Hallo,
kaum habe ich mein Examen, haut es mich um. Seit Dienstag leide ich unter Übelkeit und Brechreiz (und musste deshalb daheim bleiben) - und als ich heute morgen aus Pflichtbewusstsein meinen Schülern gegenüber trotz allem in die Schule wollte, hätte ich mich fast im Treppenhaus (meinem eigenen zum Glück!) übergeben.
Nun zu meinem Problem: In einer Woche (Do) schreibe ich mit meiner Klasse eine Arbeit (Aufsatz, kann also sowieso nicht großartig vorab geübt werden). Leider bin ich ja nun leider seit Dienstag mit meiner Magen-Darm-Grippe erkrankt und werde auch bis Freitag vermutlich noch krankgeschrieben sein.
Den Arbeitstermin habe ich diesen Dienstag durch meine Vertretung ankündigen lassen (hoffe, das hat geklappt) und heute auch nochmal darauf hinweisen lassen. Damit habe ich meiner Pflicht zur Vorankündigung eine Woche vorab ja Folge geleistet, oder? Schließlich steht nirgendwo, dass man die Arbeit höchstpersönlich ankündigen muss.
Wie wäre das denn jetzt, wenn die Vertretung vergessen hätte, die Arbeit anzukündigen? Ich habe die Klasse erst nächsten Dienstag wieder - und am Donnerstag ist der Arbeitstermin. Wäre es rechtlich okay, wenn ich mich mit meinen Schülern dann trotzdem auf die Arbeit am Donnerstag einigen könnte, und zwar auch ohne die Wochenfrist?
Ich gehe davon aus, dass es wohl nur dann Probleme gäbe, wenn ein Schüler (evtl. im Nachhinein) Einspruch erheben würde. Sollte das nicht passieren, müsste das Ganze doch rechtlich "wasserdicht" sein, oder?
Im Voraus vielen Dank!
Liebe Grüße,
Carla-Emilia