Hallo Ihr Lieben,
ich sitze gerade über der Erörterung meiner Neunten und brüte über einer Arbeit.
Das gestellte Thema war: "Benötigen wir heute noch Vorbilder"- das Mädel hat aber darüber geschrieben, ob es gut oder schlecht ist, Prominente als Vorbilder zu haben. Also Themaverfehlung, eigentlich keine Frage. Nur hat die Schülerin ansonsten einen dermaßen guten Aufsatz geschrieben, halt nur zum falschen Thema. Einleitung super, Aufbau und Beispiel gut und richtig, Schluss auch sehr gut.
Muss ich das trotzdem mit "mangelhaft" bewerten oder kann ich ein "noch ausreichend" noch rechtfertigen?
Was denkt Ihr darüber?
Lg, Hermine
Themaverfehlung Erörterung- Wie bewerten?
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Hallo,
na ja, eigentlich ist Themaverfehlung 6, oder? Allerdings - im ersten Staatsexamen habe ich meiner Meinung nach auch völlig das Thema in einer Klausur verfehlt - und hatte trotzdem eine Vier.??
Sprich doch mal mit deinen Parallellehrern, wie die das handhaben.LG
Tina -
im Zweifelsfall FÜR den Angeklagten :-))) - und sooo verfehlt klingt das Thema für mich gar nicht
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Musst nich rot werden, müllerin, ich fands auch nicht so verfehlt - jedenfalls nach der kurzen Schilderung zu urteilen.
Prominente sind doch die Vorbilder von heute, oder?
Ob man die benötigt ist allerdings wirklich die Frage...LG von Melosine, die froh ist, keine Aufsätze mehr schreiben zu müssen
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Plage mich auch gerade mit Erörterung in der 9ten rum und frage mich: Warum ist das verfehlt, wenn sie über Prominente als Vorbilder schreibt? Das geht doch in die Richtung der Frage, ob wir überhaupt Vorbilder benötigen. Oder? Für mich wär das okay ..... was willst du denn auf diese Frage hören? Rein aus INteresse ...... Gruß Jenny
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In der Berufsschule werten wir je nach Aufsatzart unterschiedlich gewichtet:
Form, Inhalt, Sprache und RechtschreibungMein Schlüssel für Stellungsnahmen und Erörtungen:
Form 5%, Inhalt 55%, Sprache 30%, Rechtschreibung 10%
Am Anfang hat mich das System auch etwas befremdet, da ich die holistische Bewertung des Gymis gewohnt war, inzwischen finde ich es recht patent.
Auf jeden Fall gehören so oder so Sprache und Rechtschreibung in eine Aufsatzbewertung. Wenn der Inhalt verfehlt ist (6), kann der Schüler immer noch die Note durch die Leistung in den zwei anderen Gebieten verbessern. Das sollte eigentlich unstrittig sein?!
Gruß
Timm
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Hallo,
gibt es ein "teilweise verfehlt"?
Denn es geht ja auch um das Thema, aber nur aus einer Sicht der Dinge, nämlich "ist es gut, Prominente als Vorbilder" zu haben.
Dies hätte ein Aspekt der Erörterung sein können.
Also ich würde da eine 3 geben, weil nicht die ganze Bandbreite des Themas erfasst wurde.
Übrigens: Ist ein wirklich tolles Thema, da kann man aber, wenn man alles bedenkt, fast schon ein Buch schreiben.
Aber hier kann man die Schüler wirklich zum Nachdenken anregen.
Super!
Doris
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Hallo,
ich werd das mal mit der Fachbereichsleiterin abklären. Ja, Ihr habt Recht, das Mädel ist sehr nah dran- aber es ist durchaus ein Unterschied, ob wir in unserer Gesellschaft überhaupt Vorbilder benötigen (da wären die Promis dann lediglich ein Beispiel) oder ob Promis sich gut als Vorbilder eignen- das ist dann ein ganz eigenes Thema.
Wenn man der Meinung ist, wir bräuchten keine Vorbilder, weil wir selbst genug Selbstbewußtsein etc. haben, wäre das eine Möglichkeit gewesen.
Man könnte aber auch sagen, wir brauchen Vorbilder (und das nicht nur auf Promis beschränken), weil die bestimmte Eigenschaften haben, denen wir nachstreben- da könnte man dann als Beispiele Promis, Sportler etc. nehmen- aber eben nicht nur und nicht als ganzes Argument. Ich persönlich fänd es sehr peinlich, wenn Prominente die einzigen oder wichtigsten Vorbilder von heute wären- da stellt sich dann bei einigen wirklich die Frage, ob wir das benötigen....
IMHO ist Themaverfehlung nur dann eine 6, wenn mit dem Rest auch nix anzufangen ist bzw. gravierende andere Mängel aufweist, meist reicht das jedoch trotz guter anderer Leistungen eben nicht mehr zur 4, deshalb eigentlich meine Frage.
Liebe Grüße und gute Nacht,
Hermine -
Grundsätzlich hast du ja recht, dass nicht nur der Inhalt bewertet wird. Bei 'Thema verfehlt' gilt das aber nur bedingt. Hätte die Schülerin das Thema völlig verfehlt, was in diesem Fall, so wie geschildert, nicht zutrifft, hätte auch der fehlerfreiste Aufsatz nicht geholfen, eine 6 zu verhindern.
Sonst schreibt mir bald ein Schüler einen fehlerfreien Aufsatz über Löwen in Afrika und will eine 4, egal wie die Themenstellung war.
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Zitat
Grundsätzlich hast du ja recht, dass nicht nur der Inhalt bewertet wird. Bei 'Thema verfehlt' gilt das aber nur bedingt. Hätte die Schülerin das Thema völlig verfehlt, was in diesem Fall, so wie geschildert, nicht zutrifft, hätte auch der fehlerfreiste Aufsatz nicht geholfen, eine 6 zu verhindern.
Sonst schreibt mir bald ein Schüler einen fehlerfreien Aufsatz über Löwen in Afrika und will eine 4, egal wie die Themenstellung war.
Vorischt! Vielleicht lässt sich das Ganze noch pädagogisch begründen (wobei ich Zweifel habe), rechtlich bestimmt nicht.
Du kannst nicht Kriterien wie Sprache/Rechtschreibung nur zum Nachteil des Schülers werten, sondern musst sie auch zum seinem Vorteil miteinbeziehen.Dein Beispiel ist - sorry - etwas an den Haaren herbeigezogen. Schreibt ein Schüler absichtlich über ein gänzlich anderes Gebiet, so handelt es sich um eine Leistungsverweigerung und damit eine 6. Ist aber der Wille erkennbar, der Aufgabenstellung nachzukommen, so müssen alle relevanten Kriterien eingehen.
Wenn du holistisch benotest, bist du ja nicht verpflichtet, die genaue Gewichtung anzugeben, insofern kann die gesamte Leistung bei gutem sprachlichen Stil und guter Rechtschreibung bestimmt "mangelhaft" im Sinne der Notendefinition lauten, keinesfalls aber ungenügend!
Im Übrigen behalten wir es uns auch bei unserem "arithmetischen System" vor, die Note in besonderen Fällen noch einmal holistisch zu betrachten und ggf. zu verändern. -
An unserer Schule ist es definitiv so, dass normalerweise der Inhalt 40 Prozent, und Rechtschreibung und Ausdruck(u.a. nach Fehlerquotienten berechnet) je 30 Prozent zählen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Inhalt 5 oder schlechter ist. Dann gibt es automatisch für den gesamten Aufsatz eine 5 oder gar 6.
Sonst könnte ja ein Schüler immer nur einen Satz schreiben und diesen 100 mal wiederholen. Oder er könnte eine minimale Satzstruktur benutzen oder aber einen Text, den er vorher auswendig gelernt hat.
Aber mir ist hier auch nicht klar, ob das Thema wirklich verfehlt wurde. Wenn sonst alles passt: Einleitung, schlüssige Argumente usw. kann man vielleicht noch eine vier geben. -
Zitat
Dann gibt es automatisch für den gesamten Aufsatz eine 5 oder gar 6.
Sonst könnte ja ein Schüler immer nur einen Satz schreiben und diesen 100 mal wiederholen. Oder er könnte eine minimale Satzstruktur benutzen oder aber einen Text, den er vorher auswendig gelernt hat.
Auch das erste Beispiel ist nicht zielführend, denn auch hier handelt es sich um eine Leistungsverweigerung, da ja nie die Absicht bestand, die Aufgabenstellung zu beantworten. Einen (passenden) Text vorher auswendig zu lernen, ist ein Täuschungsversuch im Sinne der Aufsatzerziehung und somit auch mit 6 zu bewerten.
Einen Schüler, der ohne Absicht das Thema vollkommen verfehlt hat, aber sprachlich gute Leistungen bringt, kann aus dem Prinzip der Gleichbehandlung keine 6 bekommen. Ich kann keinen Fall definieren, in dem ich meine Bewertungskriterien einfach aufhebe, ohne den Schüler im Vergleich zu den Mitschülern ungleich zu behandeln. Das ist aber rechtlich nicht möglich, wenn auch evtl. (warte immer noch auf eine einleuchtende Begründung) pädagogisch wünschenswert.
Schaut euch dazu noch einmal die Notendefinition der 6 an:Zitat
Die Note "ungenügend" (6) ist zu erteilen, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.Es wird doch niemand im Ernst behaupten, ein Schüler, der zu guten sprachlichen Leistungen in der Lage ist, wird auch in absehbarer Zeit das Thema verfehlen?!
Macht solche rechtlich mehr als zweifelshaften Sachen nicht mit, auch wenn das irgendjemand an eurer Schule so geregelt hat. Ihr habt immerhin ein Remonstrationsrecht!
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Also eine 6 habe ich in Deutsch bisher noch nicht gegeben. Das kommt angeblich im Deutschunterricht kaum vor. Allerdings gab es auch schon mal eine 5 für eine Inhaltsangabe bei der ich in der 8. Klasse wirklich fast gar nichts verstehen konnte und man vom Inhalt des Ursprungstexts nicht mehr viel erkennen konnte. Und da musste ich eine 5 geben, auch wenn die Rechtschreibung gut war und der Schüler die richtige Erzählzeit benutzt hatte. Hätte ich da etwa auch keine 5 geben dürfen? Das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen.
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Zitat
Also eine 6 habe ich in Deutsch bisher noch nicht gegeben. Das kommt angeblich im Deutschunterricht kaum vor. Allerdings gab es auch schon mal eine 5 für eine Inhaltsangabe bei der ich in der 8. Klasse wirklich fast gar nichts verstehen konnte und man vom Inhalt des Ursprungstexts nicht mehr viel erkennen konnte. Und da musste ich eine 5 geben, auch wenn die Rechtschreibung gut war und der Schüler die richtige Erzählzeit benutzt hatte. Hätte ich da etwa auch keine 5 geben dürfen? Das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen.
Ist natürlich in Ordnung; ich sagte ja schon, dass man das bei ganzheitlicher Betrachtung gut rechtfertigen kann (und im Zweifelsfalle muss jeder Aufsatz noch einmal als Ganzes betrachtet werden). Es ging mir ja nur um die Willkür, einmal Kriterien außerhalb des Inhalts heranzuziehen und einmal nicht. Ganz abgesehen davon, dass die richtige Erzählzeit in deinem Fall ja noch lange nicht heißt, dass die Sprache des Schülers nicht mangelhaft sein könnte.
Mein Problem ging eher in Richtung von german. Auch ich habe aus meiner Schulzeit noch in Erinnerung: "Inhalt verfehlt=6"... -
Mein Beispiel war ja bewusst absurd gewählt.
Der Unterschied zwischen Thema verfehlt und Leistungsverweigerung ist da ein guter Erklärungsansatz.
In dem oben geschilderten Fall würde ich wie erwähnt auch keine 6 geben.
Eine interessante Frage wäre, was im Fach Deutsch lückenhafte Grundkenntnisse laut Notendefinition wären.
Lesen und schreiben können meine Oberstufenchüler alle, so dass immer berechtigte Hoffnung besteht, dass die Defizite in der nächsten Arbeit nicht mehr so auffällig sind
egal ob Gedichtinterpretation oder Erörterung. Bei der Lektüre kann vorkommen, dass Schüler zu faul sind, sie zu lesen, das aber fällt wieder unter die Kategorie Leistungsverweigerung.Ich übertreibe wieder, aber der Ansatz der Fragestellung macht mich neugierig auf eure Antworten.
Wie erwähnt, ich bin kein Freund der Note 6, aber mir ist schon aufgefallen, dass Mathematik oder Englischlehrer da weniger Skrupel haben, auch wenn mathematische oder englische Grundkenntnisse vorhanden waren und die Defizite auch nicht so tragisch, aber in der entsprechenden Arbeit die Punkt/Fehlerzahl einfach nicht stimmte.
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