Beauftragung Erstellung AO SF Gutachten

  • Ich unterrichte 23 von 28 und hatte im letzten SJ 2 Gutachten. Arbeite im GL in der SEK I

    Also 5 Stunden Ermäßigung pro Woche? Oder einfach nur Teilzeit?


    In Sachsen gibt es Stunden für Diagnostik, allerdings müssen pro Schule zig Gutachten geschrieben werden, das sind pro Person dann wesentlich mehr als 2.


    Ich unterrichte an der Grundschule im GL 28 Stunden und hatte letztes Schuljahr vier Gutachten.

    Das finde ich sehr viel. Aber die 28 Stunden stehst du hoffentlich nicht alleine vor Klassen? "Gemeinsames Lernen" ist ja auch überall anders organisiert...

  • Wir Sonderpädagog*innen in NRW unterrichten in Vollzeit so viele Stunden wie üblich an der Schulform, in der wir arbeiten (bzw. Von wo wir abgeordnet werden). An Grundschule, Förderschule, Hauptschule also 28 an Gymnasien und Gesamtschulen 25,5. Für Diagnostik etc. Erhalten wir per se keine Entlastungsstunden. Manche Schulleitung versteht vom GL etwas mehr als andere und sieht ein, dass wir nicht 28 Stunden voll unterrichten können und dann noch Beratung von SuS, KuK(!) und Eltern leisten können und stellt teilweise einen geringen Stundenanteil dafür zur Verfügung. Andere bestehen auf 28 Stunden vollem Unterricht und erhalten dann entsprechend andere sonderpädagogische Unterstützung für Schüler*innen und die Kolleg*innen. Ich für meinen Teil habe beides erlebt im GL. Durchgehende Doppelbesetzung, Stunden in Einzel- und Kleingruppenförderung aber auch eigenen Fachunterricht in 2 Klassen, was dann faktisch 10 Stunden weniger sonderpädagogische Betreuung für „meine“ Schüler*innen bedeutet, weil ich dann als Fachlehrerin eingesetzt bin. Es ist mein Fach, ich unterrichte das gern, aber man kann das auch kritisch betrachten.


    Zu den Gutachten: wir erstellen und verantworten die Gutachten in Kooperation mit Kolleg*innen der Regelschule. Wir unterschreiben das alles gleichberechtigt. Die inhaltlichen Anteile unterscheiden sich mit Sicherheit und ich schreibe bei entsprechendem inhaltlichen Input auch gerne alleine. Ich würde aber kein einziges Elterngespräch ohne Kolleg*in führen und damit Verfahrensfehler riskieren. Wenn Eltern sich schon so unsicher zeigen, wäre ich besonders vorsichtig.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Von wo wir abgeordnet werden).

    Zitat


    2.1.3 Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden richtet sich grundsätzlich nach der Schulform, in der die Lehrerin oder der Lehrer tätig ist, bei Teilabordnungen wird auf den überwiegenden Einsatz abgestellt. Bei der Feststellung des überwiegenden Einsatzes ist von der Pflichtstundenzahl der Schulform auszugehen, an die die betroffene Lehrkraft abgeordnet wird

    Nein, wohin ihr abgeordnet werden. Nicht "von wo"


    Beispiel: Wird eine Vollzeitkraft von einer Förderschule mit 13 Pflichtstunden an eine Gesamtschule abgeordnet, richtet sich die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nach der Gesamtschule (25,5). Neben dem Einsatz von 13 Pflichtstunden an der Gesamtschule verbleiben für den Einsatz an der Förderschule 12,5 Pflichtstunden.


    https://bass.schule.nrw/6218.htm

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