Bis wann dürfen SuS bei Euch Entschuldigungen nachreichen?

  • Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

  • Wir sagen unseren SuS und auch deren Erziehungsberechtigten immer, dass Fehlzeiten innerhalb von 14 Tagen (nachdem sie wieder gesund sind) entschuldigt werden müssen. So lautet die offizielle Kommunikation.

    Inoffiziell ist die Ansage der SL aber, dass wir Entschuldigungen auch danach (auch Monate später) akzeptieren müssen.

    So kenne ich es auch von anderen Schulen.

    Wie die Rechtslage aussieht, kann ich dir aber nicht sagen (NRW).

  • In NRW reicht auf einem Fetzen Papier der Kommentar: Alle Fehlstunden des Jahres sind entschuldigt,


    Das ist die Info an meiner Schule!


    Ich würde mir sehr wünschen, dass mich jemand belegbar widerlegt.

  • In Baden-Württemberg innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Krankmeldung (die darf theoretisch 2 Tage dauern). Aus pragmatischen Gründen sagen wir in der Sek. I eine Woche (in der Sek. II halten wir uns genau an das Gesetz).


    Ergänzung, mir fällt gerade ein, es hat sich im Februar geändert, jetzt heißt es


    "Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/…ent/jlr-SchulBesVBWrahmen


    (Ich erinnere mich, dass meine SL uns vor kurzem darauf hingewiesen hat, aber bisher hatte ich immer noch die schriftliche Entschuldigung. )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich meine bei uns heißt es zeitnah.
    Eure Aussage passt aber zu dem, dass neulich eine Mutter meinte, wir sollten ihr doch bitte die Fehltage ihres Kindes mitteilen, dann würde sie die Tage alle entschuldigen.

    Na so läuft das natürlich nicht ;)
    Wenn die Tage nicht bekannt sind, spricht das nicht für einen Grund einer Entschuldigung, sondern eher unentschuldigte Fehltage.

  • Ich meine bei uns heißt es zeitnah.
    Eure Aussage passt aber zu dem, dass neulich eine Mutter meinte, wir sollten ihr doch bitte die Fehltage ihres Kindes mitteilen, dann würde sie die Tage alle entschuldigen.

    Na so läuft das natürlich nicht ;)
    Wenn die Tage nicht bekannt sind, spricht das nicht für einen Grund einer Entschuldigung, sondern eher unentschuldigte Fehltage.

    Na, die Fehltage wird man wohl schon mitteilen müssen.

    "Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/…ent/jlr-SchulBesVBWrahmen

    Ich gäbe einiges dafür, wenn wir auch elektronische Entschuldigungen in NRW rechtssicher akzeptieren könnten. Ich habe in meiner Klasse einen Haufen von Schülern, die in Betreuungseinrichtungen leben. Da ist mir eine offizielle E-Mail mit Entschuldigung vom Träger deutlich lieber als ein schriftliche Entschuldigung mit einem Wellenstrich als Unterschrift.

  • Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

    Bis zur Zeugniskonferenz.


    Ansonsten müssen Entschuldigung bis zu einem Zeitpunkt da sein, der von der Gesamtkonferenz festgelegt wird.

  • Im SEK -Bereich bzw. bei volljährigen SuS kenne ich mich nicht aus, aber ansonsten ist in SH das Prozedere ja eigentlich recht klar vorgegeben, dadurch, dass es Staffelungen gibt von problematischen, gravierenden und massiven Fehltagen. Dazu gibt es auch das Rahmenkonzept Absentismus:

    https://transparenz.schleswig-…f_05052022_broschuere.pdf
    Da ist alles ganz gut beschrieben; spätestens bei der Verhängung der Attestpflicht kann man dann ja nicht mehr so gut nachreichen. Wichtig ist die Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Absentismusbeauftragten, damit da nichts verschleppt wird, und dann eben rechtzeitige Schulbesuchsmahnung und Attestpflicht. Keine Ahnung, wie das in anderen BL ist, aber in SH finde ich das ganz gut vorstrukturiert - und darüber hinaus solltest du dann euren Absentismusbeauftragten fragen, wie das Absentismuskonzept bei euch ist und wie du vorgehen sollst.

  • Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    Wir lassen unsere Schüler und die Eltern bei Einschulung unterschreiben, dass Atteste innerhalb von einer Woche vorzulegen sind. Bis zwei Wochen ist bei vielen Kollegen noch Karenzzeit, aber dann war es das.


    Hintergrund der strengen Regelung ist, dass früher etliche Schüler kurz vor den Zeugnissen gesammelte Entschuldigungen und Atteste beim jeweiligen Klassenlehrer eingereicht haben. Nachdem der Klassenlehrer die dann akzeptiert hatte, sind die Schüler zu den Fachlehrern gegangen und haben eine Notenkorrektur hin zur Note 1 eingefordert. Begründung: „Da ich (jetzt) attestiert gefehlt habe, hätten sie mich nachschreiben lassen müssen. Sie haben versäumt mir die Nachschreibklausur vorzulegen, die ich selbstverständlich mit der Note 1 und 100% bewältigt hätte. Damit ist meine schlechte Note ihr Verschulden!“


    Das die Atteste taktisch so spät eingereicht wurden, dass gar keine Nachprüfung mehr möglich war, da die Zeugniskonferenzen schon abgehalten wurden, wurde geflissentlich unterschlagen.

  • §43 Schulgesetz NRW "unverzüglich" also ohne schuldhaftes Zögern, das heißt sofort nach Rückkehr in die Schule. Alles darüber hinaus ist Kulanz.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Im SEK -Bereich bzw. bei volljährigen SuS kenne ich mich nicht aus, aber ansonsten ist in SH das Prozedere ja eigentlich recht klar vorgegeben, dadurch, dass es Staffelungen gibt von problematischen, gravierenden und massiven Fehltagen. Dazu gibt es auch das Rahmenkonzept Absentismus:

    https://transparenz.schleswig-…f_05052022_broschuere.pdf
    Da ist alles ganz gut beschrieben; spätestens bei der Verhängung der Attestpflicht kann man dann ja nicht mehr so gut nachreichen. Wichtig ist die Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Absentismusbeauftragten, damit da nichts verschleppt wird, und dann eben rechtzeitige Schulbesuchsmahnung und Attestpflicht. Keine Ahnung, wie das in anderen BL ist, aber in SH finde ich das ganz gut vorstrukturiert - und darüber hinaus solltest du dann euren Absentismusbeauftragten fragen, wie das Absentismuskonzept bei euch ist und wie du vorgehen sollst.

    Ja, dieses Papier kenne ich. Da steht wirklich viel drin, aber meiner Meinung nach nicht, bis wann eine Entschuldigung vorzulegen ist.

    "An dem x. Tag" bezieht sich in diesem Papier immer nur auf den Zeitraum, der entschuldigt werden muss - aber nicht darauf, bis wann die Entschuldigung abzugeben ist.

  • Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.

  • Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

    Ich kann mir vorstellen, dass ein SL eine solche Mindermeinung mal vertreten haben könnte, haltbar ist sie aber nicht. Im Erlass "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" ist auch in NDS klar normiert, dass ein Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich unter Angabe des Grundes mitzuteilen ist. Ärztliche Bescheinigungen können - insbesondere bei längerem Fernbleiben - durch die SL verlangt werden. Auch das gibt keinen Freiraum, diese dann erst 5 Monate später vorzulegen. Die Schule kann eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts) festlegen, innerhalb der Entschuldigungen vorzuliegen haben. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist die Schule darüber hinaus ohnehin zu zeitnahen weiterführenden Maßnahmen verpflichtet.

  • Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.

    Das ist leider nur die Verordnungsseite und Papier ist geduldig.

    Falls es zum Schwur kommt, dann geht es auch um die Fragestellung, ob eine reine Fristverletzung etwas am grundsätzlichen Verhinderungsgrund ändert, wem Fristversäumnisse vorzuhalten sind ("Das Kind wird bestraft, weil die Eltern unorganisiert sind?") und Verhältnismäßigkeit.

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