- Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr einverstanden bin? Wenn ja: Wo und wie?
Ich spreche für BW, aber da dürften die Uhren auch nicht wesentlich anders gehen. Ich "durfte" damals einen Kollegen bei einer "Rache-Bewertung" der Schulleitung in meiner Funktion als Personalrat unterstützen. Ganz grob gesagt: die Bewertung muss ganz objektiv überprüfbare Mängel oder Fehler haben. Bauchgefühl ("Ich fühle mich unfair bewertet") oder irrelevante Aspekte ("Ich habe im ersten Examen 'ne 1") sind wenig zielführend.
In "meinem" Fall ging es dann so aus, dass mit Klage gedroht wurde und das Regierungspräsidium den Schulleiter aus verdammt guten Gründen zum Rückzieher aufforderte. In der Beurteilung standen aber auch nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Der Kollege konnte dann auch ruckzuck die Schule wechseln.