Der "fast ein Unterschied" bedeutet juristisch, dass man auf ein "soll" keinen Anspruch hat.
Unsere Nichtversetzung fand statt, ohne dass eine einzige nicht ausreichende Klassenarbeit zu Hause angekommen war. Die Fünf im Zeugnis gab es aufgrund einer einzigen schriftlichen Arbeit, die wir nie zurückbekommen haben.
Ein Ausgleich wäre möglich gewesen, wenn nicht..... die Fachkonferenz eines weiteren Faches eine spezielle Regelung beschlossen hätte, die sofort im Anschluss wieder rückgängig gemacht wurde.
Und das waren nicht einfach die Zicken einer Schule. Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt, der mehrfach und endgültig abgelehnt wurde. Fazit: Die Klassenkonferenz beschließt, was sie will.
Und dann auf ein "soll" zu rechnen, bringt überhaupt nichts. Egal, in wieviel Handbüchern das steht.
Grüße Enja