Wieviel Notendifferenz zwischen zwei Zeugnissen

  • Mag an Bayern liegen, aber das wäre jetzt das erste Mal, dass ich höre, dass sich Noten von einem Zeugnis zum anderen nicht groß verändern sollen. Bei uns ändern sich auch Noten vom Zwischen- zum Jahreszeugnis deutlich.

    Ja, wenn man die Noten stumpf ausrechnet und keinen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Kommt vielleicht auch darauf an, was die erste Fremdsprache ist? Wimre war es hier früher bei G 9 so, dass bei erster Fremdsprache Latein Englisch auch schon in der 6. kam, bei erster Fremdsprache Englisch die zweite aber erst in der 7. ... Aber vielleicht verwechsle ich da auch was.

    Also in NRW war das zu meiner Schulzeit (Abitur 1993) nicht so. Latein ab Kl. 5, Englisch ab 7.

    Später unter G8 wurde das für alle Schulformen vorgezogen, obwohl G8 ja nur die Gymnasien betraf. Da gab es dann in der Tat die Regelung, dass die 2. FS ab Kl. 6 einsetzte und die Lateiner auch schon ein bisschen Englisch ab der 5. Klasse hatten. Dafür kam in Klasse 6 dann keine weitere FS dazu sondern verstärkter Englischunterricht.

  • Ja, wenn man die Noten stumpf ausrechnet und keinen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.

    Ja, wenn man die Noten nicht stumpf ausrechnet und keinen einen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.


    Die beiden Aussagen sind in ihrem Wahrheitsgehalt identisch, weil beide Vorgehensweisen zum selben Ziel führen können: Einer deutlich geänderten Note.

    Ich halte daher den subtilen Vorwurf ("du bist stumpf und achtest nicht auf Pädagogik") für unangemessen.

  • Ich finde dazu keine verlässliche Info.

    Manchmal findet man nichts, weil es nichts gibt. Wenn es keine entgegenstehende Regelung gibt, wird es wohl möglich sein.


    Aus welchem konkreten Anlass fragst du?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich halte daher den subtilen Vorwurf ("du bist stumpf und achtest nicht auf Pädagogik") für unangemessen.

    Du irrst, was den subtilen Vorwurf angeht. Mittlerweile gebe ich ja praktisch keine Noten mehr (Klinikschule), aber als bayerisch sozialisierter Gymnasiallehrer halte ich das Ausrechnen von Noten für das quasi naturgegebene Verfahren.

    Aber dieses Fass müssen wir an dieser Stelle nicht schon wieder aufmachen!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ist es in allen Bundesländern gleich, dass im 2. Halbjahr im Zeugnis eine Ganzjahresnote steht?


    In NDS ist die Regel zum Notensprung so formuliert, dass immer das vorherige Halbjahr gemeint ist, also schuljahresübergreifend.

  • Also in NRW war das zu meiner Schulzeit (Abitur 1993) nicht so. Latein ab Kl. 5, Englisch ab 7.

    Später unter G8 wurde das für alle Schulformen vorgezogen, obwohl G8 ja nur die Gymnasien betraf. Da gab es dann in der Tat die Regelung, dass die 2. FS ab Kl. 6 einsetzte und die Lateiner auch schon ein bisschen Englisch ab der 5. Klasse hatten. Dafür kam in Klasse 6 dann keine weitere FS dazu sondern verstärkter Englischunterricht.

    In Baden-Württemberg normalerweise auch nicht. 1978 begann ich in Klasse 5 mit Latein, ab Klasse 7 Englisch, ab Klasse 9 Altgriechisch. Am Nachbargymnasium begann eine Klasse mit Französisch und ab Klasse 7 als 2. FS Englisch.


    Allerdings gab es noch eine weitere Klasse an diesem viel größerem Gymnasium, die in 5.1 mit Französisch begann und ab 5.2 (2. Halbjahr Klasse 5, Klasse 6 ist mir nicht bekannt) Frühenglisch aus der Grundschule (gab es damals häufig auf freiwilliger Basis, hatte ich auch ab Klasse 3) fortsetzte (das meinte vielleicht Plattenspieler). 3. Fremdsprache begann immer erst in Klasse 9. (Ich unterrichtete im Referendariat an einem anderen Gymnasium noch eine Klasse mit Beginn in 5.1 Französisch und 5.2 Englisch, sehr kleine Klasse, fast nur Kollegenkinder, sehr intelligent und ideal für einen Referendar (Kollegen hielten sich zum Glück mit Kommentaren zurück).)


    Da es damals noch keine Profile im heutigen Sinn gab, entschied man mit der Anmeldung am Gymnasium über die FS (Beginn).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Hier der Link zur Regelung für Niedersachsen.

    https://www.mk.niedersachsen.d…956/erlass_zeugnisse_.pdf


    Ich zitiere:
    3.6

    Verändert sich in einem Fach die Bewertung gegenüber der für das vorhergehende Schulhalbjahr innerhalb der gleichen Schulform um mehr als eine, nach einem Schulformwechsel um mehr als zwei Notenstufen, so ist die Begründung der Bewertung in der Klassenkonferenz zu erörtern und in der Konferenzniederschrift zu vermerken.


    Fazit:
    Möglich und erlaubt ja, aber eben mit Begründung und Dokumentation.


    Was ich viel interessanter finde, ist dieser Passus hier:

    3.3

    Die Bewertungen in den Fächern werden von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer festgesetzt. Kommt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Klassenkonferenz zu der Auffassung, dass eine Lehrkraft bei der Erteilung einer Zeugnisnote einen Konferenzbeschluss über Grundsätze für die Leistungsbewertung verletzt oder gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen hat oder von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen ist, so ist der Lehrkraft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so berichtet die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schulbehörde und bittet um Überprüfung der Bewertung.


    Das bedeutet, dass die Mitglieder der Klassenkonferenz per Mehrheitsbeschluss die Leistungsbewertung eines anderen Kollegen oder einer Kollegin beanstanden können und dann im Extremfall die Schulaufsicht ins Boot kommt.


    Im Vergleich noch einmal die entsprechende VV aus NRW in Verbindung mit der ADO:

    VV21 APO-S I
    21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.


    ADO §21 Abs. 4

    (4) Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mit den Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

    Die KollegInnen in NRW haben hier kein "Beanstandungsrecht".


  • Ja, wenn man die Noten stumpf ausrechnet und keinen pädagogischen Nasenfaktor berücksichtigt, passiert das automatisch.

    Wie wäre es mit etwas weniger stumpfen Verallgemeinerungen? Auch in Bayern gibt es einen pädagogischen Freiraum bei der Notenfestsetzung.

  • Wie wäre es mit etwas weniger stumpfen Verallgemeinerungen? Auch in Bayern gibt es einen pädagogischen Freiraum bei der Notenfestsetzung.

    Siehe dazu mein Beitrag #86.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Siehe dazu mein Beitrag #86.

    Und der ändert jetzt was genau? Dass Du auch in Bayern am Gymnasium tätig warst? Dann müsstest Du es besser wissen oder hast es lange Zeit falsch gemacht.

    Und: "Das Fass müssen wir nicht wieder aufmachen" - hast DU aber.

  • Das bedeutet, dass die Mitglieder der Klassenkonferenz per Mehrheitsbeschluss die Leistungsbewertung eines anderen Kollegen oder einer Kollegin beanstanden können und dann im Extremfall die Schulaufsicht ins Boot kommt.

    Ja, im Gegensatz zu NRW ist dazu nicht nur die SL berechtigt. Beanstanden heißt hier aber auch wirklich, dass erkennbar gegen Grundsätze der Leistungsbewertung verstoßen worden sein muss. So verschieden sind die Regelungen übrigens gar nicht. Auch in NRW scheint die Note ja auf Verlangen in der Konferenz erörtert werden zu müssen. Diese kann zwar (analog zu NDS) diese Note nicht direkt abändern, aber auch eine schulaufsichtliche Überprüfung erwirken.

  • Und der ändert jetzt was genau? Dass Du auch in Bayern am Gymnasium tätig warst? Dann müsstest Du es besser wissen oder hast es lange Zeit falsch gemacht.

    Und: "Das Fass müssen wir nicht wieder aufmachen" - hast DU aber.

    Was willst Du denn von mir? Werden in Bayern die Noten neuerdings nicht mehr ausgerechnet, und zwar auf zwei Dezimalstellen? Dass das pädagogische Ermessen dann halt schon bei der Findung der Einzelnote erfolgen muss, war und ist mir klar. Und was ich jahrelang falsch gemacht haben soll, darfst du mir gern erläutern.

    Von mir auch gerne noch einmal die Erläuterung, dass ich dieses Verfahren für besser halte. So weiß der Schüler nämlich immer, "wie er gerade steht".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was willst Du denn von mir? Werden in Bayern die Noten neuerdings nicht mehr ausgerechnet, und zwar auf zwei Dezimalstellen? Dass das pädagogische Ermessen dann halt schon bei der Findung der Einzelnote erfolgen muss, war und ist mir klar. Und was ich jahrelang falsch gemacht haben soll, darfst du mir gern erläutern.

    Von mir auch gerne noch einmal die Erläuterung, dass ich dieses Verfahren für besser halte. So weiß der Schüler nämlich immer, "wie er gerade steht".

    Interessant. Du steigst in die Diskussion ein, zitierst mich ... bist Dir bewusst, dass man das Fass nicht aufmachen soll / will und wunderst Dich, was ich von Dir will?

    Ja, Noten werden auf Dezimalstellen gerechnet. Ja, pädagogisches Ermessen gibt es natürlich bei der Findung der Einzelnote. Und dann gibt es einen pädagogischen Spielraum, bei dem der Fachlehrer die Note noch anders festsetzen kann, als der rechnerische Wert ergibt. 3,55 kann z.B. eine 3 sein (3,46 sogar auch eine 4).

    Und dass Du das Verfahren für gut hältst ... sorry, das hatte ich Deinen bisherigen Äußerungen hier nicht entnommen.

  • Was willst Du denn von mir? Werden in Bayern die Noten neuerdings nicht mehr ausgerechnet, und zwar auf zwei Dezimalstellen? Dass das pädagogische Ermessen dann halt schon bei der Findung der Einzelnote erfolgen muss, war und ist mir klar. Und was ich jahrelang falsch gemacht haben soll, darfst du mir gern erläutern.

    Von mir auch gerne noch einmal die Erläuterung, dass ich dieses Verfahren für besser halte. So weiß der Schüler nämlich immer, "wie er gerade steht".

    Für ein Land, dass sich so um sein Bildungssystem rühmt ist es schon sehr abenteuerlich, einfachste Mathematik nicht zu verstehen und daher Durchschnittsnoten mathematisch zu berechnen. Dafür können die Kollegen natürlich nichts, die sich ans Recht halten müssen. Aber abenteuerlich ist es schon.

  • ...

    3.3

    Die Bewertungen in den Fächern werden von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer festgesetzt. Kommt die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Klassenkonferenz zu der Auffassung, dass eine Lehrkraft bei der Erteilung einer Zeugnisnote einen Konferenzbeschluss über Grundsätze für die Leistungsbewertung verletzt oder gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen hat oder von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen ist, so ist der Lehrkraft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so berichtet die Schulleiterin oder der Schulleiter der zuständigen Schulbehörde und bittet um Überprüfung der Bewertung.

    ...

    Wow, hier passt mal der Verwirrendsmiley. Das Hintertürchen zur Kontrolle des Kollegen, den man nicht für zurechnungsfähig hält? Dabei würde es wahrlich reichen, wenn die Schulleitung kontrolliert, falls es Beschwerden geben sollte.

  • Das Hintertürchen zur Kontrolle des Kollegen, den man nicht für zurechnungsfähig hält?

    Nein, es geht erkennbar gerade nicht um ein Bauchgefühl, sondern darum, dass nicht nur die SL, die schlicht nicht in jeder Zeugniskonferenz sitzen kann, bei deutlich erkennbaren Verstößen eine schulaufsichtliche Überprüfung einleiten kann.

  • Ich schreibe nichts von Bauchgefühl, es geht um die Kontrolle durch Kollegen, wenn jemand gegen ganz allgemeine Grundsätze verstößt. Also Noten würfeln. Wer tut sowas? Das ist doch ein Sonderfall.


    Gibt es solcherlei Bestimmung denn noch in einem anderen Bundesland?

  • Von mir auch gerne noch einmal die Erläuterung, dass ich dieses Verfahren für besser halte. So weiß der Schüler nämlich immer, "wie er gerade steht".

    Das war mir durchaus nicht ersichtlich. Ich halte aber auch grundsätzlich eine arithmetische Verrechnung von ordinalskalierten Daten (denn Noten sind NICHT nominalskaliert) für bedenklich, denn das ist mathematisch eigentlich nicht zulässig. Aber ich mag ja auch den Notenschnitt nicht. :D

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