Hallo,
wie ihr ja mitbekommen habt, habe ich kürzlich mein Examen bestanden. Die ganze Examensvorbereitung inkl. der intensiven Vorbereitung meiner Gruppen auf die Prüfung hat mich natürlich ziemlich aufgehalten, so dass ich lediglich Zeit für Klassenarbeiten und das Erstellen von Epochalnoten hatte.
Für zusätzliche Vokabeltests und andere Leistungsnachweise hat ganz ehrlich einfach die Zeit im Unterricht nicht ausgereicht, da ich sie dazu nutzen musste, um überhaupt mit meinem Stoff voranzukommen.
Leider sind fast unmittelbar nach den Weihnachtsferien schon die Noten einzutragen, so dass ich jetzt unter Zeitdruck gerate.
Ich werde natürlich (das hatte ich ganz langfristig im Voraus geplant) bis zu den Ferien sämtliche Klassenarbeiten geschrieben und alle Epochalnoten gemacht haben, so dass ich nach den Ferien in Englisch je 2 Klassenarbeitsnoten und Epochalnoten und in Deutsch drei Klassenarbeits- und zwei Epochalnoten habe.
Mir ist bewusst, dass die Schulordnung eine ausreichende Anzahl an anderen Leistungsnachweisen fordert, wobei die Epochalnoten ja nicht verpflichtend zu erstellen sind. Streng genommen müsste ich zumindest einen weiteren Leistungsnachweis im mündlichen Bereich haben.
Wie streng muss ich diese Regelung befolgen? Ich werde es evtl. noch schaffen, Lesenoten zu machen, aber auch das wird ziemlich knapp. Mit Ach und Krach kann ich auch evtl. statt der Lesenoten einen Vokabeltest dazwischenschieben, aber es wird halt insgesamt ziemlich knapp, zumal zurzeit alle Kollegen ihre Arbeiten schreiben.
Ist es rein rechtlich vertretbar, die Halbjahresnoten nur aus den Klassenarbeits- und Epochalnoten zu bilden?
Im Voraus herzlichen Dank!
Liebe Grüße,
Carla-Emilia
(die sich fest vorgenommen hat, im nächsten Halbjahr auch die HÜs vorab fest einzuplanen)