Das würde ich umgehend auch bei meiner Rechtsschutzversicherung vortragen, wo eine Fachanwältin telefonisch eine erste Einschätzung vornimmt (zumindest ist das bei meiner Versicherung problemlos möglich).
Die zu häufige Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen kann zur Vertragskündigung durch die Versicherung führen, dafür gerne einfach mal in die Vertragsbedingungen schauen. Das wird bei einem einfachen Telefonat eher weniger das Problem sein, aber mich irritiert dennoch die Tendenz, bei einem so klaren Fall wie hier gleich Rechtsbeistand zu suchen noch bevor überhaupt die dienstinternen Möglichkeiten wie Gespräche, Beiziehung des PR usw. ausgeschöpft sind.