Die Daten müssen sie nicht mwhr selbst kennen. Sie fragen jetzt nur nicht mehr den Klassenlehrer, sondern das Klassenbuch.
Bis wann dürfen SuS bei Euch Entschuldigungen nachreichen?
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Ja, dieses Papier kenne ich. Da steht wirklich viel drin, aber meiner Meinung nach nicht, bis wann eine Entschuldigung vorzulegen ist.
"An dem x. Tag" bezieht sich in diesem Papier immer nur auf den Zeitraum, der entschuldigt werden muss - aber nicht darauf, bis wann die Entschuldigung abzugeben ist.
Die Frage ist ja, warum genau das für euch wichtig ist. Entweder geht es hier nur um unwesentlich wenig Tage, dann würde ich es eben akzeptieren, oder es handelt sich um hohe Fehlzeiten, dann erfolgt sowieso eine Schulbesuchsmahnung nach den ersten 10 Tagen, und nach den zweiten ebenfalls, und irgendwann Attestpflicht, usw, und spätestens dann kann man ja nicht mehr einfach Ppuschal entschuldigen. Grundsätzlich sind Fehltage ja auch Fehltage, egal, ob entschuldigt oder nicht. Wie man damit umgeht sind ja dann sowieso Einzelfälle, und es gibt eben immer auch den Ermessensspielraum. Das ganze Prozedere, ggf auch mit Zwangsgeld o.ä., hat ja zum Ziel, dass das Kind zur Schule kommt. Ich meine es gibt im Rahmenkonzept auch Hinweise darauf, wie zu verfahren ist, wenn die Entschuldigungsgründe nicht plausibel sind…
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Es ist wichtig, weil die SuS ohne (gesetzliche) Regelung bis zum letzten Tag für alle Fehltage des vergangenen Schuljahres Entschuldigungen vorlegen können. Atteste womöglich auch, diese können ja vom Arzt zum Zeitpunkt der Krankheit ausgestellt worden sein, landen aber vielleicht erst nach Wochen oder Monaten in der Schule.
In einigen Bundesländern sind ja offensichtlich Rechtsnormen erschaffen worden, die regeln, bis wann eine Entschuldigung beizubringen ist.
Klar ist: Dies betrifft nur Randfälle. Die allermeisten SuS verhalten sich "normal", bzw. akzeptieren die Vorgabe der Schule. Aber gerade bei den Extremfällen ist es besser, einen § zur Hand zu haben, um Diskussionen im Keim zu ersticken. Finde ich. Nur, weil die Schule etwas vorschreibt, wird es noch lange nicht vor Gericht für Recht erklärt.
Wobei ich ehrlicherweise zugebe, dass mir persönlich so ein Fall noch nicht untergekommen ist. Bin ja noch nicht so lange Lehrer. Höre aber immer wieder von anderen LK, dass sie ein klare Regelung dafür vermissen, zuletzt auf der gestrigen FK.
Ich fände es halt besser, wenn Leute (Schule) auf rechtlich sicherem Grund stünden, wenn sie eine Vorschrift ins Leben rufen. Ansonsten wird unnötig Angriffsfläche und Verunsicherung geschaffen.
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In BW sind wir Kollegen frei darin, ob wir einen Nachtermin anbieten oder nicht.
Wenn man aber wie oben beschrieben bei entschuldigten Fehlzeiten verpflichtend einen Nachtermin anbieten muss, dann braucht man Rechtsicherheit bezüglich des spätesten Abgabetermins von Klassenarbeiten.
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Ist aber ein Unterschied, ob die Eltern die Daten kennen oder ob die Eltern die Kollegen auffordern mitzuteilen, wann denn noch unentschuldigte Tage sind, damit man die entschuldigen kann.
und wo genau liegt der Unterschied?
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