Versicherungsfrage nach dem Ref (PKV/GKV und Bürgergeld)

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation & die daraus sich ergebende Problematik: ich bin momentan noch Beamter auf Widerruf, mein Ref endet zum 30.04 (NRW). Es scheint leider nicht so, als ob ich passend zum 01.05. eine Stelle in Aussicht hätte, sodass ich mich momentan mit dem Antrag auf Bürgergeld rumschlage. Nun bin ich beim Reiter "Pflege- und Krankenversicherung" unsicher, was ich angeben muss. Bei der Frage "Wie sind sie momentan versichert?" wäre das Ankreuzen von "privat" soweit richtig, daraufhin kann ich jedoch nur eine Bezuschussung beantragen. Der Plan war aber eigentlich, die private Versicherung zum Mai "einzufrieren" und dann in die gesetzliche überzugehen. Bei einer Vertretungsstelle würde das ja "automatisch" passieren, da ich dann sozialversicherungspflichtig wäre, in meiner jetzigen Situation weiß ich jedoch nicht wie ich am Besten verfahren sollte (zumal ich auch z.B. bei einer GKV lange Kündigungsklauseln gerne vermeiden würde, in der Hoffnung zum nächsten Schuljahr eine Planstelle zu ergattern, in der eine PKV deutlich angenehmer wäre). Falls jemand vlt. selbst Erfahrungen hiermit hatte, wäre ich froh drum. Mein Termin bei der Arge ist nämlich etwas hin.


    Tausend Dank! :)

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    Nun bin ich beim Reiter "Pflege- und Krankenversicherung" unsicher, was ich angeben muss. Bei der Frage "Wie sind sie momentan versichert?" wäre das Ankreuzen von "privat" soweit richtig, daraufhin kann ich jedoch nur eine Bezuschussung beantragen. Der Plan war aber eigentlich, die private Versicherung zum Mai "einzufrieren" und dann in die gesetzliche überzugehen.

    Guter Plan, geht aber nicht.

    Bei einer Vertretungsstelle würde das ja "automatisch" passieren, da ich dann sozialversicherungspflichtig wäre,

    Bei ALG2/Bürgergeld ist es aber eben anders:

    Zitat

    Was gilt bei Arbeitslosengeld II?

    Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II erhalten, bleiben in der Privaten Krankenversicherung. Anders als bei Bezug von ALG I werden sie nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die zuständige Sozialbehörde zahlt ihnen einen Zuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.


    Lösung:
    Darauf setzen, dass du IRGENDWAS findest, muss ja nicht eine Schulstelle sein, wenn es erstmal nur um den Versicherungsstatus geht.

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    (zumal ich auch z.B. bei einer GKV lange Kündigungsklauseln gerne vermeiden würde, in der Hoffnung zum nächsten Schuljahr eine Planstelle zu ergattern, in der eine PKV deutlich angenehmer wäre). Falls jemand vlt. selbst Erfahrungen hiermit hatte, wäre ich froh drum. Mein Termin bei der Arge ist nämlich etwas hin.


    Tausend Dank! :)

    Wenn du eine Planstelle mit Verbeamtungsangebot hast, hast du keine Kündigungsfrist von der GKV, wenn du davor versicherungspflichtig versichert bist.

  • Guter Plan, geht aber nicht.

    Bei ALG2/Bürgergeld ist es aber eben anders:


    Lösung:
    Darauf setzen, dass du IRGENDWAS findest, muss ja nicht eine Schulstelle sein, wenn es erstmal nur um den Versicherungsstatus geht.

    Exakt, volle Stelle bei McDonalds, kündigung an Tag 1 der Probezeit --> läuft mit der GKV, aber dann halt ALG-Sperre wegen selbst gekündigt^^

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    Genau, bei versicherungspflichtigem Status ist dem so, wenn ich jedoch gar kein Arbeitsverhältnis zum 01.05. habe wäre ich ja freiwillig versichert, dementsprechend die ursprüngliche Frage. Aber danke euch :)

    Laut meinen Infos (und Zitat oben): du kannst NICHT freiwillig versichert sein. Du bleibst bei deiner bisherigen (privaten) Versicherung.

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    Exakt, volle Stelle bei McDonalds, kündigung an Tag 1 der Probezeit --> läuft mit der GKV, aber dann halt ALG-Sperre wegen selbst gekündigt^^

    Achtung, ich bin da nicht so sicher.
    Meine Information (auf eine eigene Kündigung bezogen) ist, dass ich mindestens ein Jahr pflichtversichert sein muss, damit ich bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld dann) oder wieder Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nicht sofort wieder in die PKV zurück muss.

  • Beitrag von s3g4 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: falsch gedacht ().
  • Guter Plan, geht aber nicht.

    Bei ALG2/Bürgergeld ist es aber eben anders:


    Lösung:
    Darauf setzen, dass du IRGENDWAS findest, muss ja nicht eine Schulstelle sein, wenn es erstmal nur um den Versicherungsstatus geht.

    Wer übernimmt denn die Beihilfe oder wird man dann über das Bürgergeld vollversichert?

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    nur die Hälfte maximal

    Wie hoch ist der Zuschuss?
    1. Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist begrenzt auf die Höhe Ihres halbierten Beitrags im Basistarif. Im Jahr 2025 beträgt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung daher 471,32 Euro monatlich. Sie können während des Leistungsbezugs in ihrem bisherigen Versicherungstarif versichert bleiben oder in den Basistarif wechseln, der von jedem privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden muss. Der Beitrag in diesem Basistarif wird für die Dauer des Bezugs von Bürgergeld halbiert und bis zu dieser Höhe als Zuschuss übernommen. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern Sie in Ihrem bisherigen Versicherungstarif versichert bleiben möchten, wird Ihr individueller Beitrag als Vergleich herangezogen. Der günstigere Betrag – der für Sie geltende halbierte Beitrag des Basistarifes oder Ihr individueller Beitrag – kann als Zuschuss gezahlt werden. Bitte beachten Sie: Verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Tarif und liegt Ihr Beitrag über dem halbierten Beitrag im Basistarif, müssen Sie den übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen. Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Beiträge weisen Sie bitte mit Ihrem aktuellen Beitragsbescheid nach. Die Höhe Ihres Beitrags im Basistarif lassen Sie sich bitte von Ihrem Krankenversicherungsunternehmen bescheinigen.



  • Es scheint leider nicht so, als ob ich passend zum 01.05. eine Stelle in Aussicht hätte, sodass ich mich momentan mit dem Antrag auf Bürgergeld rumschlage.

    Nur interessehalber. Um welche Schulform und Fächer geht es denn? Ich kann mir heute echt nicht vorstellen, welche vollausgebildete Lehrkraft so ganz ohne irgendwas da steht. Wenigstens einen Vertretungsvertrag sollte man eigentlich an jeder Ecke bekommen.

  • Nur interessehalber. Um welche Schulform und Fächer geht es denn? Ich kann mir heute echt nicht vorstellen, welche vollausgebildete Lehrkraft so ganz ohne irgendwas da steht. Wenigstens einen Vertretungsvertrag sollte man eigentlich an jeder Ecke bekommen.

    Na ja, nach Ende des Ref an den BBSn hier in NDS - jeweils zum 31.10. und zum 30.04. - erhalten auch nicht alle "fertiggewordenen" LiV einen Vertretungsvertag. Viele ja, aber eben nicht alle, da in so manchen BBS nicht unbedingt eine Notwendigkeit besteht, für die paar Wochen zwischen Anfang Mai und den Sommerferien bzw. Anfang November und dem Halbjahresende extra Vertretungslehrkräfte einzustellen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Na ja, nach Ende des Ref an den BBSn hier in NDS - jeweils zum 31.10. und zum 30.04. - erhalten auch nicht alle "fertiggewordenen" LiV einen Vertretungsvertag. Viele ja, aber eben nicht alle, da in so manchen BBS nicht unbedingt eine Notwendigkeit besteht, für die paar Wochen zwischen Anfang Mai und den Sommerferien bzw. Anfang November und dem Halbjahresende extra Vertretungslehrkräfte einzustellen.

    Dann überbrückt man die 3 Monate, das geht eigentlich auch mit PKV. Auf das Datum habe ich gar nicht geachtet, das ist aber echt unglücklich gewählt.

  • Dann überbrückt man die 3 Monate, das geht eigentlich auch mit PKV

    Ja, natürlich. Das machen die meisten (habe ich damals auch so gemacht und - nach einem kurzen Urlaub - von Mitte Mai bis Ende Juli - in dem Büro gearbeitet, wo ich schon zu Studienzeiten als Aushilfe tätig gewesen war). Mir ging es nur um deine Aussage, dass "an jeder Ecke ein Vertretungsvertrag" in einer Schule zu bekommen sei. Das ist bei uns im BBS-Bereich eben für diesen kurzen Zeitraum nicht der Fall. Diejenigen, die von ihren BBSn übernommen werden, erhalten aber i. d. R. einen zur Überbrückung.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es gibt bei der PKV auch oft Möglichkeiten das zu überbrücken und das Bürgergeld übernimmt maximal die Hälfte der Basisabsicherung, nicht des aktuell laufenden Tarifs. Das ist so viel, bei mir würde der normale Tarif komplett übernommen, das müssten aktuell knapp über 450€ sein. So teuer ist deine PKV vermutlich gar nicht, selbst bei 100%

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es gibt bei der PKV auch oft Möglichkeiten das zu überbrücken und das Bürgergeld übernimmt maximal die Hälfte der Basisabsicherung, nicht des aktuell laufenden Tarifs. Das ist so viel, bei mir würde der normale Tarif komplett übernommen, das müssten aktuell knapp über 450€ sein. So teuer ist deine PKV vermutlich gar nicht, selbst bei 100%

    Ich konnte in der Überbrückungszeit den Ausbildungstarif weiterlaufen lassen, da reicht die Bürgergeldpauschale locker für. Ob und wie lange die PKV das mitmacht, muss man nachfragen.

  • Nur interessehalber. Um welche Schulform und Fächer geht es denn? Ich kann mir heute echt nicht vorstellen, welche vollausgebildete Lehrkraft so ganz ohne irgendwas da steht. Wenigstens einen Vertretungsvertrag sollte man eigentlich an jeder Ecke bekommen.

    GymGe, Bio und Englisch. Ich habe auch ein Bewerbungsgespräch für eine Planstelle in der Region, die zum 1.5. ausgeschrieben ist, will mich aber natürlich absichern, für den Fall, dass dies nicht klappt. Ansonsten sind tatsächlich in näherer Umgebung (Wohnort im Umkreis 30-40km bei der Suche auf VERENA) kaum bis keine Vertretungsstellen, die nicht schon für andere Referendare aus meinem Seminar mit passender Fächerkombi ausgeschrieben sind. Hab mich jetzt auch auf 2 Grundschul-Stellen beworben, mal schauen.

  • Ich konnte in der Überbrückungszeit den Ausbildungstarif weiterlaufen lassen, da reicht die Bürgergeldpauschale locker für. Ob und wie lange die PKV das mitmacht, muss man nachfragen.

    Das ist der nächste Plan, habe eine Terminanfrage an meinen Sachbearbeiter gestellt, um abzuklären wie der Tarif ab Mai dann aussehen würde. Danke!

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