Sonderpädagogische Förderung gegen den Willen der Eltern

  • Hallo,


    kann die Schule gegen den Willen der Eltern eine sonderpädagogische Förderung beantragen? Wir haben einen Fall von leichtem Autismus in der 4. Klasse, und er wird nicht sonderpädagogisch gefördert. Er verweigert immer wieder die Mitarbeit und läuft aus der Klasse oder stört den Unterricht. Seit 3,5 Jahren. Ich bin Fachlehrerin für Kunst aktuell und soll ihn im Notfall vors Tablet setzen, „weil er das gerne macht“, sagt die neue stellv. Schulleitung und vertretende Klassenlehrerin. Konsequenzen gibt es keine. Die anderen Kolleg*innen berichten das Gleiche. Ich habe ansonsten schon alles probiert: Alternative Aufgaben, Sozialpädagogik hinzuziehen. Alles wird verweigert oder er läuft weg. Er gefährdet die Arbeiten der anderen Schüler, indem er durch die Klasse rennt und mit dem Material spielt. Demnächst stehen blaue Briefe an. In Kunst gab es das bei mir noch nie, aber dieses Jahr vielleicht schon. Die richtige Klassenlehrerin und stellv. Schulleitung ist gerade in Elternzeit. Die meinte, die Eltern würden dem Antrag nicht zustimmen, daher bekäme er die Förderung nicht. Ich dachte, ab der 3. Klasse kann die Schule allein entscheiden? Ich bekomme leider keine detaillierteren Auskünfte.

    Danke für Informationen über die Rechtslage. :gruss:

  • Gegen den Willen der Eltern kann man in der Regel nur dann ein AOSF beantragen, wenn es sich um Selbst- oder Fremdgefährdung handelt. (AOSF §12). Bei allen anderen Fällen gehen in der Regel die Schulämter nicht mit.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Und wer hat den "leichten Autismus" diagnostiziert und wo ist dieser hinterlegt?

    PS Gibt's bei euch Schulbegleitungen? Bei uns haben mittlerweile nahezu alle Autisten eine und dann läuft es meist sehr gut. Dafür braucht man m.W.n. keine Sonderpädagogik.

    • Offizieller Beitrag

    Gegen den Willen der Eltern kann man in der Regel nur dann ein AOSF beantragen, wenn es sich um Selbst- oder Fremdgefährdung handelt. (AOSF §12). Bei allen anderen Fällen gehen in der Regel die Schulämter nicht mit

    Nein. Man kann auch ohne die Selbst- und Fremdgefährdung als Schule ein Verfahren eröffnen. Im Paragraph 12 heißt es "insbesondere in diesem Fall wäre das möglich" ... es kann also auch andere Gründe geben.


    Wichtig ist, dass die Schule darlegen muss, dass die Schule alle Möglichkeiten der Förderung ausgenutzt hat.


    ----

    Ich fände aber auch einen Antrag auf I-Helfer bei einem autistischen Kind aber hilfreicher.

  • Er verweigert immer wieder die Mitarbeit und läuft aus der Klasse oder stört den Unterricht.

    Das ist natürlich recht allgemein beschrieben und man müsste genauere Informationen haben, aber so beim Lesen kam mir die Frage: Begründet das allein einen sonderpädagogischen Förderbedarf?

  • Und wer hat den "leichten Autismus" diagnostiziert und wo ist dieser hinterlegt?

    PS Gibt's bei euch Schulbegleitungen? Bei uns haben mittlerweile nahezu alle Autisten eine und dann läuft es meist sehr gut. Dafür braucht man m.W.n. keine Sonderpädagogik.

    Würde ich auch versuchen, anzustreben, das Verfahren hat nichts mit Schule zu tun und die meisten Eltern wollen das selbst.


    Gegen den Willen der Eltern funktioniert schon deswegen nicht, weil die Klassenlehrerin nicht da ist und die Schulleitung kein Interesse hat. Als Ein-Stunden-Fachlehrerin wirst du die Überprüfung wohl kaum gegen den Willen aller anleiern.

  • Wir haben einen Fall von leichtem Autismus in der 4. Klasse, und er wird nicht sonderpädagogisch gefördert. Er verweigert immer wieder die Mitarbeit und läuft aus der Klasse oder stört den Unterricht. Seit 3,5 Jahren.

    Bis du irgendwo, wo die Grundschulzeit erst nach der 6. Klasse endet? Oder soll das Kind die 4. Klasse wiederholen?


    Falls zweimal nein, ist der Zug bei euch abgefahren und die weiterführende Schule wird ein Verfahren einleiten (oder auch nicht).

    • Offizieller Beitrag

    Falls zweimal nein, ist der Zug bei euch abgefahren und die weiterführende Schule wird ein Verfahren einleiten (oder auch nicht

    Nein, ein ESE-Verfahren kann in NRW jederzeit gestartet werden. Da gelten keine Fristen.

    Man könnte es also jetzt noch starten.


    Es würde sich allerdings (in sofern stimmt deine Aussage) in der Grundschule kaum noch auswirken, da das Kind nach Abschluss des Verfahrens nur noch ein paar Wochen an der Grundschule ist.


    (Btw: zumindest in NRW ist ein Wiederholen der 4. Klasse nicht vorgesehen.)

  • Bundesland? In NRW, fast keine Chance, evt., wenn ein Psychologisches Gutachten dies belegt. Eltern können immer einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen, aber die Frist ist bei uns schon abgelaufen.


    Autismus fällt durch die Netze, es sei denn, es liegt Selbst- oder Fremdgefährdung vor. Es gibt einen Arbeitskreis Autismus, vielleicht sitzt dort jemand aus deinem Schulbezirk. An diese Leute würde ich mich wenden, sie können dir weiterhelfen. Es scheint auch eine Abhängigkeit zum zuständigen Schulamt bestehen.

    flippi

    • Offizieller Beitrag

    Eltern können immer einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen, aber die Frist ist bei uns schon abgelaufen.

    Auf ESE kann man in NRW immer den Antrag stellen. Auch von Eltern-Seite.

    Oder ist das nur in unserem Schulamt so?

Werbung