Ja, hatten wir auch schon. Wenn ein Kollege verstirbt, hat die Schule ganz andere Probleme, und die Kinder haben trotzdem noch alle Abitur gemacht. Das bequeme Einsehen der Noten in solchen Ausnahmefällen ist mir die ständige Überwachung nicht wert. Bei der Schilderung des TE scheint es mir auch mehr um Kontrolle des Kollegiums durch den SL zu gehen.
Verpflichtende Noteneinträge im Infoportal
- Nicolas
- Unerledigt
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Ja, hatten wir auch schon. Wenn ein Kollege verstirbt, hat die Schule ganz andere Probleme, und die Kinder haben trotzdem noch alle Abitur gemacht. Das bequeme Einsehen der Noten in solchen Ausnahmefällen ist mir die ständige Überwachung nicht wert. Bei der Schilderung des TE scheint es mir auch mehr um Kontrolle des Kollegiums durch den SL zu gehen.
Der Begriff der Überwachung ist hier völlig fehl am Platz. Es geht nicht um Eingriffe in die Privatsphäre, sondern um eine zentrale und zeitnahe Ablage dienstlicher Daten, deren weitere Nutzung nicht nur von der Verfügbarkeit einer einzelnen Person abhängig sein dürfen. Ein solches exklusives Zugriffsrecht durch einzelne Mitarbeiter auf relevante Daten kann sich kein Betrieb der freien Wirtschaft leisten. Warum sollte das im ÖD gerade anders sein?
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Weil ich nicht bei der Sparkasse arbeite.
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Weil ich nicht bei der Sparkasse arbeite.
Die Sparkasse erteilt (oder verwehrt) aber auch nicht Bildungschancen – die ggf. über spätere berufliche /lebenslange Laufbahnen entscheiden.
Ich wünsche es niemandem – aber wenn ein Kollege (warum auch immer) nicht mehr seine unterrichtlichen Beobachtungen und Beurteilungen mitteilen kann, dann bedeutet das kontinuierliche "kritische" Nachfragen bei Tutoren, übernehmenden Kolleg*innen, Jahrgangsleitung und Schulleitung. Ggf. folgt eine entsprechende Klage. Das alles wird in Klassen- oder Jahrgangskonferenzen bearbeitet werden müssen. Das ist nicht nur eine "kleine" Unannehmlichkeit für eine einzelne Lehrkraft. (Und selbst wenn es nur eine einzige "unschuldige" Lehrkraft beträfe (zum Beispiel dich als übernehmende Lehrkraft in einer Klasse/Kurs) – das muss doch nicht sein.)
In diesem Schuljahr sind wir an unserer Schule (wenn ich es spontan richtig überblicke) bei "Fall" 3 (von x). Mal schauen, wie viele noch im Kollegium "massiv" ausfallen. (Und damit meine ich nicht nur einfach den Beinbruch oder den längeren stationären Aufenthalt aufgrund von Lungenerkrankungen oder... Und: Wir haben ein ausgesprochen junges Kollegium, "Überalterung" und entsprechende Erkrankungshäufungen zählen hier nicht als Ausrede.)
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Man kann endlos über das für und wider diskutieren, ob die Regelung sinnvoll oder gut ist, ist aber nicht der Punkt.
Es gibt kein Argument, dass die Weisung des Schulleiters, die es hier ja offensichtlich gegeben hat, unzulässig oder unzumutbar wäre, also wird man sich wohl danach richten müssen.
("Ich sehe das nicht ein" ist entgegen der landläufigen Meinung vieler Lehrkräfte keine Zauberformel, die das Weisungsrecht des Schulleiters außer Kraft setzt. Und wie gesagt: ich würde es auch nicht gerne so machen wollen und finde es vergleichsweise aufwändig, den grundsätzlichen Gedanken dahinter, kann ich aber nachvollziehen.)
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Es geht auch gar nicht um das Einsehen einer Anweisung, klar wird das ausgeführt. Auch klar ist dann hoffentlich, dass andere Dinge dafür unter den Tisch fallen.
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Off Topic:
Gibt es so etwas für Ba-Wü auch?
Klingt für mich wie eine tolle Lösung.
Vor allem, wenn mehrere KollegInnen ein Fach unterrichten, würde das vieles vereinfachen.
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Darf der Schulleiter verlangen, dass alle Kollegen Ihre sämtlichen Noten, inklusive der Art (Unterrichtsbeitrag, Referat, etc), des Datums der Erhebung plus Angabe des Themas, einzutragen haben? Wohlgemerkt sämtliche: schriftliche wie mündliche.
Also grundsätzlich - so habe ich es gelernt - muss man ohnehin Noten (mit Datum und Art der Note), sowie sämtliche Unterlagen zur Unterrichtsvorbereitung nach einem Schuljahr zwei Jahre lang aufbewahren, dass man im Zweifel (bei Widerspruch) darlegen kann, wie die Note zustande gekommen ist und ob man alle verpflichtenden Themen behandelt hat. So handhabe ich es seit dem Ref. An meiner Schule gab es den Fall tatsächlich schon zweimal.
Ansonsten sehe ich ehrlich gesagt das Problem nicht so richtig: Wir haben das Infoportal seit Jahren und es vereinfacht einiges und macht vieles übersichtlicher. Die Art der Note bei den schriftlichen Leistungsnachweisen muss man ohnehin angeben, wenn man den Termin einträgt (z.B. Schulaufgabe, Jahrgangsstufentest, kleiner Leistungsnachweis), damit ist das allein mit dem Eintragen des Termins schon erledigt. Falls ihr auch Notenberichte habt statt dem Zwischenzeugnis, steht dann auch dabei, um welche Art eines Leistungsnachweises es sich jeweils handelt, und ist somit für SuS und Eltern wesentlich transparenter und informativer (ich bevorzuge eindeutig diese Notenberichte, auch bei meinen eigenen Kindern, die bekommen die sogar 3x im Jahr). Und was die mündlichen Noten angeht: Neben der Note suchst du lediglich aus einem Drop-Down-Menü aus, ob es sich um einen Unterrichtsbeitrag, eine sog. "Rechenschaftsablage" oder ein Referat handelt (das sind ja vermutlich die häufigsten mündlichen Notenarten), das ist in einem Bruchteil einer Sekunde erledigt. Speichern. Fertig. Das Datum wird automatisch mit abgespeichert, allerdings das vom Eintragungstag. (Wir sind zumindest nicht verpflichtet, die Note exakt am Tag, an dem wir sie erhoben haben, einzutragen.)
Auch als Klassenleitung finde ich es sehr übersichtlich, da ich auch sehe, wie meine SuS in anderen Fächern stehen. Früher musste ich erst Papier-Notenbögen im Schülerakt suchen oder die Kollegen kontaktieren, um mir ein Bild zu verschaffen. So kann ich vorher schnell einen Blick reinwerfen, wie es ungefähr aussieht, wenn ein Elternteil zu mir in die Sprechstunde kommt (Austausch mit Kollegen findet trotzdem grundsätzlich statt), ob z. B. nur mein Fach ein Problem darstellt, oder mehrere.
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Off Topic:
Gibt es so etwas für Ba-Wü auch?
Klingt für mich wie eine tolle Lösung.
Man kann dafür auch direkt asv nutzen, das muss man ja für die Zeugnisse eh verwenden.
Wir nutzen es aber (noch) nicht. Die Schulleitung hat aber schon darüber nachgedacht. Es gibt aber noch keine konkrete Planung. Und von Lehrerseite wurde auch schon das Notenverwaltungsmodul von WebUntis als Wunsch genannt.
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Das Argument für die Anweisung ist, dass der Schulleiter jederzeit Kenntnis haben und Auskunft geben will, wenn es Anfragen gibt.
Vor dem Hintergrund, dass unser Schulleiter gerne seine eigenen Regeln aufstellt, sind wir mittlerweile bei Anweisungen generell sensibilisiert.
Zumal es für unser Dafürhalten keinen Grund gibt, warum ein Schulleiter adhoc Auskunft über Art der Einzelnoten geben soll. Das obliegt dem Fachlehrer.
Natürlich kann man argumentieren, dass der Aufwand sich in Grenzen hält, aber das legitimiert nicht die Anweisung. Es reicht ihm eben nicht, Datum der Erhebung (!) und Unterrichtsbeitrag anzuklicken, sondern auch noch das Thema. Und das ist unverhältnismäßig.
Ich bin seit über 25 Jahre im Dienst und kann mich an keine einzige Situation erinnern, in der ein Kollege nicht mehr kontaktiert werden konnte, weil verunfallt oder ähnliches, und die Noten nicht mehr greifbar waren. Zum Glück, aber das Argument wird ja gar nicht vom Chef herangezogen.
Anweisungen können nicht willkürlich erfolgen. Wo ist die Grenze? Wenn er zusätzlich einfordern würde, dass die gestellte Frage des Lehrers auch anzugeben ist, dann müssten wir auch das hinnehmen?
Seine Anweisung können wir natürlich unreflektiert ausführen. Es gibt schlimmeres. Aber die Frage bleibt: darf er das einfordern?
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Anfragen von wem denn? Eltern wenden sich an den Fachlehrer. Wenn der nicht greifbar ist, können sie den Klassenlehrer anschreiben. Und der Klassenlehrer braucht die Noten doch erst für die Zeugniskonferenzen. Aber schon sehr rührend, wie der SL euch Arbeit abnehmen möchte.
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Seine Anweisung können wir natürlich unreflektiert ausführen. Es gibt schlimmeres. Aber die Frage bleibt: darf er das einfordern?
Da ich nicht in Bayern tätig bin: Was sagt euer PR zu der Angelegenheit? Wie hat eure Schulleitung die Anweisung dem PR gegenüber (denn offenbar möchtest du nicht direkt da Gespräch mit der SL suchen in der Frage) begründet und legitimiert? Wie bewertet der PR diese Begründung und was rät er euch als Reaktion (akzeptieren, weil oder remonstrieren?)?
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Ich bin seit über 25 Jahre im Dienst und kann mich an keine einzige Situation erinnern, in der ein Kollege nicht mehr kontaktiert werden konnte, weil verunfallt oder ähnliches, und die Noten nicht mehr greifbar waren. Zum Glück, aber das Argument wird ja gar nicht vom Chef herherangezogen.
Ich habe schon 2x erlebt, dass ein Kollege / eine Kollegin plötzlich verstorben ist, einmal davon sogar während des Unterrichts. Beide waren alleinstehend und ich weiß nicht, wie das mit den Noten, die sicherlich nicht in der Schule hinterlegt waren, geregelt wurde.
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Ich habe schon 2x erlebt, dass ein Kollege / eine Kollegin plötzlich verstorben ist, einmal davon sogar während des Unterrichts. Beide waren alleinstehend und ich weiß nicht, wie das mit den Noten, die sicherlich nicht in der Schule hinterlegt waren, geregelt wurde.
Dafür gibt es Zeugnisse. Im 3. Quartal wird geschaut, ob jemand versetzungsgefährdet ist.
So ist der letzte Notenstand zu ermitteln. Dafür braucht man nicht dieses ganze Kleinklein aus Einzelnoten und -nötchen mit ihrer Scheinobjektivität.
Es hat noch niemand geschrieben, wo das steht, dass Lehrkräfte das zur Verfügung stellen müssen. In NRW gibt es sowas meines Wissens nicht.
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Beide waren alleinstehend und ich weiß nicht, wie das mit den Noten, die sicherlich nicht in der Schule hinterlegt waren, geregelt wurde.
Ich wüsste echt nicht was ich in der Situation unwichtiger finden würde. Irgendwie bekommt man schon Ziffern zusammen und wenn man die vorherigen Note übernimmt.
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Bei Sek 1 Zeugnissen ist das weitgehend irrelevant, ob da irgendeine Note fehlt oder nicht. Eine Versetzung kann notfalls auch so stattfinden. Das sieht bei Abschlusszeugnissen und Halbjahresnoten der Qualifikationsphase ganz anders aus. Das gilt insbesondere beim jetzt gerade wieder anstehenden Schluss des 4. Halbjahres und der damit verbundenen Abiturzulassung, die an validen Bewertungen hängt. Mich wundert aber nach wie vor, welches Aufheben hier darum gemacht wird, dienstliche Daten auch dem Vorgesetzten zur Verfügung zu stellen. Und nein, rechtswidrig ist eine solche Anweisung mit Sicherheit nicht.
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Wenn man mal ehrlich ist, ist der sehr "individuelle" Umgang mit wesentlichen Daten in Schulen eine große Ausnahme im vergleich zu allen anderen Berufen und oft genug führt das dazu, dass die Datenbasis eigentlich nicht Professionell geführt wird.
In den allermeisten anderen Professionen gibt es klare Vorgaben über Art und Umfang einer zentralen Speicherung von Kundendaten und auch klare Vertretungsregelungen für Personen, die dann im Bedarfsfall auf diese Daten zugreifen können.
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Das ist definitiv so und irgendwie auch wirklich befremdlich. Das gilt auch für die häufig spürbare Einstellung, die SL wolle einem etwas böses, sobald mal etwas Transparenz der eigenen Arbeit gefragt ist.
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Auf jeden Fall ein sehr "individueller" Führungsstil, den der SL aus dem Eingangsbeitrag pflegt.
Oder ist es in Bayern (oder anderswo) üblich, dass man jede kleine Note zentral sammelt? Ich kenne das nicht, war aber auch erst an drei Schulen.
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Also ich als Klassenlehrer finde es sehr praktisch, alle Noten meiner Fachlehrerkollegen jederzeit einsehen zu können. So kann ich gerade jetzt in meiner Abschlussklasse Eltern auch mal spontan Auskunft über den Leistungsstand geben.
Außerdem habe ich keine Lust, jemandem nach der Abgabefrist der Noten für das Zeugnis ewig hinterherlaufen zu müssen. Mit unserem Notenprogramm (edoop) schreiben wir auch gleich die Zeugnisse.
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