Gericht entscheidet, dass zündelndes Kind nicht mit auf Klassenfahrt darf

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    Bei uns (in NRW?) dürfen keine Plus- oder Minusstunden mit ins nächste Schuljahr genommen werden, bzw. nur in Ausnahmefällen. Plus und Minus muss sich also im laufenden Schuljahr ausgleichen.


    Wie das geht? Im Zweifel durch Kopplungen oder Stützkurse/Differenzierungskurse oder auf der anderen Seite durch Entfall.

    Oh das ist keine NRW-weite Regel.
    Die offizielle Regel ist glaube ich bei +/-2 Stunden.


    An meiner Schule haben sehr viele weitaus mehr Stunden. Ist halt ein eigenes Risiko, dass die Stunden jederzeit verfallen könnten, da sie ja offiziell nicht existieren. Sehr blöde Situation bei Schulleitungswechseln, die die "Schulden" übernehmen.

  • Ach ihr seid lustig. Da wird mir im Brustton der Überzeugung erklärt, das ginge nicht und drum sei das gar nicht verständlich, was ich so schreibe, und schon kommt jemand, der schreibt, es ginge eben doch. Es hätte mich jetzt auch schwer gewundert, wenn es überall gleich wäre. Und die Einsicht in die eigene Stundenbuchhaltung ist natürlich auch dann absolut sinnvoll, wenn man eben bis Ende des Schuljahres irgendwas wieder ausgleichen soll.


    Bei uns "verfällt" da aber tatsächlich nichts. Blöd wird es, wenn man in einen anderen Kanton wechselt und einen negativen Saldo hat. Das zieht einem der Kanton dann eben vom letzten Lohn ab. Andersrum muss der Kanton zahlen, wenn da Plusstunden stehen. Wenn Leute kurz vor der Pensionierung stehen, wird ihnen üblicherweise ein kleineres Pensum zugeteilt, so dass Plusstunden aufgebraucht werden. Minusstunden stehen da sowieso selten. Das regelt die Schulleitung eher über befristete Anstellungen.

  • Auch in BW wird nicht immer exakt die korrekte Deputatsstundenzahl abzüglich Entlastungsstunden unterrichtet. Wer in BW am Gymnasium nur eine halbe Stelle hat, muss jedes Schuljahr 12,5 h Unterrichten. Das geht mit den wenigsten Fächern auf. Da ist an meiner Schule eine halbe Deputatsstunde zu viel bzw. zu wenig üblich.


    Wenn ein Schulleiter in Nöten einen Kollegen aber mehr zusätzliche Deputatsstunden

    unterrichten lassen muss, schiebt der Kollege diese Plusstunden als Bugwelle, also Bugstunden, vor sich her. Sie müssen dann offiziell im Folgejahr durch Minusstunden wieder ausgeglichen werden.


    Und damit klingt unsere Deputatsplanung sehr nach Antimons Pensenbuchhaltung.

  • Ja, meine komischen 5.1 von denen ich vorhin mal schrieb kommen zum einen daher, dass ich grad nur mit 60 % angestellt bin und die Betreuung selbständiger Arbeiten "krumm" vergütet wird, es ist irgendwie 0.3 für eine MA und 0.2 für eine FMA oder so ähnlich. Dass eine 0 in der Buchhaltung steht, gibt's eigentlich fast nicht.

  • Sie müssen dann offiziell im Folgejahr durch Minusstunden wieder ausgeglichen werden.

    Eben im Folgejahr. Ich wollte es einmal verschieben, um eine bestimmte Klasse unterrichten zu können, die SL war einverstanden, es ging trotzdem nicht. Dafür muss ich keine Listen führen, das weiß ich. (Bei Antimon klang es komplizierter.) Mehr als eine Stunde weiß ich nur von einer Person (und das ist ein besonderer Fall).


    Du schreibst korrekt offiziell, ich kenne auch das "unter der Hand". Das wird nicht angemeldet, verfällt bei Wechsel der SL oder der Schule, das würde ich mir gut überlegen, ob ich mich darauf einlasse (und privat notieren, was aber vermutlich nichts bringt). Ähnlich klang es bei chilipaprika, unter der Hand geht manches.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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