Bis wann dürfen SuS bei Euch Entschuldigungen nachreichen?

  • Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.

    In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.

    Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?

  • Wir sagen unseren SuS und auch deren Erziehungsberechtigten immer, dass Fehlzeiten innerhalb von 14 Tagen (nachdem sie wieder gesund sind) entschuldigt werden müssen. So lautet die offizielle Kommunikation.

    Inoffiziell ist die Ansage der SL aber, dass wir Entschuldigungen auch danach (auch Monate später) akzeptieren müssen.

    So kenne ich es auch von anderen Schulen.

    Wie die Rechtslage aussieht, kann ich dir aber nicht sagen (NRW).

  • In NRW reicht auf einem Fetzen Papier der Kommentar: Alle Fehlstunden des Jahres sind entschuldigt,


    Das ist die Info an meiner Schule!


    Ich würde mir sehr wünschen, dass mich jemand belegbar widerlegt.

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