Fragen zur A-14-Revision in NRW

  • Hallo zusammen,


    ich bin in NRW Studienrat (A13) und habe seit November 2024 meine Lebenszeitverbeamtung. Ab November 2025 kann ich mich also auf Beförderungsstellen bewerben.


    An meiner jetzigen Schule fühle ich mich absolut nicht mehr wohl. Zum einen liegt das an dem Schulkonzept und zum anderem an der Schulleitung. Ich verstehe mich absolut nicht gut mit meinem Schulleiter (ich bin da allerdings nicht der Einzige!). Daher kann ich mich an unserer Schule auch nicht weiterentwickeln (Nur, wer sich mit dem Schulleiter versteht, bekommt Aufgaben und Positionen). Ich möchte daher die Schule so schnell wie möglich verlassen!


    Auf Grund meiner Fächerkombi würde mein Schulleiter mich aber– etwa im Zuge eines Versetzungsantrages – niemals freiwillig gehen lassen. Daher möchte ich mich wegbewerben über eine A-14 Revision.


    Meine letzte Revision war zur Lebenszeitverbeamtung. Diese war im Juni 2024. Obwohl ich viel Engagement an meiner Schule zeige und obwohl ich mein Staatsexamen im Einer-Bereich und mit einem erstklassigen Fach- und Schulleitergutachten abgeschlossen habe (Mein Studium habe ich ebenfalls im Einser-Bereich abgeschlossen), habe ich von meinem Schulleiter dort in jedem Aufgabenbereich lediglich 3 Punkte bekommen (Er hat sogar 80 Prozent meiner Zusatzaufgaben an der Schule von der Engagement-Liste gestrichen, um mir nur die 3 Punkte zu geben). Die Bepunktung war definitiv nicht objektiv!


    Nun komme ich zu meinen Fragen:

    • Kann man bei einer A-14-Revision „durchfallen“, diese also gar nicht bekommen? Damit zusammenhängend: „Was wäre das Schlimmste, das einem bei einer A-14-Revision passieren könnte?“
    • Wie wahrscheinlich ist es in Anbetracht meiner bisherigen Bewertungen, dass ich ein sehr schlechtes Gutachten erhalte? (Eine sehr schlechte Bewertung wäre doch in Anbetracht meines Lebenslaufes schon auffällig, oder?)
    • Hätte eine sehr schlechte Bewertung dienstrechtliche Konsequenzen oder gar eine Auswirkung auf meinen Beamtenstatus?
    • Kann man sich beliebig oft auf A-14-Stellen bewerben und dementsprechend mehrere Revisionen machen? Hätte dies Auswirkungen auch meine „Karriere“?
    • Angenommen, ich hätte bereits eine neue Schule, die mich über eine A-14-Revisionen „bekommen“ möchte. Und angenommen, diese Schule hätte die A-14-Stelle so speziell ausgeschrieben, dass nur ich mich darauf bewerben kann. Würde ich diese Stelle dann trotz einer sehr schlechten Punktezahl in meiner Revision bekommen, da ich der einzige Bewerber bin?
    • Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr einverstanden bin? Wenn ja: Wo und wie?


    Vielen Dank für Eure Antworten im Vorfeld. Bringt bitte Euer gesamtes (Erfahrungs-)Wissen in die Antwort herein. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus in diesem Bereich. Ich weiß nur, dass ich so schnell, wie möglich, von dieser Schule wegmöchte, da mich die Situation dort massiv belastet.


    Liebe Grüße!

  • Kann man bei einer A-14-Revision „durchfallen“, diese also gar nicht bekommen? Damit zusammenhängend: „Was wäre das Schlimmste, das einem bei einer A-14-Revision passieren könnte?“

    Dass Du die Stelle nicht bekommst.

    Wie wahrscheinlich ist es in Anbetracht meiner bisherigen Bewertungen, dass ich ein sehr schlechtes Gutachten erhalte? (Eine sehr schlechte Bewertung wäre doch in Anbetracht meines Lebenslaufes schon auffällig, oder?)

    Das kann man nicht beantworten. Insgesamt kann schon viel schief laufen.

    Hätte eine sehr schlechte Bewertung dienstrechtliche Konsequenzen oder gar eine Auswirkung auf meinen Beamtenstatus?

    Nein.

    Kann man sich beliebig oft auf A-14-Stellen bewerben und dementsprechend mehrere Revisionen machen? Hätte dies Auswirkungen auch meine „Karriere“?

    Ja, Du kannst Dich so oft bewerben, wie Du willst. Eine Zeitlang bleibt Deine Bewertung auch stehen, aber sobald ein weiterer Bewerber da ist, wird sie wiederholt.

    Angenommen, ich hätte bereits eine neue Schule, die mich über eine A-14-Revisionen „bekommen“ möchte. Und angenommen, diese Schule hätte die A-14-Stelle so speziell ausgeschrieben, dass nur ich mich darauf bewerben kann. Würde ich diese Stelle dann trotz einer sehr schlechten Punktezahl in meiner Revision bekommen, da ich der einzige Bewerber bin?

    Nein, Du kannst auch als "nicht geeignet" beurteilt werden.

    Auf Grund meiner Fächerkombi würde mein Schulleiter mich aber– etwa im Zuge eines Versetzungsantrages – niemals freiwillig gehen lassen. Daher möchte ich mich wegbewerben über eine A-14 Revision.

    Woher weißt Du das? Hast Du ihn das mal gefragt? Das würde ich auf jeden Fall als erstes versuchen.

  • Sissymaus Vielen Dank für Deine Antwort!

    Ich bin mir sehr sicher, dass er mich nicht gehen lassen wird, da wir in meinen Fächern einen absoluten Mangel an meiner Schule haben.

    Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr zufrieden bin? Wenn ja: Wo und wie?

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    • Offizieller Beitrag

    Sissymaus Vielen Dank für Deine Antwort!

    Ich bin mir sehr sicher, dass er mich nicht gehen lassen wird, da wir in meinen Fächern einen absoluten Mangel an meiner Schule haben.

    Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr zufrieden bin? Wenn ja: Wo und wie?

    Eine Gegenäußerung ist möglich und wird zu den Akten genommen (vgl. §92 Abs. 2 LBG NRW)

    Näheres zur Beurteilung findet sich hier:

    BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums


    SGV § 92 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis | RECHT.NRW.DE


    Zum weiteren Vorgehen siehe hier:


    VwGO - Verwaltungsgerichtsordnung

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ich bin in NRW Studienrat (A13) und habe seit November 2024 meine Lebenszeitverbeamtung. Ab November 2025 kann ich mich also auf Beförderungsstellen bewerben

    Kannst du auch vorher. Du kannst aber eben erst zu diesem zeitpunkt befördert werden.

  • Kannst du auch vorher. Du kannst aber eben erst zu diesem zeitpunkt befördert werden.

    Kommt darauf an: Es gibt BRen, die eine Bewerbung nicht zulassen, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.

  • Kommt darauf an: Es gibt BRen, die eine Bewerbung nicht zulassen, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.

    Ich kenne euere Normen dazu nicht, aber für eine Beförderungsstelle ist eigentlich nicht Bewerbungszeitpunkt entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beförderung. Ihr habt aber keine Bewährung für A14, gelle?


    Bei uns gibt es nur zwei Termine im Jahr für Beförderungen, das zieht die Zeit nochmal in die Länge. Ist das bei euch auch so?

  • Ich kenne euere Normen dazu nicht, aber für eine Beförderungsstelle ist eigentlich nicht Bewerbungszeitpunkt entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beförderung. Ihr habt aber keine Bewährung für A14, gelle?


    Bei uns gibt es nur zwei Termine im Jahr für Beförderungen, das zieht die Zeit nochmal in die Länge. Ist das bei euch auch so?

    Keine Bewährungszeit für A14. Wir hatten aber folgenden Fall: Bewerbung auf A14 im Februar, Wartezeit wäre im Mai abgelaufen. Bis dahin ist das Verfahren oft noch gar nicht durch. Trotzdem hat die BR die Bewerbung aus formalen Gründen nicht zugelassen. Stelle lief dann leer und wurde im Mai neu ausgeschrieben.


    Meine BR schreibt sogar nur einmal pro Jahr aus. Ich denke, die anderen machen es auch so.

  • Kommt darauf an: Es gibt BRen, die eine Bewerbung nicht zulassen, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.

    Jüngst habe ich bei Stella festgestellt, dass fast alle Ausschreibungen folgenden Passus beinhalten:

    Zitat

    Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen zum Stichtag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.

    Das würde zumindest die Frage beantworten.


    Zur Sache an sich: Falls du an einem Gymnasium bist, ziehe auf jeden Fall auch Stellen an einer Gesamtschule in Betracht. In jedem Fall sind A14-Stellen aber oft schon intern vergeben.


    Zur 3er-Bewertung möchte ich noch anmerken, dass es tatsächlich die Ansage an die SL gibt, dass "3 Punkte" der Standard sein soll. Ich glaube auch, die wenigsten machen das tatsächlich, aber wenn du damit an eurer Schule nicht aus dem Raster fällst, würde ich das erstmal nicht zum Anlass nehmen, mich benachteiligt zu fühlen.


    Eine Frage zum Abschluss: dir ist bewusst, dass deine SL das Gutachten machen würde, richtig?

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Meine BR schreibt sogar nur einmal pro Jahr aus. Ich denke, die anderen machen es auch so

    Verrückt wie unterschiedlich das ist. Bei uns werden Stellen das ganze Jahr über zugeteilt und ausgeschrieben.

  • Vielen Dank für Eure Antworten!

    Schiri Definitiv ist mir bewusst, dass mein Schulleiter das Gutachten verfasst. Daher habe ich ja entsprechende Bedenken!


    Noch eine Frage habe ich:

    Wie genau würde der Prozess aussehen, wenn ich mit der Bewertung nicht zufrieden bin? Ich kann dann offensichtlich eine Gegendarstellung einreichen. Was geschieht dann? Wird diese gesichtet und in die endgültige Entscheidung mit eingebunden? Sollte ich das über einen Anwalt machen?


    Liebe Grüße

  • Noch eine Frage habe ich:

    Sollte ich das über einen Anwalt machen?

    Wenn du deine Karriere vorzeitig beenden willst, ist das auf jeden Fall ein Weg.


    Ansonsten sind 3 Punkte für die Beurteilung auf die Bewährung zur LZ-Beamtung jetzt auch kein Problem oder Ausdruck von Mißgunst sondern je nach Bez.-Reg. eher der Regelfall.

    An meiner Schule sind die A15 Revisionen jeweils mit 4 Punkte über die Bühne gegangen, weil der Dezernent gesagt hat, dass 5 Punkte für A15 nicht vergeben werden und ich kenne Leute deren A14-Beurteilung zurückgekommen ist, weil sie zu gut beurteilt wurden (Ich weiß, dass es genügend Gegenbeispiele gibt.).


    Das ist alles mitunter skurril.

  • Dr. Rakete Die 3-Punkte-Bewertung ist nicht der Grund, weshalb ich dem Schulleiter entsprechend negativ gegenüberstehe. Es sind sehr viele andere Dinge, die mich von diesem Menschen und von dieser Schule wegtreiben!

  • Deine Unzufriedenheit mit der SL ist ersichtlich.

    Deine Frage drehen sich aber um deine Beurteilung und evtl. Konsequenzen aus einer schlechten weiteren Beurteilung.


    Ich habe lediglich geschrieben, dass 3 Punkte für eine 1. Beurteilung kein Zeichen von Missgunst sein müssen.


    Ich glaube, dass der Weg aus der Schule raus durch eine externe A14 Bewerbung nicht so einfach ist, wie du es dir vorstellst.

    A14 Stellen wird es gerüchteweise in Zukunft weniger geben und sie werden daher noch mehr zu Bonbons für verdiente Kollegen werden.

  • Was geschieht dann? Wird diese gesichtet und in die endgültige Entscheidung mit eingebunden?

    Ganz konkret: Ich glaube, es passiert einfach gar nichts. Die wird zu den Akten genommen, die Stelle wird wie vorgesehen besetzt und alles was du dann tun könntest, wäre zu klagen. An die Gutachten wagen sich Gerichte aber (in der Regel aus gutem Grund) inhaltlich nicht ran. Wenn also formal alles korrekt war, machst du daran einfach nichts. Sorry.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Bei der Fachkombi, mit der man sich wohl kaum Sorgen um Neueinstellung machen muss, würde ich ganz einfach einen Versetzungsantrag stellen und bei Nichtfreigabe einfach kündigen und den Weg über Neueinstellung gehen. Dass A14 Stellen wirklich "offen" ausgeschrieben sind und nicht für einen bestimmten Kandidaten, ist wohl eher selten.

  • Meine letzte Revision war zur Lebenszeitverbeamtung. Diese war im Juni 2024. Obwohl ich viel Engagement an meiner Schule zeige und obwohl ich mein Staatsexamen im Einer-Bereich und mit einem erstklassigen Fach- und Schulleitergutachten abgeschlossen habe (Mein Studium habe ich ebenfalls im Einser-Bereich abgeschlossen), habe ich von meinem Schulleiter dort in jedem Aufgabenbereich lediglich 3 Punkte bekommen (Er hat sogar 80 Prozent meiner Zusatzaufgaben an der Schule von der Engagement-Liste gestrichen, um mir nur die 3 Punkte zu geben). Die Bepunktung war definitiv nicht objektiv!

    Dienstliche Beurteilungen haben einen festgelegten Beurteilungszeitraum auf den sie sich beziehen.

    Dein 2. Stex, dein Fachleitergutachten und dein Schulleitungsgutachten ist für die Beurteilung zum Ende der Probezeit völlig irrelevant, dein Studienabschluss erst recht. Das alles liegt außerhalb des Beurteilungszeitraums.


    3 Punkte sind eine normale gute Bewertung. Die Beurteilungsrichtlinien kannst du Online nachlesen.

  • Bei der Fachkombi, mit der man sich wohl kaum Sorgen um Neueinstellung machen muss, würde ich ganz einfach einen Versetzungsantrag stellen und bei Nichtfreigabe einfach kündigen und den Weg über Neueinstellung gehen. Dass A14 Stellen wirklich "offen" ausgeschrieben sind und nicht für einen bestimmten Kandidaten, ist wohl eher selten.

    Als Beamter um Entlassung aus dem Amt zu bitten, nur um sich kurz danach für eine erneute Verbeamtung beim selben Dienstherrn zu bewerben, ist schon etwas strange. Das ganze dann vlt. sogar noch in Kombination mit fehlender Ausschreibung für das eigene Fach an der Wunschschule und möglichen Verdienstausfällen, wenn die Nummer schief geht. Warum sollte man sich das antun, wenn es einen einfacheren und wesentlich sicheren Weg gibt?


    Dass A14 Stellen nicht immer ganz ergebnisoffen ausgeschrieben werden, liegt am notwendigen Gestaltungsspielraum von (zumindest teilweise) eigenverantwortlichen Schulen. Das wird aber eben auch gezielt genutzt, um gefragte Fachkombinationen oder Wunschkandidaten von extern kommen lassen zu können und zielt nicht immer nur auf bereits hauseigenes Personal.

  • PS: So oder so stehen dem immer erstmal Gespräche mit den SL der in Frage kommenden umliegenden Schulen zuvor. Man bekommt dann relativ schnell mit, ob es wechselseitiges Interesse gibt und eine Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen überhaupt hinreichend aussichtsreich wäre. Wie gesagt: gerade bei hohem Interesse und viel gesuchten Fächern wird da durchaus auch mal probiert "etwas möglich zu machen".


    Und bevor hier gleich jemand um die Ecke kommt, das sei ein abgekartetes Spiel: Nein, das ist schlicht aktives Personalmanagement von Schulen. Die Besetzungsverfahren finden allen Unkenrufen zum Trotz dennoch ergebnisoffen und fair statt und manchmal findet sich in diesen dann doch noch einmal noch stärkere Bewerber, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte.

  • Ach weißt du, als jemand, der x Jahre erfolglos Versetzungsanträge gestellt hat und letztlich 7 Jahre irgendwo festhing, wo er nicht sein wollte, nur um sich dann doch zu entlassen, würde ich mir so ein Zippzapp heute nicht mehr antun. Ich will gehen, man lässt mich nicht, dann halt adios. Gerade kurz nach der Probezeit verliert man dabei nicht nennenswert viel und bei der aktuellen Lehrermarktlage braucht man sich um Neueinstellung auch keine Sorgen machen.


    Aber ja, man kann natürlich auch mal Glück mit Beförderungsbewerbungen haben.

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