Hallo,
in meiner Klasse ist ein Schüler, der in einem FAch im Halbjahreszeugnis eine zwei hatte und nun eine fünf bekommen soll. Die Fünf wurde nicht per blauem Brief angemahnt und wäre somit sowieso nicht versetzungsrelevant. Ich meine mich aber zu erinnern, dass es nicht zulässig ist, eine Note innerhalb eines Halbjahres um mehr als zwei NOten herab- oder heraufzusetzen. Kann mir da jemand was genaueres sagen? Habe leider keine Zeit das nachzuprüfen (Korrekturstress), müsste sonst morgen in der Schule fragen.
Danke, Nof.
Wieviel Notendifferenz zwischen zwei Zeugnissen
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Hallo!
Nagel mich nicht drauf fest, aber ich meine folgendes gehört zu haben.
Wenn eine Note sehr stark abweicht darfst du sie schon geben, muss allerdings deinerseits begründet werden und ich glaube vom Rektor abgesegnet. (Aber das werden die Zeugnisse ja eigentlich eh alle durch seinen "Otto".
Frag doch einfach deinen Rektor, der muss es ja wissen!
LG Sunny!
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Da dies jetzt eine Ganzjahresnote ist, kann der Schüler kaum so weit abrutschen, selbst wenn er in diesem Hj eine 6 hätte - was aber nicht sein kann, weil 6 heißt: Lücken, die in absehbarer Zeit nicht aufgeholt werden können.
Ich meine auch, zumindest hätte zwischendurch ein Gespräch mit dem Schüler und den Eltern stattfinden müssen.
Frag auf alle Fälle den Rektor!
Bablin
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Zitat
Bablin schrieb am 27.06.2005 20:08:
Da dies jetzt eine Ganzjahresnote ist, kann der Schüler kaum so weit abrutschenBablin
Muss nicht die Note des Halbjahres mitgezählt werden? LG, NOf. -
Note sollte sich nicht mehr als eine Note ändern, darf aber mit Begründung auch mehr geändert werden.
Aber 1.Halbjahr Note 2
2. Halbjahr Note 6
ergibt immer noch Note 4 und nicht 5 -
Zitat
Aber 1.Halbjahr Note 2
2. Halbjahr Note 6
Rechnet ihr wirklich pro Halbjahr eine Durchschnittsnote aus und dann von diesen beiden wieder den Durchschnitt?Ich (oder wir) rechne(n) alle Noten einzeln und dann einen Gesamtdurchschnitt vom ganzen Jahr. Möglich wäre eine solch drastische Verschlechterung dann also, wenn im 2. Halbjahr mehr Noten gemacht wurden als im 1. Halbjahr, und diese alle schlechter waren.
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Ich kenne die Gesetzeslage nicht, aber ich hatte mal 10 Punkte in Bio, bekam eine neue Lehrerin, hatte dann nur noch 3.. Bekam einen dritten Lehrer und hatte wieder 10 Punkte.. Offenbar ist sowas möglich..
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Wir rechnen auch
1. Halbjahr: Note 2
2. Halbjahr: Note 5 (das war glaub ich die Note, die Nofretete angegeben hat)
Macht 3,5 im Schnitt, wobei dann das 2. Halbjahr die Tendenz bestimmt, also wäre die Note hier eine 4.Silja
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Wenn das Kind so weit abgerutscht ist, kämen mir irgendwie Bedenken. Wie kam es denn dazu? Ist mit Kind und Eltern gesprochen worden?
Wir hatten mal selber so ein Erlebnis. Im Halbjahreszeugnis einen Zweierschnitt. Keinerlei Vorwarnungen. Die schriftlichen Arbeiten im zweiten Halbjahr etwas schlechter. Eher so im Dreierbereich.
In der letzten Runde vor den Sommerferien dann mehrere Arbeiten versiebt, die bis zum letzten Schultag gar nicht zurückgegeben waren. Und peng - dann die Nichtversetzung aus völlig heiterem Himmel.
Das Kind hatte offenbar völlig resigniert, nachdem die Klassenlehrerin ihm erklärt hatte, sie werde sowieso für seine Nichtversetzung sorgen.
Wir waren ziemlich sauer. Das Kind hat dann die Nachprüfung problemlos geschafft und in dem entsprechenden Fach sein Abi mit 15 Punkten gemacht.
Ich kenne so große Sprünge bei Lehrerwechsel auch. Aber komisch finde ich das nicht.
Schulinterne Regel bei uns ist, dass Zensurensprünge vom Schulleiter speziell abgesegnet werden müssen (nicht nur durch die Unterschrift). Sprünge von Zwei nach Fünf sind bei uns nicht erlaubt.
Grüße Enja
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Ich kenne es aus meiner eigenen Schulzeit in RP so, dass das erste Halbjahr in das Jahreszeugnis mit eingeht.
Hier in NRW wurde mir aber von allen Seiten gesagt, dass das Zeugnis sich auf das 2. Halbjahr beschränkt und das erste Halbjahr nicht mitgerechnet wird.
Stimmt das etwa nicht? -
Zitat
Referendarin schrieb am 28.06.2005 06:52:
Hier in NRW wurde mir aber von allen Seiten gesagt, dass das Zeugnis sich auf das 2. Halbjahr beschränkt und das erste Halbjahr nicht mitgerechnet wird.
Stimmt das etwa nicht?Es wird dich nicht trösten, aber: in Niedersachsen, Grundschule, zählen alle Noten des ganzen Jahres in die Endjahresnote mit ein.
nofretete: Wie ist denn ein Leistungsabfall von 2 auf 5 möglich? An einer grösseren Anzahl von Noten wird es doch nicht gelegen haben, da das 2. Halbjahr doch eher kürzer ist und somit die Gelegenheiten zu "mehr Noten" fehlen, oder?
LG, das_kaddl.
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Referendarin: Also zumindest in den von mir unterrichteten Bildungsgängen sind es Ganzjahresnoten (außer in der Gymnasialen Oberstufe, wie oben schon erwähnt). Das ist übrigens auch wichtig für eventuelle Nachprüfungen, je nachdem wird nämlich der Stoff des Jahres oder des letzten Halbjahres geprüft.
Auch stimmt die Aussage mit der nicht angemahnten 5 nicht ganz, es gibt Unterschiede, ob es noch mehr 5en gibt (den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht hier, wo steht das eigentlich... vermutlich in der AScho??) und es gilt gar nicht bei volljährigen Schülern (das kommt bei uns häufiger vor, bei euch möglicherweise nicht).
Alles für NRW, wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
Grüße
Birgit
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Bei uns war es kein Hindernis, dass nicht gemahnt worden war. In der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung steht "soll".
Das heißt bei den Juristen "wäre nett, aber muss nicht".
Grüße Enja
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Für mich wäre, neben dem rechtlichen Hintergrund, erst mal wichtig, WARUM diese 5 gegeben wird. Was ist in dem Halbjahr passiert, dass der Schüler sich so rapide verschlechtert hat? Wie "entschuldbar" sind die Gründe? Wie alt ist der Schüler? Was passiert, wenn es eine 5 ist? Bleibt der Schüler sitzen? Soll es eine Warnung sein? In NRW zumindest ist es so, dass Noten nicht aufgrund des Durchschnitts gebildet werde dürfen. Mathematiker mögen mir verzeihen, aber laienhaft habe ich es so verstanden, dass es sich um Rangskalen handelt, bei denen ein arithmetisches Mittel nicht zulässig ist (höchstens ein Median??, oder?). Meine Güte ist das lange her mit der Mathematik...ich werde alt...
Noten sind also (zumindest bei mir) immer eine pädagogische Entscheidung, auch bezüglich dessen, was ich damit bewirken möchte.
Grüße
Birgit
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Bei uns an der Schule sind solche Notensprünge möglich, allerdings müssen alle Noten, die um 2 Noten von der vorherigen Note abweichen (egal, ob nach oben oder nacht unten) in der Zeugniskonferenz gesondert begründet werden.
Im Erziehungshilfebereich ist es übrigens keine Seltenheit, dass solche Notensprünge vorkommen. Ich habe beispielsweise auch einen Schüler, der die besten Leistungen bringt, wenn er mitarbeitet, aber auch immer wieder lange Phasen hat, in denen er sich völlig verweigert. Da kommt es auch immer wieder zu großen Notensprüngen.Wie Enja sagt: Mahnungen sind ein Warnhinweis an die Schüler und Eltern, aber keine Voraussetzung dafür, um als Endnote eine 5 zu geben.
Gerade bei den 4er Schülern sind Mahnungen eine Gradwanderung. Werden die auf die Mahnungen folgenden Arbeiten/Lernkontrollen in den Sand gesetzt, steht der Schüler schnell auf 5. Andererseits ist das Entsetzen sowohl bei Schülern als auch Eltern sehr groß, wenn ich prophylaktisch bei einem Stand von 4 anmahne, weil ich Bedenken habe, dass der Schüler abrutscht.Gruß
Mia -
Hallo, aufgrund der vielen Nachfragen ergänze ich meine Angaben etwas, allerdings will ich nicht so ausschweifen, da der Fall sonst so transparent wird.
Der Schüler ist sehr problematisch (so wie MIa ihre Schüler beschreibt), er schwänzt oft die Schule, so dass ich bei jedem Fehlen zu Hause anrufen muss, um nachzufragen, ob er krank ist oder mal wieder blau macht. Er verweigert sich, wenn Lehrer Druck ausüben und sieht nicht ein, dass er sich damit alles verbaut. Man weiß nie, ob er lügt oder die Wahrheit sagt. Die Mutter ist alleinerziehend und sehr kooperativ, der Junge hat schon versch. Behandlungen hinter sich udn ist immer noch in schulpsych. Behandlung. Nun war der Schüler nicht auf der Liste in dem FAch und der Lehrer kann sich nicht daran erinnern, ihn gesehen zu haben. Die Arbeit hat er nicht mitgeschrieben, so dass eine Berwertung schwer wird.
Der Fall hat sich aber geklärt, wir geben ihm noch die Vier.
Der Fall ist noch weitaus problematischer, das war nur das Wichtigste. Danke für die Antworten.
Gruß Nof. -
Zitat
Enja schrieb am 28.06.2005 09:34:
Bei uns war es kein Hindernis, dass nicht gemahnt worden war. In der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung steht "soll".Das heißt bei den Juristen "wäre nett, aber muss nicht".
Grüße Enja
Leider falsch. Sowohl unsere Schulrechtler (Volljuristen) als auch die Juristen der GEW im Jahrbuch äußern sich wie folgt:
Zitat
So bedeutet
* "ist", "muss", "darf nicht",
dass ausnahmlos so zu verfahren ist,
* "kann", "braucht nicht",
dass ein Ermessensspielraum sachgerecht auszufüllen ist
* "sollen",
dass, falls irgend möglich, so zu verfahren ist.[...]
* "Soll" und "grundsätzlich"
bedeutet, dass Ausnahmen von einer Regel nur in wenigen eng begrenzten, untypischen [!!!] Situationen zulässig sind.
(aus dem GEW-Jahrbuch B-W) -
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