Hallo,
was würdet ihr da unternehmen?
Im Schullandheim hat einer meiner Schüler (kommt aus der Förderschule für Erziehungshilfe) einen anderen - im übrigen hyperaktiv - auf den Boden gerungen, so dass dieser mit dem Hinterkopf hart aufschlug und ins Krankenhaus musste. Begründung: Angeblich hatte ihn der andere "behindert" genannt.
Verweis ist klar, aber ja mehr eine Formsache und für den Schüler von geringer Bedeutung. Im Schullandheim selber habe ich ihn nicht heimgeschickt, da ich den armen Vater nicht durch Nacht und Nebel jagen wollte. Dort habe ich ihn von der Freizeit ausgeschlossen und bei Aktivitäten musste er unter Aufsicht bleiben.
In der Schule wollte ich ihn bis zum Ende des Schuljahres von der gemeinsamen Pause ausschließen, er müsste dann alleine unter Aufsicht im Haus bleiben. Die Fahrtkosten, die mir durch die Heimfahrt entstanden sind, möchte ich von seinem Taschengeld zurückhaben - ist mit dem Vater schon vereinbart.
Meint ihr, das reicht? Einerseits möchte ich nicht, dass es so aussieht, als dürfte man ungestraft Mitschüler ins Krankenhaus prügeln - andererseits zähle ich das Kind eigentlich unter die Kategorie "...denn sie wissen nicht, was sie tun".
LG
Tina