Korrektur Deutsch

  • Hallo,


    ich sitze nun doch über meinen Klausuren, und habe mal eine Frage. wie ihr es handhabt, wenn ein Schüler in einem Wort zwei Rechtschreibfehler macht. Zweimal anstreichen, also zwei Rs an den Rand oder einmal das Wort komplett unterstreichen und ein R an den Rand?


    Außerdem würde ich gerne noch wissen, wie ihr mit der Korrektur von LRS-SchülerInnen umgeht. Leider habe ich weder im Studium noch im Referendariat darüber viel erfahren und bin zu meiner Schande auch selbst erstmal nicht sonderlich aktiv geworden. Vor den Ferien kam ein Schüler zu mir und sagte, er hätte LRS, aber wohl keine ärztliche Bescheinigung. Er berufe sich auf die Aussage der Bezirksreigerung (Telefonat), dass es reiche, wenn man drei Monate hintereinander über dem Fehlerquotioenten liege, würde man als LRS-Betroffener eingestuft werden und ich dürfe seine Arbeit deshalb nicht im sprachlichen Bereich mitbewerten. Ich dachte, es müsste eine ärztliche/thearpeutische Bescheinung vorliegen und dann würde die Rechtschreibung nicht mit in die Note einfließen. Korrigiert man dann die Fehler trotzdem oder streicht man sie nicht an? Muss/Soll der Schüler eine Berichtigung der Rechtschreibfehler anfertigen...??


    Bin über alle Infos dankbar auch über gute Lektüretipps zum Thema!


    Schnuppe

  • Zitat

    Schnuppe schrieb am 30.03.2005 17:40:
    Vor den Ferien kam ein Schüler zu mir und sagte, er hätte LRS, aber wohl keine ärztliche Bescheinigung. Er berufe sich auf die Aussage der Bezirksreigerung (Telefonat), dass es reiche, wenn man drei Monate hintereinander über dem Fehlerquotioenten liege, würde man als LRS-Betroffener eingestuft werden und ich dürfe seine Arbeit deshalb nicht im sprachlichen Bereich mitbewerten.


    hi,
    das ist aber eine spannende Geschichte ... halt ich aber aus pädagogischer Hinsicht nicht für wertvoll...
    wenn ein Schüler dann drei Monate lang in Mathe nur 6en schreibt, leidet er dann offiziell an Dyskalkulie, und seine mathematischen Leistugnen dürfen nicht bewertet werden..? ?(
    zugegeben, der Vergleich hinkt etwas, aber er kann dir doch sicher Namen und Durchwahl der/des betreffenden Dezernentin/en bzw. Sachbearbeiter/in geben...
    nicht, dass man ihm nicht traut, aber er könnte ja auch etwas falsch verstanden haben.. :D


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • ja, mir geht es da ja ähnlich. fand das ganze auch suspekt und ich habe ihn gebeten, dass er mir eine schrifltiche bestätigung mitbringt, die seine LRS bestätigt. die hat er wohl aber (noch) nicht, worauf er mir anbot, dass er mir den entsprechenden paragraphen mitbringen könne. das angebot habe ich natürlich dankend angenommen und bin nun ganz gespannt...seine therapeutin, hat ihm wohl empfohlen, seine bisherigen noten (er ist jetzt in der elf) anzufechten, da er immer zu unrecht schlechter benotet worden sei.


    mal abwarten...


    schnuppe ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Schnuppe,
    nachdem der Schüler wohl eine Therapeutin hat, wird es doch ein leichtes für die Dame sein, ein Attest zu verfassen.
    In Bayern muss ein LRS-Schüler ein Attest haben- die sind meist 3-4 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Aber es obliegt in erster Linie dem Fachlehrer, ob die Rechtschreibfehler so ins Gewicht fallen, dass man sie nicht werten darf und ob der Schüler evtl. mehr Zeit bekommt.
    Lg, Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

Werbung