Nochmal und da werden wir uns hier wieder zu Tode diskutieren (Schwimmunfallthhread).
Ich halte es für sinnvoll den zunächst einmal der Legislative zu folgen und dann zu schauen, was die Judikative daraus macht (Auf hoher See und vor Gericht ...). Wenn rein den Gesetzestext nimmt, ist es so, dass die Entgegennahme der Urkunde dich formal zu irgendwas macht und nicht das Datum darauf.
Das mag in meinem Fall, wo ich als BAL auf die nächste Beförderungsurkunde warte, mehr oder weniger egal sein.
Bei einem BAP find ich es allerdings schwierig zu sagen, dass es völlig egal ist, wann die Urkunde ausgehändigt wird. (s. o.). Herzinfarkte, Schlaganfälle, platzende Aneurysmen habe ich alles schon bei Menschen um die 40 (und mit 40 ist der Drops in der Regel gelutscht, das weiß ich) erlebt. Ob der Dienstherr dann noch so großzügig ist?
So wie ich oben geschrieben habe, weiß ich um meine Korintenkackerei. Aber wenn sich nur eine*r auf das verlässt, was wir hier schreiben und es kommt am Ende anders als gedacht, wird ihn oder sie "Im Lehrerforum stand es aber anders" nicht retten.
Vielleicht kennt sich ja einer von uns mit juristischen Datenbanken aus und kann da mal recherchieren, was die Rechtssprechung daraus macht?