Einer meiner Schüler (Berufskolleg/Baden Württemberg) überreichte mir eine Bescheinigung seiner LRS. Der von mir befragte Kollege sagte, für die Oberstufe und das Berufskolleg spiele dies keine Rolle mehr. Gleichzeitig weiß ich, dass schon Schüler mit LRS den Scheffel-Preis bekommen haben. Aus dem Erlass des Landes BA-WÜ werde ich nicht ganz schlau, da dort eher auf Unter- und Mittelstufe eingegangen wird, eine Anwendung auf die Oberstufe aber nicht erwähnt (also auch nicht ausgeschlossen?) wird. Wer kann mir helfen?
Muss ich das Attest berücksichtigen?
Kann ich das Attest berücksichtigen?
Darf ich das Attest berücksichtigen?
Grüße
German