizulegen, auf der mein Name und der Gesamtbetrag steht, außerdem ist der Vermerk "Privatverkauf" nützlich, da so vermieden wird, dass der Verkäufer seine Einnahme selbst beim Finanzamt angeben muss.
    Gruß
    ohlin

  • ohlin:


    Wie hoch liegt denn dieser Grenzbetrag genau? Ich habe mal von einem Höchstbetrag von ca. 7235 Euro gehört.
    Ich habe auch im Mai angefangen, liege aber mit insgesamt 8255 Euro darüber!? Oder werden noch Werbungskosten dazu gerechnet, so dass die Höchstgrenze noch höher liegt?
    Bin nämlich auch verunsichert, ob ich den Quittungsberg einreichen muss.
    LG,
    Sophia

  • Hallo Sophia,
    für das Jahr 2003 liegt die Grenze für die Steuerklasse I bei 10.367 EUR. Das heißt bei deinem Einkommen bekommst du die einbehaltene Einkommenssteuer zurück, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Werbungskosten musst du nicht nachweisen. Außerdem ist es aber auch so, dass das Finanzamt immer eine Pauschale für die Werbungskosten von 1044 Euro anrechnet, ohne irgendwelche Nachweise. Das heißt dann würdest du auch unter die Grenze von 7235 Euro kommen. Woher kommt diese Zahl? Ich meine, für den Bezug von Kindergeld während der Ausbildung gibt es eine Grenze von etwa 7800 Euro. Da würde das Nachweisen von "Werbungskosten" als unter Umständen lohnen.
    Gruß
    ohlin

  • Hallo Ohlin,
    vielen Dank für deine Info! Dann werde ich mir das Einreichen der Quittungen für die Steuererklärung wohl sparen. Diesen Grenzerwert von 7235 Euro habe ich mal irgendwo im Netz gelesen.
    Das Kindergeld vom letzten Jahr habe ich bereits komplett bekommen. Ich habe Ende letzten Jahres Quittungen usw. eingereicht und ohne Probleme das Geld nachgezahlt bekommen.
    LG, Sophia

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