Ich unterrichte jetzt über 30 Jahren und habe es einmal (!) erlebt. Normalerweise schreiben Schüler bis zum Schluss und bitten direkt im Anschluss, heimgehen zu dürfen (erst heute morgen geschehen). Manche kommen nur für die Arbeit (da frage ich immer nach, ob sie wirklich gesund genug sind, weil die Klassenarbeit gewertet werden müsse). Ob und wie stark ich es dann wirklich tue, bleibt mir überlassen. Es sind schließlich mehrere Arbeiten und ich gebe eine pädagogische Note. Wenn eine Klassenarbeit aus diesem Grund deutlich schlechter ist, wird sie weniger gewertet.
Schüler erkrankt WÄHREND Leistungsnachweis und bricht ab
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dass das keineswegs ein Automatismus ist, jederzeit durch die Angabe einer akuten Erkrankung eine Prüfung abbrechen und dann wiederholen zu können.
...zumal, wenn man streng nach den Gesetzen zu den einzelnen Schularten geht, der Leistungsnachweis in der Regel gewertet wird und gesundheitliche Gründe nach Beginn nicht zählen. Hier wird "in der Regel" angeführt und ich denke Ausnahmen sind Härtefälle wie z.B. Kris beschrieben hat.
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Den § von Caro hab ich jetzt auf Anhieb nicht in der RSO gefunden.
Hier findest du den Satz unter Nr. 3.
Bei den Ordnungen anderer Schularten einfach unter Leistungsnachweise nachschauen.
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Ich unterrichte jetzt über 30 Jahren und habe es einmal (!) erlebt. Normalerweise schreiben Schüler bis zum Schluss und bitten direkt im Anschluss, heimgehen zu dürfen (erst heute morgen geschehen). Manche kommen nur für die Arbeit (da frage ich immer nach, ob sie wirklich gesund genug sind, weil die Klassenarbeit gewertet werden müsse). Ob und wie stark ich es dann wirklich tue, bleibt mir überlassen. Es sind schließlich mehrere Arbeiten und ich gebe eine pädagogische Note. Wenn eine Klassenarbeit aus diesem Grund deutlich schlechter ist, wird sie weniger gewertet.
Ja, so kenne ich das auch üblicherweise und handhabe das genau wie du mit pädagogischem Augenmaß (auch als „Ermessen“ bekannt).
Ich hatte bislang nur einmal den Fall, dass ein Schüler nach Sichtung der Aufgaben plötzlich meinte, ihm gehe es zu schlecht für die Klassenarbeit. Das war so ein Fall von „Ich komme sonst eh immer nur zum Nachschreibetermin“, der bereits Attestpflicht hatte. Zur Schulsanitäterin geschickt, die war sich zwar wie ich sicher, dass er simulierte, aber der Schüler war sehr talentiert im Simulieren… Das Attest, dass er zum Nachschreibetermin- drei Tage später, als er wieder in der Schule kam, habe ich ihn direkt dafür eingesammelt-mitbringen hätte müssen (per Mail besprochen, dass er das dann spätestens abgeben müsse, was angeblich zuhause vorlag) hatte er dann allerdings dummerweise „vergessen“. Er konnte es auch bis zum Ende des Schultags nicht zumindest schon einmal digital mit dem Datum der KA nachreichen, was die Bedingung dafür war, dass ich die Nachschreibearbeit, die er geschrieben hatte- dieselbe Arbeit wie der Haupttermin, wäre trotzdem eine 5 geworden, wie sonst auch- auch bewerte. Er war dennoch sehr überrascht über die 6 in der Hauptfach- KA, die die Folge war.
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Fürs Gymnasium ist das übrigens in §26(3) GSO im gleichen Wortlaut geregelt:
ZitatNach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.Ich sehe das wie Seph. Wenn einem Schüler nach einem Blick auf die Aufgabenstellung plözlich unwohl ist, bin ich durch diese Regelung im Recht, ihm entsprechend mit Note 6 zu bewerten.
Wenn ein Schüler sichtbar deutlich krank wird, so wie es Kris24 auch dargestellt hat, kann ich durch die Formulierung "in der Regel" hier auch großzügig sein.
Wenn sich ein Schüler tatsächlich auf die Arbeit erbricht, würde ich die Arbeit für alle abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Das ist dann keinem Schüler mehr zuzumuten, unter diesen Bedingungen weiterzuschreiben.
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Hier findest du den Satz unter Nr. 3.
Bei den Ordnungen anderer Schularten einfach unter Leistungsnachweise nachschauen.
Danke
Hab vorhin nur grob überflogen.
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Wenn einem Schüler nach einem Blick auf die Aufgabenstellung plözlich unwohl ist, bin ich durch diese Regelung im Recht, ihm entsprechend mit Note 6 zu bewerten.
Wenn ein Schüler sichtbar deutlich krank wird, so wie es Kris24 auch dargestellt hat, kann ich durch die Formulierung "in der Regel" hier auch großzügig sein.
Wenn sich ein Schüler tatsächlich auf die Arbeit erbricht, würde ich die Arbeit für alle abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Das ist dann keinem Schüler mehr zuzumuten, unter diesen Bedingungen weiterzuschreiben.
Genau so sieht Ermessen in der Praxis aus.
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@all: Danke euch! Inbesondere die Verweise auf GSO/RSO (identischer Wortlaut) waren hilfreich. VG
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Den Fall hatte ich tatsächlich einmal bei einer Stegreifaufgabe. Mittendrin wurde einem Schüler schlecht, er wurde leichenblass und schaffte es nicht mehr bis zur Toilette, aber wenigstens noch bis zum Waschbecken. Es war so offensichtlich, dass ich seine Arbeit natürlich nicht wertete. In den 25 Jahren meiner Karriere war dies bisher der einzige Fall, dass ein Schüler wegen Krankheit einen Leistungsnachweis abbrechen musste.
Als Schüler erlebte ich mit, wie eine Mitschülerin in der Oberstufe während der Schulaufgabe krampfend zusammenbrach und sogar der Rettungsdienst gekommen ist. Die Schulaufgabe war fast zu Ende und wer weiterschreiben wollte, durfte dies. Die anderen bekam eine Woche später einen Nachtermin.
Sarek
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