Voraussichtlicher Verdienst

  • Hallo,


    ich werde voraussichtlich ab dem 1. Februar eine volle Realschullehrer-Planstelle in RLP haben. Um bei der Wohnungssuche besser planen zu können, würde mich interessieren, wieviel ich etwa netto verdienen werde.


    Ich bin 30 Jahre alt, verheiratet und habe Steuerklasse 3. Kinder habe ich noch keine.


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Hallo carla-emilia,


    ich kann anhand deiner Daten nicht sagen, welchen Verdienst du erwarten kannst, weil mir deine Dienstaltersstufe (Besoldungsgruppe) fehlt. Ich gebe dir aber mal zwei Links, anhand derer du dir das selbst auspuzzlen kannst:


    www.gew.de (Dort auf Service, bzw. Geld & Job klicken, dann erscheinen die gesamten Vergütungs- bzw. Besoldungstabellen.)


    http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html (Dieser Link ist klasse zum Spielen ;o) Je nachdem, ob du erstmal angestellt oder gleich verbeamtet wirst, hakst du bei den Sozialausgaben an oder eben ab.)


    Viel Spaß beim Geldausgeben :D

  • Hallo Smotte,


    vielen Dank für deine Links!


    Wie berechne ich denn meine Dienstaltersstufe? Ich habe das Referendariat mit 28 Jahren begonnen und bin jetzt 30. Insgesamt (d.h. seit Beginn des Refs) bin ich jetzt seit ca. 17 Monaten im Schuldienst.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Also ... ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, wie man es berechnet. Ich habe mal eben in meinen Unterlagen nachgeschaut und bei der Berechnung der Dienstaltersstufe hatte die OFD das Datum meines 21. Geburtstages angesetzt (Tag der Vollendung des 21. Lebensjahres).


    Da ich die ersten beiden Berufsjahre angestellt war (vor 5 Jahren gab es keine vollen Planstellen, sondern nur Dreiviertel-Verträge), weiß ich nicht, wie das verrechnet worden ist. Nach meiner Verbeamtung (da war ich 28) stand ich direkt in Dienstaltersstufe 5, was jetzt entweder nach einem geheimen, unknackbaren Code ermittelt wurde, oder einfach die Anzahl der Kalenderjahre meines beruflichen Schaffens darstellt ... mittlerweile bin ich bei Dienstaltersstufe 6 angelangt, habe aber inklusive Ref-Zeit mehr gearbeitet, womit sich Vermutung Nr. 2 gerade von selbst erledigt hat und wir wieder beim Um-die-Ecke-rechnen wären ... Rufe bei der OFD in Koblenz an, die können und werden es dir definitiv sagen (Brutto reicht ja, denn dein Netto kannst du mit dem zweiten Link auf den Cent genau ausrechnen).
    Alles in allem: I woas es nedda!


    Vielleicht kann da mal jemand anders aushelfen??


    Oder du musst dich einfach überraschen lassen, wenig ist es sicher nicht bei Steuerklasse 3 :)


    Schönes & erfolgreiches neues Jahr!


    PS: In welchem Seminar warst du eigentlich?

  • So, jetzt, nach erneutem, möglichst logischen Nachdenken und hoffentlich ohne über meine eigenen Kommentare zu stolpern:


    Lebensjahr 21 = Dienstaltersstufe 1
    Nun geht es alle zwei Jahr eine Stufe rauf bis zur fünften:


    ergo ... 23 ==> 2
    25 ==> 3
    27 ==> 4
    29 ==> 5


    Jetzt alle drei Jahre (d.h. bis zur nächsten "Leichenzulage", wie mein Herzchen das nennt):


    32 ==> 6 (also in zwei Jahren bekommst du wieder mehr)


    Da du jetzt 30 bist, müsstest du in Stufe 5 stehen und demnach gleich das stattliche Eingangsgehalt von 3164,50 € erhalten, was laut Heydorn-Link bei Steuerklasse 3 und von mir angenommener Kirchensteuer von 9% (kannst du ja gegf. ändern) ein Netto von 2835,52 macht. Herzlichen Glückwunsch, ich will auch heiraten ...!


    Ich hoffe, dass das nun stimmt und ich dir nicht zu früh einen Grund zum Freuen gegeben habe.


    LG!

  • Ach so, doch nochmal ein Nachtrag:


    Das Errechnete bezieht sich auf ein volles A13-Gehalt, bei dem keine Sozialausgaben fällig werden.


    Solltest du erstmal "nur" angestellt sein, musst du bei der GEW auf die Vergütungstabelle für Angestellte gehen, dort bei BAT 2a schauen, den allgemeinen Zuschlag plus Verheiratetenzuschlag draufpacken und mit der Summe beim Heydorn-Link natürlich alle Sozialausgaben (Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung etc.) angehakt lassen.


  • Du hast Recht. Die Verwirrung rührt daher, dass früher die Dienstaltersstufen tatsächlich auch etwas mit früheren Dienstzeiten zu tun hatten. Ältere Kollegen werden teils immer noch so besoldet und erzählen das dann den jungen. Heute rechnet man allgemein ab dem 21. Lebensjahr.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Als Realschullehrer bekommt man in NRW "nur" A12. Daher wird es wohl ein bisschen weniger als oben beschrieben sein, vorausgesetzt dies gilt auch für RLP. :( Zudem geht die PKV für dich und evtl. deinen Partner noch ab und das ist nach dem Ref eine großer Batzen. Dann bleibt nicht mehr ganz soooo viel, aber immer noch mehr als bisher.


    LG

  • Seit ihr bei der Steuer sicher???
    Das kommt mir komisch vor. Ich hab auch Klasse 3 und Freibeträge auf der LSK und Kinder und ich zahle wesentlich mehr Steuern.


    Und gottlos bin ich obendrein...

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Hallo,


    nee, der Rechner scheint nicht ganz genau zu stimmen - bei meinem jetzigen Bruttogehalt kommen da auch 100€ mehr raus als ich wirklich bekomme.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Hallo zusammen!


    Das RS-Lehramt ist in RLP mit A13-Gehalt belegt.
    Zu dem Rechner kann ich nur sagen:


    Wenn ich mein derzeitiges Bruttogehalt eingebe, alle Sozialabgaben ausschalte und meine Kirchensteuer von 9% eingebe, bekomme ich, sofern ich auf den Button "2004" drücke, den absolut identischen Betrag wie den, der auf meiner Gehaltsbescheinigung steht.


    Was in verschiendene BL möglich ist (wie zB in RLP seit einem Jahr), dass das Weihnachtsgeld monatlich umgelegt wird und dann möglicherweise ein anderer Steuerschlüssel gilt.


    Habt ihr vielleicht schon auf den "2005"er-Button geklickt? Der gilt eben auch erst ab 2005, wenn die nächste Stufe der Steuerreform eintritt.


    Also, bei mir stimmts, deswegen habe ich den Rechner nicht hinterfragt *schulterzuck*.


    Grüße an alle :)

  • Hallo,
    also mich haben sie in die unterste Stufe gesteckt. Andere kamen beim Einstieg in Stufe 5, obwohl sie gleichalt sind. Das ganze scheint mir eher auf Willkür als auf einem System zu basieren.

  • Kann es sein, dass die Steuer auch hier einen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten macht?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Zitat


    namenlose schrieb am 30.12.2004 17:12:
    Hallo,
    also mich haben sie in die unterste Stufe gesteckt. Andere kamen beim Einstieg in Stufe 5, obwohl sie gleichalt sind. Das ganze scheint mir eher auf Willkür als auf einem System zu basieren.


    Da hast du etwas falsch gelesen oder - schlimmer - es ist etwas falsch gelaufen:

    Zitat


    §28 Bundesbesoldungsgesetz
    1. Das Besoldungsdienstalter beginnt am 1. des Monats, in dem der Beamte oder Soldat das 21. Lebensjahr vollendet hat.


    Der Bund hat hier (noch) die Rahmengesetzgebungskompetenz, also gilt das bundesweit.
    Siehe auch:
    http://www.lbv.bwl.de/fachlich…nst/besoldungsdienstalter

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

    • Offizieller Beitrag

    Wie viel verdient man denn ungefähr mit A12 (30, ledig, ohne Kinder)? Vor allem interessiert mich der Netto-Betrag. Mir reicht es schon, es ungefähr zu wissen. Sind es z.B. eher 1500 Euro oder eher 2000?
    Hat man eigentlich bei einer reduzierten Stundenzahl prozentual weniger Abzüge? Das müsste doch bei Beamten auch so sein, oder?

  • Hallo Referendarin,


    erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Stelle Ich kann mir vorstellen, dass du überglücklich bist, aus der Mühle Referendariat-Examen-Vorstellungsgespäche endlich heraus zu sein. Ich habe das zum Glück schon im letzten Jahr hinter mich gebracht und gehe seitdem mit einem ganz anderen, befreiten Gefühl zur Schule.
    Zu deiner Frage: Du bekommst mit A12 als 30-jährige eine Grundvergütung von 2822,08 Euro. Da du ledig und kinderlos bist, bekommst du leider keinen Familienzuschlag :( . Du musst als Beamtin keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, somit bleibt bei Steuerklasse 1 immerhin ein Nettogehalt von etwa 2200 Euro. Davon musst du natürlich noch eigentlich deinen Krankenkassenbeitrag abziehen (wahrscheinlich PKV).
    Natürlich hast du auch bei reduzierter Stundenzahl mit damit verbundenem niedrigeren Bruttogehalt auch eine geringere Steuerpflicht.


    Viel Spaß beim Ausgeben



    Catull

  • Hallo,
    ich mache mir derzeit auch so meine Gedanken wie mein zukünftiges Gehalt aussehen wird (und ob es für meine anvisierte Traumwohnung auch reichen wird). Ich bin letztes Jahr mit meinem Ref. fertig geworden, jetzt 33 Jahre alt und trete im August eine 3/4 Stelle an (A12). Welche Dienstaltersstufe wird denn bei mir zugrunde gelegt? Ich verstehe nämlich die Formulierung (s.u.) nicht, dass mein Dienstalter "um ein Viertel dieser Zeit hinausgeschoben wird". Viele Grüße und danke für eure Antworten, Lasaja



    ("Sollten Sie das maßgebliche Lebensalter bei Ihrer Ernennung oder nach einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge überschritten haben, wird Ihr Regel-BDA grundsätzlich wie folgt hinausgeschoben:


    zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr um ein Viertel dieser Zeit
    nach dem vollendeten 35. Lebensjahr um die Hälfte dieser Zeit")

  • Liebe Lasaja,


    geh doch mal (oder schreib an) zu einer Fach(!)-person eines Lehrerverbandes, am besten, wenn Geschäftsstelle erreichbar, und lass Dich dort kompetent informieren.


    Auch der Dienstherr, der Dir die 3/4-Stelle gibt, könnte Dir schon mal Dein Netto-Gehalt ausrechnen.


    Hast Du eine Stelle angenommen ohne zu erfahren, was Du verdienen wirst ?


    Ich wundere mich nicht nur bei Dir, dass Lehrerinnen und Lehrer solche präzisen Fragen nicht an die Fachstellen richten, sondern sich hier mit völlig unbefriedigenden Antworten wie "ich meine, "ich vermute", "ich bekomme x, habe aber andere Verhältnisse als Du" beschäftigen.


    Erlaube mir, dass ich dieses Vorgehen für in gewissem Maße "lebensuntüchtig" halte. Wundert mich bei studierten Leuten, die andere auf das Leben vorbereiten wollen.


    Ich schreib' dies nicht nur für Dich hier - hätte ich in einer PN tun können - sondern weil mir auffällt, dass doch viele so handeln. Soll ein Aufruf an alle sein, des öfteren mal zuerst zu überlegen, wo man kompetente Auskunft und Hilfe bekommen kann.
    Aber es macht ja vielen hier Spaß, über etliche Seiten Vermutungen an zu stellen. Dann gib ihnen Gelegenheit dazu.


    Liebe Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber gemo,


    Zitat

    gemo schrieb am 21.05.2005 21:40:
    Auch der Dienstherr, der Dir die 3/4-Stelle gibt, könnte Dir schon mal Dein Netto-Gehalt ausrechnen.


    Ich habe solche Fragen bereits 2mal an eine Dienstbehörder gerichtet.
    1. Vorm Referendariat: "Da können wir Ihnen nicht weiterhelfen, rufen Sie bei der Besoldungsstelle an. " Nach unzähligen Anrufen (da ist dauern besetzt) und langer Warteschleife dann die Auskunft: "Ja, das können wir auch nicht sagen." Nach langer Diskussion (ich brauchte das für die Krankenkasse), schickten sie mir dann eine Kopie der Besolgungstabelle. Das hatte ich im Internet schneller und billiger.


    2. Vor Antritt meiner jetzigen Stelle. Diesmal sagte mir der Personalmensch vom Schulamt, ich soll halt zusehen, dass ich die Tabelle irgendwoher bekäme und dann eben Dienstaltersstufe, naja, wie alt ich jetzt wäre und dann noch dort ein Zuschlag und da einer. Da aber der eine nur zur Hälfte gezahlt wird, wurde es brutto doch weniger, als mir dieser Mensch prophezeiht hatte. Von Auskunft über Netto auch hier keine Spur.


    Vielleicht solltest du statt den hier Fragenden lieber den Mitarbeitern von Behörden Kurse in Lebenstüchtigkeit erteilen. Ich geb dir gern die Adressen.


    Liebe Grüße,
    Conni

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