Hallo zusammen, ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt.
Als verbeamteter Lehrer bekomme ich in Bayern eine Amtszulage (AZ, "erstes Beförderungsamt"), bewege mich also besoldungstechnisch in A12 + AZ.
Nun ist die Anhebung aller A12-Stellen auf A13 in Bayern ja beschlossen und bereits mit einer jeweils zu Jahresbeginn angepassten Angeleichungszulage schon im Gange.
Meine Frage ist nun folgende: Was passiert denn mit den Lehrkräften, die bereits mit einer Amtszulage eine Beförderungsstelle im ersten Beförderungsamt inne haben? Die Verlautbarungen der Lehrerverbände deuten nur darauf hin, dass diese Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden müsse, von Seiten des Kultusministeriums konnte ich zu diesem Thema nichts finden. Beschlossen wurde A13 für alle im April 2023. Seitdem ist einige Zeit vergangen. Lehrkräfte mit Amtszulage müssten dem Leistungsprinzip folgend doch mit weiterem Abstand eingruppiert werden, z. B. einer neuen Amtszulage, um ihre Leistungen in der Vergangenheit dementsprechend zu honorieren.
Kann irgendjemand etwas dazu beitragen oder weiß über neue Entwicklungen hierzu Bescheid?
Herzlichen Dank für eure Antworten!