Schüler mit Nuss-Allergie im Hauswirtschaftsunterricht?

  • Hallo zusammen.


    Ein Schüler hat eine starke Nussallergie. Kleinste Sporen können bei ihm einen anaphylaktischen Schock auslösen.

    Er ist auch Schüler im Hauswirtschaftsunterricht. Dort wird auch praktisch in der Schulküche gearbeitet.

    Diese Schulküche wird täglich von mehreren Jahrgängen und Kollegen genutzt. Am Wochenende sind externe Gruppen / Kochkurse in der Küche.

    Ich würde mit diesem Schüler nicht praktisch in der Küche arbeiten wollen, da ich das Vorkommen von Nusssporen nicht ausschließen kann und somit auch einen anaphylaktischen Schock nicht ausschließen kann bzw sogar in Kauf nehmen würde.

    Es wurde empfohlen, einen Elternbrief aufzusetzen und die Letztverantwortung abzugeben / abzulehnen.

    Ich denke erstens nicht, dass ich so ,im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls einfach aus der Nummer raus bin, zweitens geht es ja auch grundsätzlich um die Gesundheit des Kindes.

    Was meint ihr?

    Gibt es da zufällig irgendwelche Richtlinien?


    Viele Grüße

  • Ich hatte (in NRW) auch mal einen Schüler mit sehr starken Lebensmittelallergien in der Klasse. Er hat nur am theoretischen Hauswirtschaftsunterricht teilgenommen. In den praktischen Stunden, die in der Lehrküche stattfanden, war erin der Parallelklasse und hat schriftliche Aufgaben für den Hauswirtschaftsunterricht bearbeitet.

    Weder den Eltern noch uns Lehrern war daran gelegen, dass er einen allergischen Schock bekommt und die Gefahr ist einfach (zu) groß. Wichtig ist doch, dass es eine ordentliche Bewertungsgrundlage gibt. Die bekommt man auch auf dem alternativen Weg.

  • Wenn ihr als Schule das Kind in die Schulküche lasst könnt ihr nicht einfach aus der Garantenpflicht rauskommen via Elternbrief. Lasst euch als Schule beraten von eurer übergeordneten Stelle. Das ist Job der SL, nicht der einzelnen Fachlehrkraft.


    Hier in BW führen solche Allergien im Zweifelsfall dazu, dass das entsprechende Schulfach (AES) nicht gewählt werden kann von einem Kind, da der Praxisunterricht nicht ausgeschlossen werden kann und AES Kernfach/ Prüfungsfach ist für diejenigen, die das Fach wählen.

    Nachdem das bei euch anders gehandhabt zu werden scheint, müsst ihr mit eurer übergeordneten Behörde eine schulrechtlich saubere Lösung finden, sei es durch reinen Theorieunterricht oder irgendeine andere Sonderlösung, die euch als Schule unter Umständen einiges abverlangt an Zusatzaufwand, wenn ihr die Fachwahl hättet unterbinden können in dem Fall, das aber unterlassen habt.


    Wenn diese Sonderlösung dir/ euch als Fachlehrkräfte weiterhin begründete Bauchschmerzen verursacht, dann artikuliert diese schriftlich im Rahmen einer Remonstration und besteht auf schriftlicher Weisung zur Durchführung. Den Elternbrief holt ihr euch dann lediglich ergänzend ab, dass die Eltern nicht hinterher behaupten können, sie hätten keine Ahnung von den Restrisiken gehabt (wobei weder Remonstration, noch Elternbrief die Garantenrolle auflösen und eure Pflicht abzuwägen). Notfallmedikamente griffbereit halten und wissen, wie diese zu verabreichen sind. Bei Teilnahme am Praxisunterricht, diese Klasse vielleicht prinzipiell in die erste Stunde in der Küche arbeiten lassen, wenn diese noch am saubersten sein dürfte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In welchem Bundesland unterrichtest du?


    Wenn du nach Erlassen zur Hilfe fragst, ist das nicht unwichtig!


    In NRW gibt es z.B. vorbereite Formulare zur Gabe von Notfallmedikamenten.


    Hast du schon mit den Eltern telefoniert?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie eine Interesse daran haben ihr Kind in Gefahr zu bringen.


    Falls du am Ende doch mit ihm in der Küche landest.


    Geh auf jeden Fall auf Nummer sicher!


    Die Frage wird am Ende nämlich lauten, warum war der Schüler in der Küche, wenn sie von seiner Allergie wussten.


    Mach dich mit der Erste Hilfe bei Allergischen Reaktionen und mit Wiederbelebungsmaßnahmen vertraut.

    Vor allem das Erste ist kein Teil einer normalen 1. Hilfe Ausbildung, bzw. wird allenfalls am Rand behandelt.

    (Auch hier gibts es Urteile, die besagen, dass du als Lehrkraft fitter sein musst in Erste Hilfe als andere)

  • ...

    Was meint ihr?

    Gibt es da zufällig irgendwelche Richtlinien?

    Welches ist denn dein Bundesland, dann könnten wir bzw. du selbst nach Richtlinien suchen.


    Ganz grundsätzlich würde ich als allererstes die Eltern anrufen und fragen, wie sie die Situation einschätzen. Wie gut kennt er sich selbst aus? Wie diszipliniert und selbständig ist er im Umgang mit Nahrungsmitteln?

    Besondere Hygienerichtlinien für Allergien kann man auch nachlesen und sich strikt daran halten, sowie die Gruppe darüber aufklären.


    Vielleicht sagen die Eltern aber auch, dass er besser in einer anderen Klasse sitzt, weil es zu gefährlich und aufwendig ist, dann müsstest du nichts extra planen.

    Den Schüler komplett vom Unterricht auszuschließen ist aber schon ein Schritt, der gut überlegt sein sollte, finde ich, immerhin sollte auch dieser Jugendliche lernen, für sich zu sorgen.


    Ich würde außerdem in einer schriftlichen Vereinbarung mit Eltern und Schulleitung alles festhalten und mir, wenn der Schüler teilnehmen sollte, vom Arzt genaue Handlungsanweisungen geben lassen, wie im Notfall zu verfahren ist.

    Letzteres sollte man sowieso auch für andere Unterrichtsfächer griffbereit haben.

  • Hier in BW führen solche Allergien im Zweifelsfall dazu, dass das entsprechende Schulfach (AES) nicht gewählt werden kann von einem Kind, da der Praxisunterricht nicht ausgeschlossen werden kann und AES Kernfach/ Prüfungsfach ist für diejenigen, die das Fach wählen.

    Nachdem das bei euch anders gehandhabt zu werden scheint, müsst ihr mit eurer übergeordneten Behörde eine schulrechtlich saubere Lösung finden, sei es durch reinen Theorieunterricht oder irgendeine andere Sonderlösung, die euch als Schule unter Umständen einiges abverlangt an Zusatzaufwand, wenn ihr die Fachwahl hättet unterbinden können in dem Fall, das aber unterlassen habt.

    Das Bundesland wäre hier wichtig. In NRW ist Hauswirtschaft nicht nur Wahlfach, sondern wird an Gesamt- und Sekundarschulen epochal im Wechsel mit Technik unterrichtet.

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