2-Wochen-Frist absolut verbindlich?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem. An meiner Schule muss ich im ersten Halbjahr des 5. Schuljahres vier Deutscharbeiten schreiben. Die erste, einen Aufsatz, haben wir heute geschrieben. Arbeit Nr. 2 (Diktat) sollte eigentlich noch vor den Herbstferien folgen.


    Nun muss ich ja streng genommen zwischen Rückgabe der Arbeit und der nächsten Arbeit zwei Wochen Abstand haben, damit die SuS sich verbessern können.


    Leider wird es mit dieser Frist ziemlich dünn, da ich die Arbeit vermutlich erst am Donnerstag oder Freitag zurückgeben kann, weil ich mich noch mit Kollegen wegen der Benotung absprechen muss.


    Am vorletzten Schultag vor den Herbstferien dürfte ich ja noch eine Arbeit schreiben und hätte die Frist knapp gewahrt - aber wie streng muss ich diese Frist denn nehmen? Kann ich den Aufsatz nämlich erst am Freitag zurückgeben (was wahrscheinlich ist), so kollidiere ich mit dem Verbot einer Arbeit am letzten Tag vor den Ferien.


    Die Kinder werden durch die Rückgabe des Aufsatzes im Bereich Rechtschreibung recht wenige Erkenntnisse für ihr Diktat ziehen können, zumal das anstehende Diktat ja auch ganz gezielt und intensiv vorbereitet wird.


    Was sagt ihr?


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia


    PS: Normalerweise halte ich mich strikt an Fristen und hatte meine Arbeiten auch entsprechend geplant, nur ist mir leider jetzt ein schulischer Termin dazwischengekommen.

  • Hallo Carla-Emilia,


    gibt es diese Frist wirklich?


    Bei uns in Ba-Wü ist, soweit ich das weiß, nur vorgeschrieben, dass eine neue Arbeit erst geschrieben werden kann, wenn die alte benotet und zurückgegeben ist.


    Gruß
    Super-Lion

  • Hallo carla-emilia!


    Erstmal wieder viele Grüße in die Heimat, die ich als gutes Pälzer Mädsche aber jetzt zum Weinfestumzug besuchen werde - hier hat's nämlich schon Herbstferien :o)


    Zu deinem Problem:


    Es ist absolut richtig und steht schließlich auch in der Schulordnung von RLP (anderswo, z.B. in Schleswig-Holstein, nimmt man da geschickterweise eine so bindende Formulierung nicht in die Ordnung auf), dass zwischen Herausgabe der alten und Schreiben der neuen KA mindstens zwei Unterrichtswochen vergehen müssen. Den Grund hast du ja genannt.


    Wenn du dich an die SO hältst und unserem Vb gehorchst, dann ist das Thema hier durch und brauchst du jetzt nicht weiterzulesen.


    Wenn nicht, dann machst du es wie alle anderen Pfälzer, die ich kenne: Du sagst es keinem und machst es so, wie es der reale Zeitplan hergibt. Alles andere ist oftmals noch ein größerer Krampf und somit weit unpädagogischer als diese BESCHEUERTE Regel ein wenig zu ignorieren. Klar ist ja, dass die alte Arbeit erstmal zurückgegeben und besprochen sein soll, bevor etwas Neues ansteht ...


    Ich schätze, es kommt auch ein wenig auf das jeweilige Fach drauf an. In Mathe und Englisch wird man vielleicht wirklich gut daran tun, die Zwei-Wochen-Frist einzuhalten, weil der Stoff dort oft in höherem Maße aufeinander aufbaut als beispielsweise in Deutsch. Dort schreibst du einen Aufsatz, als nächstes ein Diktat, hier in S-H sogar Grammatikarbeiten. Da der Deutschunterricht in der Regel eh integrativ abläuft, also die Lernbereiche miteinander verknüpft sind, spricht für meine Begriffe nichts dagegen, nach einem Aufsatz (der in der Korrektur - sogar laut unser aller Vb ;o) - mal länger als einen Tag in Anspruch nehmen darf) zügig auch ein Diktat oder eben wie hier eine Grammatikarbeit nachzuschießen. Sofern alle Bereiche auch ausgiebig geübt sind, sehe ICH das Problem nicht. Tschuldigung @ Vb ... *grins*
    Ich würde an deiner Stelle NICHT am Freitag schreiben, denn an dem Tag sind die Kiddies nicht mehr zu großen Leistungen im Stande - verständlich, oder? Was ist da nun pädagogischer? Steht eventuell eine Verlegung des Diktats auf nach den Herbstferien zur Debatte? Warum (nicht)?


    Wie wird mit dem Problem denn an deiner Schule generell umgegangen? Hast du mal mit der Deutschleitung gesprochen?


    Jetzt halte durch bis zu den Herbstferien :o)


    LG von smotte

  • Hallo Smotte,


    ja, was wohl Vb sagen würde! 8o


    Ich habe mit einer erfahrenen Kollegin gesprochen, die ebenfalls betroffen ist (wir arbeiten parallel). Sie meinte, es gäbe Vorschriften, an die man sich halten und andere, die man zur Kenntnis nehmen sollte. Sie wird die 2-Wochen-Frist ebenfalls nicht einhalten können.


    Den Kindern (und das ist m.E. der Punkt, auf den es ankommt) schadet es nicht. Die Arbeit auf die Zeit nach den Ferien zu verschieben, würde vermutlich dazu führen, dass vieles zuvor Erarbeitete wieder vergessen wäre. Außerdem würde uns das unter großen Zeitdruck setze, da wir dann in die paar Wochen zwischen Herbst- und Weihnachtsferien noch drei Arbeiten quetschen müssten. So wie es jetzt ist, wären es zwei vor und zwei nach den Herbstferien.


    Mit Sicherheit würden mir die Eltern auf jeden Fall Recht geben, selbst wenn jemand von ihnen diese Regelung kennen und darauf pochen würde.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Mal 'ne blöde Zwischenfrage: Wie viele Arbeiten schreibt ihr denn im ganzen Jahr? Bei uns liegt die Höchstzahl bei 6 im Schuljahr (Hauptfach in der 5).

  • Hallo Paulchen,


    das hängt doch von der Klassenstufe ab, in 5/6 werden bei uns mehr Arbeiten geschrieben als in 9/10.
    Ich muss in Klasse 6 in Deutsch 7 Arbeiten im Jahr schreiben, wobei das "muss" bei mir im Kollegium als "muss mindestens" gedeutet wird und gerne noch einige Arbeiten mehr geschrieben werden.


    LG, Silja

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