Hallo,
bei uns ist vom KM geregelt, dass schriftliche Arbeiten innerhalb von 14 Tagen herausgegeben werden sollen.
Nun hab ich hier einen Bericht liegen, und weiß ganz genau, wenn ich den meinen SuS ordentlich korrigiert und benotet herausgeben soll (und nicht bis morgen früh um fünf durchmachen will, wozu ich mich im Moment körperlich auch gar nicht in der Lage fühle) dann schaffe ich die Frist nicht!
Eigentlich nicht so schlimm, sie bekommen ihre Arbeiten dann am Mittwoch- aber wie ist das bei Euch?
Könnt Ihr die Arbeiten immer fristgerecht rausgeben?
Lg, Hermine
Rückgabe von Arbeiten nach 14 Tagen?
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Nein
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14 Tage sind oft unrealistisch. Ich habe einmal vier Wochen für einen Aufsatz gebraucht - viertes Schuljahr, 28 Kinder und jede Menge Arbeiten in Fachklassen/Termine/Konferenzen usw. Als die Eltern sahen, dass ich mir für die Korrektur sehr viel Arbeit gemacht hatte, damit alles verständlich rüberkommt, bekam ich positive Rückmeldung.
Talida
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Hallo Hermine,
ich denke, wenn man mal knapp die 14 Tage nicht einhält, ist das doch kein Problem, oder? Solange das nicht dauernd vorkommt .....
Von dieser Regelung habe ich bei uns noch nie was mitgekriegt. Ich meine damit, ich kenne die Regelung, aber dass deswegen irgendwelche Probleme oder Konsequenzen entstanden wären, ist mir neu. Ich schätze mal, dass damit die notorischen 3-Monats-Korrigierer erwischt werden sollten.
Solange sich keiner beschwert, wird das sicher durchgehen!
Also nur Mut, ein Tag Fristüberschreitung wird sicher keiner krumm nehmen, zumal du ein sehr korrekturintensives Fach hast.
Gela -
Zitat
Hermine schrieb am 09.05.2005 17:50:
Hallo,
bei uns ist vom KM geregelt, dass schriftliche Arbeiten innerhalb von 14 Tagen herausgegeben werden sollen.
Nun hab ich hier einen Bericht liegen, und weiß ganz genau, wenn ich den meinen SuS ordentlich korrigiert und benotet herausgeben soll (und nicht bis morgen früh um fünf durchmachen will, wozu ich mich im Moment körperlich auch gar nicht in der Lage fühle) dann schaffe ich die Frist nicht!
Eigentlich nicht so schlimm, sie bekommen ihre Arbeiten dann am Mittwoch- aber wie ist das bei Euch?
Könnt Ihr die Arbeiten immer fristgerecht rausgeben?
Lg, HermineHallo Hermine!
In den RL steht "in der Regel nach 14 Tagen" und nicht "müssen nach 14 Tagen zurückgegeben werden". Ich denke, die Verfasser der Richtlinien konten sich auch denken, was manche KollegInnen dann ins Schwimmen kämen...
Gruß
Jules -
Bolzbold:
In der GSO, der Gymnasialen Schulordnung für Bayern, also das Gesetz, auf das sich Hermine bezieht, steht:Zitat
§ 47
Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
(1) 1Schulaufgaben, Deutsche Hausaufgaben, Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Stegreifaufgaben sollen von den Lehrern innerhalb zweier Wochen korrigiert, benotet, an die Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden. 2In der Oberstufe beträgt für Schulaufgaben, Deutsche Hausaufgaben und fachliche Leistungstests diese Frist drei Wochen. 3Facharbeiten müssen auch im Fall der Fristverlängerung für die Ablieferung nach § 45 Abs. 2 Satz 4 mindestens drei Wochen vor Beginn der Abiturprüfung zurückgegeben werden. 4Eine Schulaufgabe darf nicht gehalten werden, bevor die vorausgegangene Schulaufgabe oder ein vorausgegangener fachlicher Leistungstest im selben Fach zurückgegeben und besprochen wurde."Du siehst also von "in der Regel" steht da nichts, sondern von "sollen"... ok, ist nicht so verpflichtend wie "müssen", aber bei uns an der Schule wird es so gehandhabt, dass man einen verdammt guten Grund haben muss, um diese Frist zu brechen. Zumindest als Refi. Die älteren Lehrer kümmern sich da nicht alle so sehr drum.
@ Hermine:
An meiner Schule gibt es anscheinend einen Lehrer, der sich nicht daran hält, da beklagen sich die Eltern immer beim Elternabend (der hat aber Fristen von 3-4 Wochen!). Wegen eines Tages würde ich mir an deiner Stelle keine Gedanken machen.
Bislang habe ich es noch immer geschafft, allerdings waren da auch durchkorrigierte Nächte dabei, weil es anders nicht leistbar gewesen wäre. Bin ja noch im Ref und mein Betreuungslehrer muss ja noch alles gegenlesen und braucht dazu auch Zeit.Liebe Grüße aus einer kurzen Korrekturpause
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"Sollen" heißt im Juristendeutsch "müssen nicht", sonst stände da nämlich "müssen". Das bedeutet im Grunde, es wäre schön, wenn.... Aber konkret einfordern kann man das nicht.
Grüße Enja
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Hallo Ihr,
wollte euch nur mal informieren, wie es ausgegangen ist:
Nachdem ich prompt am Tag x Migräne hatte, musste ich also meine Klasse um 2 Tage Aufschub bitten, bzw. sie darüber informieren, dass es zur Verzögerung kommt.
Mein Angebot: Eine Stunde vor den Sommerferien dafür ein gemeinsames Frühstück in der Deutschstunde.
Nicht sehr bürokratisch, ich weiß, aber die Kleinen sind zufrieden und ein Frühstück ist doch auch sehr kommunikativ
Lg, Hermine -
da sich meine schulleitung allein schon 10 tage zeit läßt, die arbeiten zu prüfen, habe ich faktisch gar keine möglichkeit, innerhalb der 10 tage zu beiben....
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