Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, galt diese Regelung schon früher als Erlass, es hielt sich nur kaum einer dran.
Es gab deswegen (angeblich? Ich weiß es nicht.) reihenweise Beschwerden, weil Unterricht ausfiel. In meinem Bekanntenkreis wurde ich allerdings auch schon mehrfach darauf angesprochen, die Reaktionen waren nicht gerade von Verständnis für Lehrer geprägt.
Aus diesem Grunde wollte die Landesregierung ( und übrigens auch schon die alte rot-grüne LR) den Unterrichtsausfall begrenzen.
Und deswegen steht es im Gesetz. Von vorauseilendem Gehorsam kann man da nicht mehr sprechen.
Auch wenn ich eure Argumente teilweise verstehen kann (zumal ich nur die Situation vom Berufskolleg kenne), möchte ich aber zu bedenken geben, dass es zwar lästig ist, aber durchaus verkraftbar:
-Die Vorbereitung für den nächsten Tag leidet, aber wer das nicht in den Tagen vorher bedenkt, der kann einfach nicht planen, das spricht nicht gerade für die eigene Kompetenz.
-Es sind zusätzliche Arbeitsstunden: Aber Überstunden machen andere Arbeitnehmer auch, da lass ich mir nicht sagen, dass ich als Lehrer angeblich nicht belastbar bin. Es ist ja nicht jeden Tag.
Bei uns findet der Sprechtag schon seit Jahren nachmittags und abends statt. Am Berufskolleg kommen zwar nicht so viele, aber es lassen sich immer mal Ausbilder und Eltern sehen, die können teilweise morgens gar nicht. Deswegen find ich es gar nicht so schlimm, einmal im Jahr muss man da halt durch.