Lohnt sich im Referendariat schon eine private Krankenversicherung?

  • Hallo Zusammen,


    ich studiere Lehramt und mache mir schon Gedanken im die Krankenversicherung. Lohnt sich im Ref schon eine private Krankenversicherung? Meines Wissens nach ist es nämlich schwierig von der PKV wieder in die GKV zu wechseln. Also bspw. im Falle eines Nicht-Bestehens des Refs.


    Zudem würde ich gerne wissen was genau diese Anwartschaft aufsich hat. Ist es Pflicht? Was sind die Vor- und Nachteile?


    Danke im Voraus

  • Bundesland?

    In NRW bistbdu im Ref ins Beamtenverhältnis auf Widerruf, nach dem Ref bist du sofort nicht mehr verbeamtet. Du kannst dann ohne Probleme wieder in die GKV (wenn du z. B. arbeitslos oder angestellt bist).

    Wenn du hinterher angestellt sein solltest, wirst du in der Rentenversicherung nachversichert.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ () aus folgendem Grund: Blöde Texterkennungsfehler beseitigt

  • Meines Wissens nach ist es nämlich schwierig von der PKV wieder in die GKV zu wechseln.

    Wenn du noch nicht über 50 bist, dann ist das gar kein Problem. Die GKVen müssen dich dann wieder nehmen.

  • Wenn du noch nicht über 50 bist, dann ist das gar kein Problem. Die GKVen müssen dich dann wieder nehmen.

    Falsch, die müssen dich erst nehmen, wenn du wieder sozialversicherungspflichtig bist.


    Meines Wissens nach ist es nämlich schwierig von der PKV wieder in die GKV zu wechseln.

    Das stimmt, das geht nur, wenn du wieder sozialversicherungspflichtig bist und das bist du nach nichtbestehen erst mit einem neuen Job, denn ALG I erhältst du in der Regel nicht.


    Also bspw. im Falle eines Nicht-Bestehens des Refs.

    Genau, dann wird es schwierig, aber auch bei Bestehen, wenn du nicht gleich eine Stelle hast.


    Zudem würde ich gerne wissen was genau diese Anwartschaft aufsich hat. Ist es Pflicht? Was sind die Vor- und Nachteile?

    Du kannst den Status vom Einstieg beibehalten und nicht wieder von vorne anfangen, vor allem auch in Gesundheitsfragen.


    Lohnt sich im Ref schon eine private Krankenversicherung?

    Wenn du da später rein willst ja, weil je früher du einsteigst, um so günstiger wird es.


    Du kannst dann ohne Probleme wieder in die GKV (wenn du z. B. arbeitslos oder angestellt bist).

    Arbeitslos alleine reicht leider nicht, nur der Bezug von ALGI (worauf man nach dem Ref in der Regel keinen Anspruch hat), hilft dann.
    Also nein, du kannst nicht ohne Probleme da wieder rein. (Siehe auch anderer Thread).


    Wenn du noch nicht über 50 bist, dann ist das gar kein Problem. Die GKVen müssen dich dann wieder nehmen.

    Stimmt leider überhaupt nicht!

  • Ob es sich lohnt, hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Ein älterer Referendar mit bereits drei Kindern sieht das sicher anders als ein kinderloser sehr junger Referendar.


    Tatsächlich richtig ist, dass du nicht einfach von der PKV in die GKV wechseln kannst, wenn du weder Lohn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch ALG I erhältst. Und wenn man älter als 50 Jahre ist, ist der Wechsel auch dann nicht mehr möglich.


    Wenn du aber nach erfolgreichem oder nicht erfolgreichem Referendariat eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (als Lehrer im Angestelltenverhältnis, als Vertretungslehrer oder als Übergangsjob in einem anderen Bereich) findest, dann musst du je nach Gehaltshöhe sogar in die GKV wechseln.


    Und erst dann wird die Anwartschaft interessant, bei der du für einen geringen monatlichen Beitrag die Bedingungen deines Vertrags mit der PKV erhalten kannst. Wenn du also beispielsweise erst eine Anstellung angeboten bekommst, aber später vielleicht doch noch verbeamtet werden kannst.


    Problematisch ist es, wenn man nur Bürgergeld bezieht, denn dann geht man keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und kann nicht wechseln.

  • Ich meinte natürlich: Wenn sie arbeitslos ist und Bürgergeld bekommt, dann ist sie automatisch in der GKV.

    Es muss ja kein ALG I sein. (Bei mir war es noch die Arbeitslosenhilfe, dann ALG II, dann Bürgergeld.)

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich meinte natürlich: Wenn sie arbeitslos ist und Bürgergeld bekommt, dann ist sie automatisch in der GKV.

    Es muss ja kein ALG I sein. (Bei mir war es noch die Arbeitslosenhilfe, dann ALG II, dann Bürgergeld.)

    Nein, genau dann ist sie eben nicht in der GKV, das ist genau der Fall, wo sie ohne Anstellung in der PKV bleiben muss und die komplett bezahlen (und nur einen Zuschuss erhält).

    Genau das ALGII oder Bürgergeld bedeutet eben keine Sozialversicherungspflicht die zur GKV verhilft.

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