Dauer Urkundenzusendung

  • Hallo zusammen aus NRW,


    Ende Februar ist meine beamtenrechtliche Probezeit abgelaufen und mein SL hat Mitte Dezember die DB an die Bez-Reg überstellt. Ich bin insgesamt recht gut bewertet worden und war zufrieden. Soviel dazu, es hat also alles gut funktioniert. Nun müsste ich doch eine neue Urkunde bekommen, auf der dann statt "... auf Probe" "auf Lebzeit" o.Ä. steht. Bisher habe ich noch nichts gehört und nur ein zufälliger Anruf unserer Sekretärinnen hat ergeben, dass ich wohl recht weit oben auf einem Stapel liegen würde und das Ganze noch 2-3 Wochen dauert.

    Ist das normal? Wie war das bei euch, musstet ihr auch so lange warten? Letzten Endes geht es ja nicht um mehr Geld oder so, jedoch möchte ich diesen ganzen Prozess endlich hinter mir haben. Irgendwie fühle ich mich gerade in so einem "Schwebestatus"..

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    Ich kann mich nicht erinnern, aber ich vermute, dass die verschiedenen Stapel nach Priorität sortiert sind.
    Und da ich selbst ein paar Anliegen bei der BR habe, wäre ich sehr dankbar, wenn tatsächlich "Dringendes" vor "schöne Urkunde" vorgezogen wird.
    Ich drücke dir trotzdem die Daumen.

  • Brauchst dir eigentlich keine Sorgen machen. Der Zettel kommt irgendwann und ist auch entsprechend datiert. Wann man die hat spielt keine Rolle, nur das Datum der Urkunde.

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    Betrachtet man das Ganze einmal andersherum, dann ist das Bestehen der Probezeit und die anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit der Regelfall. Es gibt vereinzelte Ausnahmen, bei denen das anders ist.
    Die Urkunde mag psychologisch mehr Gewissheit bringen, aber diese Befürchtung, dass man auf den letzten Metern noch straucheln und disqualifiziert werden könnte, ist wirklich völlig unbegründet.


    Nebenbei: Bei Dienstjubiläen kam es in der Vergangenheit vor, dass diese mit erheblicher Verzögerung (teils ein bis zwei Jahre!) von der BR bearbeitet wurden.

  • Die Urkunde mag psychologisch mehr Gewissheit bringen, aber diese Befürchtung, dass man auf den letzten Metern noch straucheln und disqualifiziert werden könnte, ist wirklich völlig unbegründet

    Wenn dem so wäre, dann wäre die Probezeit erstmal verlängert worden. Es sei denn es liegt eine Straftat vor.

  • Wenn die Probezeit abgelaufen ist, ist man "safe", sprich, man ist automatisch auf Lebenszeit verbeamtet, unabhängig davon, ob man die Urkunde erhalten hat, oder nicht. Wenn es Gründe gegen eine Lebenszeitverbeamtung gibt, ist es eine Bringschuld des Dienstherrn, sich fristgerecht vorher darum zu kümmern, danach hat er sehr schlechte Karten.

  • Ok, ich hab mal wieder das „Ich hab da was anderes gehört“- Syndrom, deshalb schnell gegoogelt.


    Der DBB sagt folgendes:


    Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):

    • Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
    • Umwandlung
    • erste Verleihung eines Amtes
    • Beförderung und Herabsetzung
    • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.

    Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.

    Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.


    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/ernennung.html


    Dann nochmal schnell §10 BBG gegoogelt


    (1) Einer Ernennung bedarf es zur 1.Begründung des Beamtenverhältnisses,
    2.Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art,
    3.Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung oder
    4.Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.


    (2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

    1.bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“ oder „als Ehrenbeamtin“ oder „als Ehrenbeamter“ oder „auf Zeit“ mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
    2.bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
    3.bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.


    (3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.



    Ich würde daher sagen keine Urkunde keine Lebenszeit.

  • Ich würde daher sagen keine Urkunde keine Lebenszeit.

    Da hast du prinzipiell Recht. Im Normalfall bekommt man die Urkunde eben irgendwann und sie ist das Datum 3 Jahre nach Beginn datiert. Meine war 4 Wochen vor Ablauf der 3 Jahre da, bei anderen 1-2 Monate später.


    Wenn man nicht der Normalfall ist, hat man das in den 3 Jahren auf jeden Fall mitbekommen.

  • Wenn man:

    Keine Urkunde keine Lebenszeit weiter denkt ist das Datum auf der Urkunde mehr oder weniger egal?


    Mal angenommen man hat eine schweren Unfall auf dem Weg zur Ernennung und verliert beide Arme und beide Beine.


    Die folgende Dienstunfähigkeit würde ohne Ernennung Rentensystem/mit Ernennung Pensionssystem bedeuten?


    Falls das richtig wäre, sollte man darauf hinwirken, die Urkunde nach Ablauf der Bewährungszeit asap zu bekommen

  • Es mag sein, dass man formal die Urkunde benötigt, dennoch wird man das notfalls juristisch durchsetzen können, wenn der Dienstherr bis zum Stichtag keine Gründe gegen eine Versagung vorgebracht hat.

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