Ich hab folgendes Problem:
Ich habe einen Test schreiben lassen, zu dem ein Schüler unentschuldigt gefehlt hat. Besagter Schüler glänzt auch sonst nicht mit Kenntnissen und/oder Beteiligungen.
Heute war der Nachschreibtermin für den Test, den ich mit den Schülern, v.a. mit o.g. Schüler, ausgehandelt habe [!]. Zu diesem Nachschreibtermin ist besagter Schüler ebenfalls nicht erschienen. Er ließ sich mündlich von einem Mitschüler entschuldigen, weil er Führerscheinprüfung habe. (Das wäre auch was für den Entschuldigungsthread.) Er hat sich dafür nicht beurlauben lassen und hat damit schon wieder unentschuldigt zum Test gefehlt.
M.E. ist das Maß jetzt voll. Da scheint ja System hinter zu stecken.
In der APO-GOst steht:
Zitat(3) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet
(§ 21 Abs. 7 ASchO).
(4) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung
feststellen (§ 21 Abs. 6 ASchO).
Wer 2x unentschuldigt in Unterrichtsstd. fehlt, in denen - was ihm ja bekannt war - ein Test geschrieben wird, hat das m. E. selbst zu verantworten.
Ich möchte also seinen nicht geschriebenen Test als "eine ungenügende Leistung" werten. Könnten mir Kollegen aus der Oberstufe ihre Erfahrungen beisteuern?
Besten Dank, ph.