Liebe Forenmitlieder,
Bitte helft mal meinem Gehirn auf die Sprünge:
Teildienstfähigkeit bedeutet, man arbeitet 50% des Deputats und bekommt die Hälfte des „Verdienstausfalls“ zum Gehalt dazu.
Das verstehe ich soweit. Man geht dabei davon aus, dass jemand Vollzeit arbeitet.
Was passiert aber, wenn ich bei Feststellung der Teildienstfähigkeit bereits Teilzeit (60%) arbeite?
Wie geht die Rechnung dann? Oder kann die Berechnung bei Teilzeit gar nicht vorgenommen werden, dh. gibt es Teildienstfähigkeit nur für Vollzeit-Beschäftigte?
Stehe komplett auf dem Schlauch.
Bundesland Baden Württemberg
Danke!