Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
ich habe vor Beginn der Ferien eine KA in Deutsch schreiben lassen (Thema Kurzgeschichten). Beim Korrigieren merkte ich jetzt schnell, dass die Mehrheit der Schüler doch arge Probleme hatte. Ich war mir darüber im Klaren, dass die Arbeit nicht leicht ist, bin aber davon ausgegangen, dass viele Schüler die Herausforderung meistern. Das war nicht der Fall. Selbst sehr starke Schüler gerieten ins Schlingern, so dass ich mir vorwerfe, einfach mit einem zu hohen Anspruch an die KA gegangen zu sein.
Die Benotung erfolgte nach Punkten und ich habe mich an die "50% Klausel" gehalten.
Kann/darf ich diese Grenze von 50 % auf ca. 47 % senken? Es handelt sich dabei nur um 1 Punkt, den ich jeweils für jede Note herabsetzen würde. Aber ich bin total unsicher, wie da die Rechtslage ist. Habe in den Richtlinien und in der Ascho noch nichts gefunden.
Genehmigen lassen müsste ich mir die Arbeit aber in keinem Fall.
LG
Sanne