Achtstündige Dienstbesprechung an einem Samstag

  • Ich würde dir gerne zustimmen, aber ich betrachte das schon als sehr harten Vertrauensbruch. Allermindestens müssen da der Lehrer- oder gleich der Personalrat (Ich verwende hier die NRW-Begrifflichkeiten) aktiv werden.

  • Hmm... Ne ganz verrückt Idee: Wieso redet ihr nicht mit dem Bildungsgangleiter? Wir haben unsere schulinterne Weiterbildung (SCHIWE) immer während der ersten 3 Tage der Frühlingsferien. Das ist immer so, an allen Schulen im Kanton.

    Das ist dann aber sicherlich bekannt an allen Schulen im Kanton und kein spontaner Termin. Das ist ja hier das große Problem. Der ätzende 8-Stunden-Samstag, geschenkt. Aber wenn man dort bereits Reisepläne hat und die Ankündigung mit kurzem Vorlauf kommt ist das meiner Meinung nach nicht zumutbar.

  • Ich kann wirklich nicht sagen, wie die Sache vor Gericht ausgehen würde, einen Erfolg halte ich aber für durchaus möglich. Zu dieser Erkenntnis wird vermutlich auch spätestens die übergeordnete Behörde kommen und den Bildungsgangleiter auf den Boden der Tatsachen zurzurückholen.

    Das würde ich umgehend auch bei meiner Rechtsschutzversicherung vortragen, wo eine Fachanwältin telefonisch eine erste Einschätzung vornimmt (zumindest ist das bei meiner Versicherung problemlos möglich).

  • Das würde ich umgehend auch bei meiner Rechtsschutzversicherung vortragen, wo eine Fachanwältin telefonisch eine erste Einschätzung vornimmt (zumindest ist das bei meiner Versicherung problemlos möglich).

    Ernsthaft, dein erster Schritt vor weiteren Gesprächen unter Hinzuziehung des Personalrats wäre es rechtliche Schritte abzuklären? Warum?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • eine solche 8stündige Arbeitstagung kann man einfach auf die Vorwoche am Ende der Sommerferien verschieben. Dafür ist sie doch da.

    Auch das sollte vorher kommuniziert werden im Terminplan. Bei uns ist nur der Montag- und Dienstag freizuhalten, falls doch ein anderer Termin ist wird der im Voraus geblockt.

  • CDL hat sich überschnitten. Nein, ich würde beides tun. Bei meiner Gewerkschaft habe ich leider die Erfahrung gemacht, das sie rechtlich nichts taugt. Ist leider so. Deshalb würde ich mich gleichzeitig persönlich rechtlich absichern wollen.


    Edit: deshalb das "auch" in meinem Beitrag ;)

  • Da braucht man keine Anwältin anrufen, da sagt man: Ich komme an dem Tag nicht, weil...


    Da kann die Schule mal schauen, welche Maßnahmen sie dann ergreift. Da würde ich es hart drauf ankommen lassen.

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    Auch das sollte vorher kommuniziert werden im Terminplan. Bei uns ist nur der Montag- und Dienstag freizuhalten, falls doch ein anderer Termin ist wird der im Voraus geblockt.

    Jein.
    Du hast dir die Zeit freizuhalten und ich vermute, dass nur eine ausdrückliche, schriftliche Anweisung "Ihr könnt bis zum Samstag im Urlaub weilen" gültig wäre. Die ADO (steht doch drin, oder?) ist halt höher als Usus.

  • Da braucht man keine Anwältin anrufen, da sagt man: Ich komme an dem Tag nicht, weil...


    Da kann die Schule mal schauen, welche Maßnahmen sie dann ergreift. Da würde ich es hart drauf ankommen lassen.

    Genau, und ich würde es eben vorher noch rechtlich abklären. Dauert 5 Minuten und gibt mir ein sicheres Gefühl.

  • Zitat ADO:


    In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde.



    Wenn da vor den Ferien nix angekündigt ist, braucht man sich auch nicht weiter bereit zu halten.

  • CDL was ist daran verwirrend? Ich hätte da einen Urlaub gebucht und müsste ja rechtlich sehen, wie ich damit umgehe. Ein Anruf bei der Fachanwältin ist dann der offensichtliche Schritt ...

    Der offensichtlichste Schritt ist das Gespräch mit dem Bildungsgangleiter.

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    Zitat ADO:


    In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde.



    Wenn da vor den Ferien nix angekündigt ist, braucht man sich auch nicht weiter bereit zu halten.

    Wir sind uns aber einig, dass eine Information in März für Ende August unter "frühzeitig" fällt. Wer schon Flugtickets und feste Reservierungen hat, klärt seine Beurlaubung mit der Schulleitung.

  • Das halte ich nicht für frühzeitig. Frühzeitig ist zu Beginn des Schuljahres, wenn der Terminplan kommt.

    Oh wow. Das erkläre ich gleich mal meiner Partnerin und frage sie, wie rechtzeitig sie ihre Termine kennt. Komm mal wieder runter. Natürlich tun sich im laufenden Schuljahr immer mal wieder längere Sitzungstermine auf, die vielleicht nur 3 Wochen vorher angekündigt sind. Wenn ich da eine Terimnüberschneidung habe, spreche ich halt mit der zuständigen Arbeitsgruppe oder der Schulleitung. Rechtsberarung?! Personalrat?! Wie seid ihr denn bitte drauf?? Als Gewerkschaftsvertreterin würde ich dir was husten.

  • Das halte ich nicht für frühzeitig. Frühzeitig ist zu Beginn des Schuljahres, wenn der Terminplan kommt.

    Bis wann "läuft" denn euer Terminplan?

    An meiner Schule enthält der zu bzw. kurz vor Beginn des Schuljahres veröffentlichte Terminplan Termine von Anfang des Schuljahres bis zu den Sommerferien. Es kommen im Laufe des Schuljahres aber natürlich immer noch eine ganze Reihe von Terminen hinzu (z. B. werden die Abschlussprüfungstermine in verschiedenen Bildungsgängen erst im Herbst-Winter von den Bildungsganggruppen festgelegt; Termine für Fachgruppen- und Bildungsgangkonferenzen - von denen bei uns mittlerweile nur noch je eine pro Schuljahr verpflichtend ist - werden mit ca. vier Wochen Vorlauf festgelegt, etc.).

    Termine, die die (in NDS drei) "Orga-Tage" am Ende der Sommerferien betreffen, werden i. d. R. irgendwann m Frühjahr eingepflegt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Unser Terminplan läuft immer für ein Semester. Sobald der Terminplan dann aber veröffentlich ist, kann man sich darauf verlassen, dass sämtliche nicht geblocktenTage auch wirklich frei bleiben.


    Da sind dann Tage für Konferenzen etc. geblockt, die können dann entfallen oder sie finden statt. Aber Reisen kann man verlässlich nach diesem Plan buchen.

  • Oh wow. Das erkläre ich gleich mal meiner Partnerin und frage sie, wie rechtzeitig sie ihre Termine kennt. Komm mal wieder runter. Natürlich tun sich im laufenden Schuljahr immer mal wieder längere Sitzungstermine auf, die vielleicht nur 3 Wochen vorher angekündigt sind. Wenn ich da eine Terimnüberschneidung habe, spreche ich halt mit der zuständigen Arbeitsgruppe oder der Schulleitung. Rechtsberarung?! Personalrat?! Wie seid ihr denn bitte drauf?? Als Gewerkschaftsvertreterin würde ich dir was husten.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde doch bereits sowohl mit dem Bildungsgangleiter als auch mit der Schulleitung gesprochen, oder RosaLaune ? Für mich wäre es - wenn diese Gespräche nicht "fruchten" - ganz klar der Lehrerpersonalrat der nächste Ansprechpartner. So ist es zumindest an meiner Schule üblich und auch vorgesehen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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