Liebe Community,
zu folgendem Fall habe ich ein paar Fragen: Ich mache eine Revision bei meinem Schulleiter für eine A-14-Stelle an einer anderen Schule. Mit seinem Gutachten bin ich nicht zufrieden. Ich halte es für nicht gerecht und auch nicht für objektiv.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1) Welche Möglichkeiten habe ich grundsätzlich, das Gutachten in Frage zu stellen?
2) Ich habe herausgefunden, dass eine Gegenäußerung möglich ist und zu den Akten genommen wird (vgl. §92 Abs. 2 LBG NRW). Was bedeutet dies genau? Wird diese Gegenäußerung von der Bezirksregierung eingesehen und bei der Gesamtbewertung berücksichtigt? Muss der Schulleiter sich dann ggf. noch einmal dazu äußern?
3) Könnte ich auch einen Widerspruch oder gar eine Supervision einfordern?
Da ich mich hier absolut nicht auskenne, bin um jeden Beitrag hierzu dankbar!
Liebe Grüße!