Direkt nachschreiben lassen?

  • Kann man eine Klassenarbeit sofort nachschreiben lassen, wenn man den Schüler das nächste Mal sieht?
    Der Fall ist so: gestern war der Schüler meiner Meinung nach putzmunter im Unterricht. Heute wurde die Arbeit geschrieben und der fehlte.
    Ich sehe die Klasse übermorgen wieder. Kann ich ihn dann direkt zum Nachschreiben heranziehen? Ich habe irgendwie das Gefühl, dass seine Krankheit recht flüchtig sein könnte ....

  • Da gab's vor kurzem einen ähnlichen Thread.


    Bei mir ja - die Schüler wissen das auch und heute kamen sogar ein paar, die direkt nachschreiben wollten. Da aber nicht alle Nachschreiber da waren, habe ich es verschoben. Irgendwann gehen mir nämlich die Fragen aus.


    Die Frage ist, ob man diese Pappenheimer nicht so erziehen sollten, dass sie zukünftig beim Fehlen an Klassenarbeiten ein Attest vorlegen müssen. Oder ginge dies rechtlich nicht?
    Mein Kollege hatte heute nachmittag eine Mathearbeit und plötzlich war es dubisoerweise auch wieder ein paar Schülern sterbensschlecht.


    Oder 'mal konsequent sagen, dass die Arbeit NICHT nachgeschrieben wird, statt dessen zählen nur die anderen Arbeiten.
    Bei unentschuldigten Arbeiten gibt's bei uns sogar eine 6.


    Gruß
    Super-Lion

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Lion ()

  • Ich glaube, dass der Junge eine Entschuldigung bringen wird. Nicht nachschreiben lassen kann ich da nicht, er hat wohl eigentlich ein "Recht" darauf. Es hat auch nur er gefehlt, ich könnte eine Nachschreibearbeit problemlos konzipieren. Ich würde ihn nur am liebsten direkt Donnnerstag heranziehen, er hat nie gefehlt und sie hatten über das WE sowieso eine Übungsarbeit als Hausaufgabe, er müsste vorbereitet sein.

  • Zitat

    Super-Lion schrieb am 15.11.2005 17:27:
    Die Frage ist, ob man diese Pappenheimer nicht so erziehen sollten, dass sie zukünftig beim Fehlen an Klassenarbeiten ein Attest vorlegen müssen. Oder ginge dies rechtlich nicht?


    Bei uns ist das so, eben aus den genannten Gründen. Dazu gab es tatsächlich kürzlich einen Thread, vielleicht findest du dazu ja noch brauchbare Antworten, Aktenklammer?


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Ich lass normalerweise sofort nachschreiben, sonst ziehen sich ja so Sachen ewig hin.
    Und wenn der Schüler am Morgen in die Schule gehen kann, war er sicher am Nachmittag vorher nicht sterbenskrank - Er konnte sich also vorbereiten.
    Ausnahmen mache ich nur, wenn jemand längere Zeit krank ist.

  • Laut Notenbildungsverordnung §8 (Ba-Wü) Absatz (4) und (5)
    Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat; dies gilt auch, wenn der Schüler eine Vergleichsarbeit entschuldigt versäumt.
    Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer solchen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.


    Meine Interpretation:
    Fachlehrer kann entscheiden, ob und wann nachgeschrieben wird.
    Also könntest Du theoretisch ja auch am nächsten Termin nachschreiben lassen, oder!?


    Gruß
    Super-Lion

  • Bei uns ist das so geregelt, dass Schüler ein Fehlen bei Klassenarbeiten/Tests nur mit Attest entschuldigen können. Nachschreiben lasse ich auch immer, wenn ich den Schüler das nächste Mal sehe.


    Grüße


    Birgit

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Hallo,


    ich kenne das Schulgesetz für NRW nicht, aber in Niedersachsen ist dieser Fall per NSchG so geregelt, dass der Schüler das Nachschreiben "fordern" muss (sofern er entschuldigt gefehlt hat) und der Lehrer ihn dann über einen Termin in Kenntnis setzen muss. Es wird also nur nachgeschreiben, wenn der Schüler es möchte - soweit zumindest die Theorie.


    Viele Grüße
    Nina

  • Die konkrete Frage hat sich vorerst erledigt. Ich habe beim Schüler angerufen und erfahren, dass er mit recht hohem Fieber im Bett liegt.... habe ich ihm Unrecht getan *schaem*
    Jetzt spreche ich mit ihm, wenn er wieder da ist, einen Termin ab.

  • Auf jeden Fall ist es sinnvoll, am Schuljahresbeginn den Schülern bekannt zu geben, wie man das Nachschreiben handhaben wird. So kann man die Schüler ggf. auch unmittelbar nach Genesung nachschreiben lassen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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