Verbindliche Verhaltensregeln während des Unterrichtes von ....
1. Das Verhältnis Schüler und Lehrer ist durch gegenseitige Achtung und Respekt gekennzeichnet.
2. Ungenügend begründetes Zuspätkommen (länger als 3 min) seitens des Lehrers verbietet ihm an diesem Tag das Durchführen von Leistungskontrollen und Klassenarbeiten; seitens des Schülers bedeutet es einen Ausschluss vom Unterricht für diese Stunde.
3. Alle benötigten Unterrichtsmaterialien sind zu Stundenbeginn zurechtzulegen.
4. Wenn der Lehrer spricht, hat Ruhe zu herrschen; bei Zuwiderhandlungen wird der betreffende Schüler zunächst an die Regel erinnert, dann erhält er die „gelbe Karte“, bei einem nochmaligen Verstoß gegen die Regel sieht er „rot“ und wird vom Unterricht ausgeschlossen.
5. Die Konsequenzen der Regel 4 gelten auch wenn sich ein Schüler mit dem Handy (oder ähnlichem) beschäftigt, Musik hört oder Aufforderungen mehrfach missachtet.
6. Versäumte Unterrichtszeit wird mittels Nachsitzen, Arbeiten beim Hausmeister, Strafarbeiten oder ähnlichem nachgeholt.
7. Bei Gruppenarbeiten, Freiarbeit oder Schülerexperimenten darf leise miteinander geredet werden.
8. Wenn der Lehrer die Stunde später als eine Minute nach dem Pausenklingeln beendet, brauchen die Hauaufgaben nicht angefertigt werden.
9. Wenn die Schüler die Stunde vor Aufforderung durch den Lehrer beenden, wird in der folgenden Stunde eine Arbeit geschrieben.
10. Wenn in der Klasse 6mal hintereinander eine gute Arbeitsatmosphäre herrschte, wird in der siebten Stunde „etwas anderer Unterricht“ gemacht (z.b. ein Video angesehen, gemeinsames Frühstück, ein gemeinsames Computerspiel o.ä.). Die Einschätzung der Arbeitsatmosphäre wird jeweils von den Schülern und dem Lehrer gemeinsam vorgenommen.
11. Alle 3 Monate schätzten die Schüler die Arbeit des Lehrers ein.
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Zur Kenntnis genommen
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