Hallo,
Kann mir jemand sagen, wo ich eine rechtlich verbindliche Aussage für NRW dazu finde, ab welcher reduzierten Stundenzahl ein Anspruch auf einen freien Tag besteht?
Es macht doch einen Unterschied ob jemand 12, 18 oder gar 24 Stunden der 25,5 Vollzeit (Gym NRW) im Vertrag hat…
Irgendein Gesetz oder Ähnliches würde mir sehr helfen…
Danke!