Beauftragung Erstellung AO SF Gutachten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage und finde leider alleine keine Antwort. Wäre lieb, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte!


    Ich bin Klassenlehrerin in NRW an einer Grundschule, verbeamtet und arbeite in Teilzeit.


    Ich bin nun offiziell vom Schulamt gemeinsam mit einem Sonderpädagogen beauftragt ein Gutachten für einen Schüler von mir für ein AOSF zu erstellen. Der größte Teil ist auch bereits gelaufen. Nun müssen wir einen zweiten Termin für das Elterngespräch finden, da die Eltern noch keine Entscheidung treffen konnten. Der Sonderpädagoge wird dafür nun bereits das vierte Mal an seiner Schule ausgeplant und kommt zu uns. Da das Gutachten bald fertig sein muss und wir dringend einen Termin finden mussten, wo wir beide und die beiden Elternteile können, müsste ich nun auch das erste Mal für 30 Minuten vertreten werden.


    Meine Frage ist nun, ob ich - da ich ja offiziell dazu beauftragt bin und sogar Reisekosten erstattet werden würden - ein Recht darauf habe, für 30 Minuten vertreten zu werden? Es handelt sich ja schließlich nicht um einen normalen Elternsprechtag? Oder steht nur dem Sonderpädagogen dies zu? Kann meine Schulleitung mir das von vorne herein in so einem Fall prinzipiell verweigern?


    Danke für eure Hilfe!

  • Warum sollte deine SL sich dagegen wehren? Du bist offiziell beauftragt, dann muss das finale Gespräch auch mit dir stattfinden können. Wenn das aus Termingründen nicht außerhalb deiner Unterrichtszeiten geht, dann musst du vertreten werden. Wenn dir deine Schulleitung das verweigern würde, fragst du einfach den zuständigen Schulrat, was der dazu sagt...

  • Ich finde es ja immer noch seltsam, wenn man hier aus NRW oder Niedersachsen immer wieder liest, dass Regelschullehrer mittesten und am Gutachten mitschreiben.

    Und dann noch am Gutachten über den eigenen Schüler?

    Erstens haben Grundschullehrkräfte keine spezifische Ausbildung in sonderpädagogischer Diagnostik (soll nicht despektierlich sein, Grundschullehrer können anderes).

    Zweitens ist man da doch biased? Ich meine, du wirst den Antrag auf Überprüfung gestellt haben? Dann ist doch klar, dass das entsprechende Ergebnis herauskommt, wenn du selbst das Gutachten erstellst.


    Zur Frage kann ich dir entsprechend natürlich auch keine Antwort geben.

    Aber so wie ich es verstehe und mir denke: Es ist ein Schüler deiner Klasse, wo du sowieso mit den Eltern in Kontakt bist. Das Gespräch wird vermutlich an deiner Schule stattfinden, wohingegen der Sonderpädagoge extra kommen muss? Da wäre meine Vermutung, dass es natürlich ein Entgegenkommen deiner Schulleitung geben könnte, wenn sich ein Termin nur während deiner Unterrichtszeit finden lässt, dass es aber durchaus auch zumutbar wäre, das vor oder nach deinem Unterricht oder in einer deiner Freistunden zu machen.


    So ist es hier. Also bei Gutachtengesprächen, wenn es nicht Kinder vor der Einschulung sind, sind deren Lehrkräfte bei mir schon auch mit dabei (ohne dass sie an der Testung und Gutachtenerstellung direkt beteiligt waren; natürlich geben sie mir auch Informationen über den Schüler und wir tauschen uns aus). Meistens finden diese Gespräche an Nachmittagen statt, wo es für alle passt; in Einzelfällen werden die Regelschullehrer aber auch von ihrer Schulleitung für das Gespräch vom Unterricht ausgeplant.


    Es meldet sich aber sicher auch noch jemand aus NRW hier, der dir eine verbindliche Antwort geben kann.

  • Ich finde es ja immer noch seltsam, wenn man hier aus NRW oder Niedersachsen immer wieder liest, dass Regelschullehrer mittesten und am Gutachten mitschreiben.

    Und dann noch am Gutachten über den eigenen Schüler?

    Mal abgesehen davon, dass deine Formulierung "Erstens wüsste ich nicht, was Grundschullehrer speziell an Kompetenz in sonderpädagogischer Diagnostik mitbringen" durchaus despektierlich daherkommt, frage ich mich das, was "spezielle Kompetenz" angeht, auch. Aber die Schulämter sehen das anscheinend anders. Das untenstehende Zitat von Traumtaenzer ist die seit Jahren geltende NRW-Regelung. Die kannst du seltsam finden, nützt aber nichts.

    Ich bin nun offiziell vom Schulamt gemeinsam mit einem Sonderpädagogen beauftragt ein Gutachten für einen Schüler von mir für ein AOSF zu erstellen.

    Ich habe mich an meinen Schulen stets erfolgreich gegen das Schreiben des Gutachtens gewehrt. Denn das Ausformulieren dieser AOSF-Gutachten gehört zu genau den speziellen Kompetenzen der Sonderpädagogen. Leider hat das meine letzte SL (aus welchen Gründen auch immer) nicht akzeptieren wollen, so dass es ein harter Kampf war. Andere Kolleginnen haben schneller aufgegeben.


    Aber, lieber Plattenspieler: Ich habe das Verfahren immer begleitet, Gespräche mit den Eltern gemeinsam mit den Sonderpädagog*innen geführt und meine Aufzeichnungen über die betreffenden Kinder beigesteuert. Schließlich kennt die Klassenleitung ihre diese ziemlich gut und kann sie auch viel länger beobachten, als der sporadisch hospitierende Sonderpädagoge. Aber das endgültige Schreiben des Gutachtens ist die Aufgabe der dafür ausgebildeten Kolleg*innen.

  • pepe

    Die Formulierung war blöd von mir. Ich habe sie etwas abgeändert und hoffe, sie ist jetzt besser.

    In der Sache scheinen wir uns einig zu sein. So wie du es im letzten Absatz beschreibst, läuft es hier auch, und in den allermeisten Fällen erlebe ich das als gute Zusammenarbeit mit den Grundschulkolleginnen, aber mit doch recht klarer Aufgabentrennung.

    Aber natürlich muss man es so machen, wie es Kultusministerium, Schulamt, Schulleitung oder wer auch immer vorgeben ...

  • Hat die Schulleitung es denn schon verweigert, oder wieso fragst du hier statt sie? Ich würde einfach ganz selbstverständlich davon ausgehen und freundlich dem Vertretungsplaner Bescheid geben, dich bitte mindestens 45 min auszuplanen. Unentschiedene Eltern brauchen gewöhnlich mehr Zeit.


    Ansonsten könntest du auch den Kollegen von der Förderschule fragen, der müsste die Abläufe und Regularien für dein Bundesland und die Region kennen.

  • Genau, ich bin da halt offiziell zu beauftragt. Der Sonderpädagoge formuliert, aber wir tauschen uns aus, er braucht Unterlagen von mir, wir führen gemeinsam das Elterngespräch.


    Bisher haben wir auch alle Termine mittags/ nachmittags abgehalten. Der Sonderpädagoge musste sich dafür aber ausplanen lassen. Nun läuft uns die Zeit weg, da die Eltern - anders als geplant - in dem ersten einstündigen Gespräch nicht zu einer Entscheidung bereit waren. Das ist nicht die Regel, dass es ein zweites Gespräch gibt. Der Sonderpädagoge ist sehr erfahren und sagte, dass er das auch noch nicht hatte.


    Daher musste kurzfristig ein anderer Termin her. Die Eltern arbeiten auch, es gibt auch noch kleine Geschwister. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es kein Problem sein sollte, wenn man bei so einem offiziellen Termin einmal 30 Minuten fehlt. Zumal die Lehrkraft, die zu dem Zeitpunkt meine Doppelbesetzung ist, die Stunde übernehmen würde.

    Wir haben auch nicht nur 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss ist Pause. Da ich meine Aufsicht tausche, stünden uns also so 60 Minuten zur Verfügung.


    Und ja, mein Schulleiter hat dies bereits abgelehnt. Ich kann es aber weder nachvollziehen (es handelt sich schließlich um eine offizielle Beauftragung, ein unvorhersehbares Zweitgespräch und eine Frist, die wir halten müssen) noch kenne ich so eine Einstellung von meinen vorherigen Schulleitern. Wie gesagt, es ist ja kein normales Elterngespräch, sondern ein Termin mit einem Sonderpädagogen einer anderen Schule.

  • Und ja, mein Schulleiter hat dies bereits abgelehnt.

    Völlig unverständlich, zumal ja sogar eine Zweitbesetzung vorhanden ist. Dann frage doch mal im Schulamt nach. Hat deine SL denn eine wie auch immer geartete Begründung geäußert? Sie kann ja nicht einfach nur "nein" sagen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es ja immer noch seltsam, wenn man hier aus NRW oder Niedersachsen immer wieder liest, dass Regelschullehrer mittesten und am Gutachten mitschreiben.

    Und dann noch am Gutachten über den eigenen Schüler?

    Erstens haben Grundschullehrkräfte keine spezifische Ausbildung in sonderpädagogischer Diagnostik (soll nicht despektierlich sein, Grundschullehrer können anderes).

    Zweitens ist man da doch biased? Ich meine, du wirst den Antrag auf Überprüfung gestellt haben? Dann ist doch klar, dass das entsprechende Ergebnis herauskommt, wenn du selbst das Gutachten erstellst.

    In NRW wird der Schulleiter gemeinsam mit einer Sonderpädagogin mit dem Verfahren betraut.

    Der Schulleiter kann das aber an eine Kollegin delegieren. (Muss es aber nicht.)

    Ich sehe es aber als vorteilshaft an, die Klassenlehrerin zu beauftragen, da sie das Kind kennt.


    Allerdings ist es auch üblich, dass die Sonderpädagogen die Testungen alleine machen und auch einen Großteil des Berichts (wenn nciht sogar den ganzen Bericht) alleine schreiben.

    Die Aufgabe des Lehrers des Kindes hat Pepe ja schon beschrieben.


    ---


    Bzgl. der Freistellung vom Unterricht:

    ich finde es immer interessant, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, dbei in die Untstat-Anleitungen zu schauen. (Für Nicht-NRW-ler: das ist die Unterrichts-Ausfall-Erhebung in NRW.)


    Da steht bei der Anleitung der Detailerhebung zu den "Gründen für den Unterrichtsausfall" im Bereich C.4: Durchführung von AO-SF-Verfahren.


    Der Threadstarter kann dafür also freigestellt werden. Ob man ihn auch freistellen muss? Das entscheidet die Situation vor Ort. Aber da der Lehrer ja vom Schulamt mit dieser Sonderaufgabe explizit betraut wurde (bzw. es auf ihn delegiert wurde), würde ich sagen: die Durchführung des AO-SF-Verfahrens ist ein höheres Dienstgeschäft als der Unterricht. (So komisch das auch klingen mag.)

  • Natürlich, aber der Schulleiter kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass derlei Termine auf nach Unterrichtsschluss gelegt werden können.

    Ich sehe zwei Möglichkeiten: sich bei dem beklagen, der den Auftrag erteilt hat oder nicht. Wenn man sich "oben" beschwert, bekommt entweder der Schulleiter eins auf den Deckel und ist verärgert oder der Termin muss auf nachmittags verschoben werden. In jedem Falle hat die TE den Nachteil.

    Wenn sie sich nicht beklagt, sagt sie den Eltern, dass sie unterrichten muss und das Gespräch leider ohne sie stattfindet, das aber kein Problem darstellt, weil alles schon 100x besprochen wurde der Kollege das Gutachten sowieso zu verantworten hat und außerdem natürlich total kompetent ist und sich die Eltern in besten Händen wissen.

  • Grundsätzlich sehe ich hier auch kein Problem drin, andererseits kennen wir die Gesamtsituation nicht.


    Es gibt auch Kollegen, die sämtliche Gespräche, Termine etc. in den Unterricht legen wollen, oder in Springstunden, und alle Termine nach der regulären Unterrichtszeit konsequent ablehnen mit dem Verweis auf Feierabend. Sollte das hier der Fall sein, kann ich den Schulleiter auch wieder verstehen.

  • Oder halt nicht teilnehmen. Die Entscheidung ist ja jetzt eh gefallen und wenn der Chef nicht freistellt: wozu ein Zusatztermin am Nachmittag? Der Sonderpädagoge hat für die Gutachten Stunden.

    Wofür soll der Sonderpädagoge Stunden haben? Für das Schreiben des Gutachtens?


    Die Sonderpädagogen in NRW, die von der Bezirksregierung mit der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines AO-SF Verfahrens beauftragt werden, erstellen und schreiben die Gutachten zusätzlich zu ihrem normalen Unterricht.

    Ermäßigungsstunden oder Ähnliches gibt es dafür nicht. Alles in the top, besonders nice, wenn innerhalb von 1,5 Wochen zwei Gutachten reinkommen. Da hast du gewaltig zu tun!

  • Wofür soll der Sonderpädagoge Stunden haben? Für das Schreiben des Gutachtens?


    Die Sonderpädagogen in NRW, die von der Bezirksregierung mit der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines AO-SF Verfahrens beauftragt werden, erstellen und schreiben die Gutachten zusätzlich zu ihrem normalen Unterricht.

    Ermäßigungsstunden oder Ähnliches gibt es dafür nicht. Alles in the top, besonders nice, wenn innerhalb von 1,5 Wochen zwei Gutachten reinkommen. Da hast du gewaltig zu tun!

    Wie viel Stunden unterrichtet ihr pro Woche und wie viele Gutachten sollen "nebenher" geschrieben werden?

  • Der Threadstarter kann dafür also freigestellt werden. Ob man ihn auch freistellen muss? Das entscheidet die Situation vor Ort.

    Bisher haben wir auch alle Termine mittags/ nachmittags abgehalten.

    ...

    ...

    Daher musste kurzfristig ein anderer Termin her.

    Der TE hat begründet, warum es diesmal nicht mit dem Termin außerhalb seiner Unterrichtszeit klappt. Es sollte "ausnahmsweise" eine Vertretung eingesetzt werden. Und die ist/war ja da. Warum macht die SL denn da ein Problem draus?

  • . Alles in the top

    Joah, sehe ich nicht, ich denke, dass das im Gehalt inbegriffen ist, Sonderpädagogen haben ja nach wie vor eine Besoldungsstufe mehr und haben dafür deutlich seltener (zumindest bei uns) Korrekturbelastung & Co. Ich sage nicht, dass die weniger Arbeiten als normale Lehrkräfte, auf gar keinen Fall, aber AOSF-Gutachten gehören natürlich zum Job dazu und sind nicht "on the top"

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