Wie viele Noten sind "Pflicht"?

  • Hallo,


    wie ihr ja mitbekommen habt, habe ich kürzlich mein Examen bestanden. Die ganze Examensvorbereitung inkl. der intensiven Vorbereitung meiner Gruppen auf die Prüfung hat mich natürlich ziemlich aufgehalten, so dass ich lediglich Zeit für Klassenarbeiten und das Erstellen von Epochalnoten hatte.


    Für zusätzliche Vokabeltests und andere Leistungsnachweise hat ganz ehrlich einfach die Zeit im Unterricht nicht ausgereicht, da ich sie dazu nutzen musste, um überhaupt mit meinem Stoff voranzukommen.


    Leider sind fast unmittelbar nach den Weihnachtsferien schon die Noten einzutragen, so dass ich jetzt unter Zeitdruck gerate.


    Ich werde natürlich (das hatte ich ganz langfristig im Voraus geplant) bis zu den Ferien sämtliche Klassenarbeiten geschrieben und alle Epochalnoten gemacht haben, so dass ich nach den Ferien in Englisch je 2 Klassenarbeitsnoten und Epochalnoten und in Deutsch drei Klassenarbeits- und zwei Epochalnoten habe.


    Mir ist bewusst, dass die Schulordnung eine ausreichende Anzahl an anderen Leistungsnachweisen fordert, wobei die Epochalnoten ja nicht verpflichtend zu erstellen sind. Streng genommen müsste ich zumindest einen weiteren Leistungsnachweis im mündlichen Bereich haben.


    Wie streng muss ich diese Regelung befolgen? Ich werde es evtl. noch schaffen, Lesenoten zu machen, aber auch das wird ziemlich knapp. Mit Ach und Krach kann ich auch evtl. statt der Lesenoten einen Vokabeltest dazwischenschieben, aber es wird halt insgesamt ziemlich knapp, zumal zurzeit alle Kollegen ihre Arbeiten schreiben.


    Ist es rein rechtlich vertretbar, die Halbjahresnoten nur aus den Klassenarbeits- und Epochalnoten zu bilden?


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia
    (die sich fest vorgenommen hat, im nächsten Halbjahr auch die HÜs vorab fest einzuplanen)

  • Welches Bundesland?


    In Ba-Wü stehen in der Notenverordnung die vorgeschriebenen Arbeiten. Die Notenverordnung findest du im GEW-Jahrbuch.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo Alias,


    es geht um RLP. Die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten erreiche ich natürlich. Es geht mir nur um zusätzliche Leistungsnachweise im mündlichen Bereich (d.h. HÜs, Lesenoten, etc.)


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Hallo,


    auf der Website der Landeschülervertretung meines Bundeslandes habe ich Folgendes gefunden:


    Zitat

    4.3 Schriftliche und andere Leistungsnachweise
    Ein Lehrer gründet seine Zeugnisnote lediglich auf zwei schriftliche Noten (Klassenarbeiten). Sonstige Leistungsnachweise hat er keine. Eine Epochalnote hat er ebenfalls nicht bekanntgegeben. Der beurteilte Schüler glaubt, daß seine Starken eher im Mündlichen liegen und fühlt sich selbst als "schlechter schriftlicher Prüfungstyp". Er sieht sich nicht leistungsgerecht beurteilt, da er im allgemeinen im Unterricht immer gut mitarbeitet und wertvolle Beiträge zum Unterrichtsgeschehen leistet.
    Frage: Kann der Lehrer die vorgesenene Note so erteilen?
    Antwort: § 45 üSchO regelt die Grundlagen der Leistungsfeststellung und -beurteilung. Darin heißt es, es sei "eine Vielfalt von mündlichen, schriftlichen und praktischen Arbeitsformen zugrunde zu legen", je nach Eigenart des Faches.
    In § 56 üSchO wird die Festsetzung der Zeugnisnoten geregelt. Diese werden begründet durch "eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise. Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein". Es wird deutlich, daß der Lehrer seine Zeugnisnote also nicht nur auf zwei schriftliche Noten stützen kann.
    Was tun? Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Lehrer sein. [...] Unter Hinweis auf die genannten Paragraphen könnte man ihn darum bitten, die Notenfestlegung noch einmal zu überdenken und ihn fragen, ob er sich nicht vielleicht doch in der Lage sieht, wenigstens eine mündliche Epochalnote zu erteilen und in die Gesamtnote einfließen zu lassen. [...] Wenn nach einiger Zeit absehbar wird, daß ein Lehrer außer den Klassenarbeiten keine anderen Leistungsnachweise fordert, könnte man ihn darauf ansprechen oder (z.B. im Falle unseres schlechten Prüfungstyps) fragen, was man zur Verbesserung seiner Note außer besseren Klassenarbeiten noch tun könnte, z.B. ein Referat übernehmen, ein Stundenprotokolle anfertigen usw. [...] Quelle: http://www.lsvrlp.de/recht/faq/


    Da ich ja in Englisch zwei Klassenarbeitsnoten und zwei Epochalnoten habe, bin ich doch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wenn ich mir o.g. Fall so anschaue. Oder?


    In der Schulordnung heißt es:


    Zitat

    (2) Zur Festsetzung der Zeugnisnote eines Faches, in dem mehrere Klassenarbeiten geschrieben worden sind, wird eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise gebildet. Die Gesamtnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein. Quelle: http://www.nordpfalzschule.de/hrsordng.htm


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Zitat

    Da ich ja in Englisch zwei Klassenarbeitsnoten und zwei Epochalnoten habe, bin ich doch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wenn ich mir o.g. Fall so anschaue. Oder?


    Liebe emilia,


    rein rechtlich gesehen wird dir mit der Anzahl deiner zur Verfügung stehenden Noten nicht viel passieren können. Das sollte dich erst einmal beruhigen.
    Problematisch empfinde ich dabei jedoch, dass jede einzelne Note sehr viel Gewicht erhält und womöglich wirklich der ein oder anderen Schülerpersönlichkeit nicht "entgegenkommt". Mir persönlich ist immer wohler, wenn ich zumindest noch zwei bis drei weitere (Kurz-)Noten habe, anhand derer ich auch Eltern eine lückenlosere Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Klar, die Weihnachtsferien stehen vor der Tür und alle wollen mal eben noch die letzten Arbeiten durchdrücken - aber meinst du, du könntest vielleicht trotz allem noch eine Extranote bekommen, z.B. indem du eine Hausaufgabe einsammelst und benotest (muss ja gar nichts Riesiges sein!) oder eine Mini-HÜ schreibst (fünf Minuten, dann Abgabe)? Einige meiner ehemaligen Kollegen (aus RLP) pflegen nach wie vor den Brauch, die Heftführung zu bewerten ... Mag ich absolut nicht, weil ich ehrlich gesagt nicht weiß, wo da der Anspruch sein soll, aber als Möglichkeit möchte ich es doch mal für dich in den Raum stellen.


    Ich würde für das nächste Schulhalbjahr regelmäßige HÜs einplanen, vielleicht sogar schon zu festen Stunden (meine 7er sind immer freitags "dran", die 6er alle zwei Wochen dienstags etc.). Meine Schüler meckern zwar über die Häufigkeit, aber im Grunde wissen sie, dass es ihnen hilft, konstanter zu lernen. Für Überraschungen bin ich nicht so, kommt bei mir nur in Ausnahmefällen vor. Die Überprüfungen sind in der Regel sehr kurz, mal etwas zum Ankreuzen oder Verbinden, mal ein Lückentext, mal eine Minitextproduktion (drei bis vier Sätze, mehr nicht!). Damit ist immer noch genug Zeit für Unterricht und auch die Korrektur bleibt in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen.


    Viele Grüße von einer Ex-Pfälzerin in die Heimat :o)

  • Zitat

    smotte schrieb am 14.12.2004 20:56:
    ...z.B. indem du eine Hausaufgabe einsammelst und benotest (muss ja gar nichts Riesiges sein...


    Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden, soweit mir bekannt ist, da nicht sicher gestellt werden kann, ob diese Aufgaben ohne fremde Hilfe gelöst worden sind.


    Die Frage, wieviele Noten du im Laufe eines Halbjahres "sammeln" musst, ist bei uns lediglich im Bereich der schriftlichen Arbeiten bzw. schriftlichen Lernkontrollen geregelt.
    Da sich aber beispielsweise die Zensur für "geschichtlich/soziale Weltkunde (GSW) aus 70 % für Mitarbeit im Unterricht und lediglich 30 % aus schriftlichen Leistungen ergibt, ist es nötig, möglichst viele bewertbare Leistungen im Bereich Mitarbeit im Unterricht zu dokumentieren. Das sind dann Zensuren für mündliche Mitarbeit, Ergebnisse von Gruppenarbeiten etc. Je mehr Daten du erhoben hast, umso besser. Ich kann nicht nach jeder Stunde solche Daten fixieren, zusätzlich zu den Zensuren für den schrftlichen Bereich versuche ich jedoch so zwischen 10 bis 15 Noten für die Mitarbeit im Unterricht zu notieren. Dann ist auch der eine oder andere "Ausreißer" nicht so problematisch, und die SuS haben immer die Chance, eine schlechte Note rechtzeitig auszugleichen. Im Übrigen haben die SuS stets Einsicht in meine Aufzeichnungen, wenn sie es möchten.
    In der Regel ist dann die Gesamtzensur nach dem Schulhalbjahr auch keine Überraschung mehr.

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