Hallo,
ich sitze nun doch über meinen Klausuren, und habe mal eine Frage. wie ihr es handhabt, wenn ein Schüler in einem Wort zwei Rechtschreibfehler macht. Zweimal anstreichen, also zwei Rs an den Rand oder einmal das Wort komplett unterstreichen und ein R an den Rand?
Außerdem würde ich gerne noch wissen, wie ihr mit der Korrektur von LRS-SchülerInnen umgeht. Leider habe ich weder im Studium noch im Referendariat darüber viel erfahren und bin zu meiner Schande auch selbst erstmal nicht sonderlich aktiv geworden. Vor den Ferien kam ein Schüler zu mir und sagte, er hätte LRS, aber wohl keine ärztliche Bescheinigung. Er berufe sich auf die Aussage der Bezirksreigerung (Telefonat), dass es reiche, wenn man drei Monate hintereinander über dem Fehlerquotioenten liege, würde man als LRS-Betroffener eingestuft werden und ich dürfe seine Arbeit deshalb nicht im sprachlichen Bereich mitbewerten. Ich dachte, es müsste eine ärztliche/thearpeutische Bescheinung vorliegen und dann würde die Rechtschreibung nicht mit in die Note einfließen. Korrigiert man dann die Fehler trotzdem oder streicht man sie nicht an? Muss/Soll der Schüler eine Berichtigung der Rechtschreibfehler anfertigen...??
Bin über alle Infos dankbar auch über gute Lektüretipps zum Thema!
Schnuppe