Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und finde leider alleine keine Antwort. Wäre lieb, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte!
Ich bin Klassenlehrerin in NRW an einer Grundschule, verbeamtet und arbeite in Teilzeit.
Ich bin nun offiziell vom Schulamt gemeinsam mit einem Sonderpädagogen beauftragt ein Gutachten für einen Schüler von mir für ein AOSF zu erstellen. Der größte Teil ist auch bereits gelaufen. Nun müssen wir einen zweiten Termin für das Elterngespräch finden, da die Eltern noch keine Entscheidung treffen konnten. Der Sonderpädagoge wird dafür nun bereits das vierte Mal an seiner Schule ausgeplant und kommt zu uns. Da das Gutachten bald fertig sein muss und wir dringend einen Termin finden mussten, wo wir beide und die beiden Elternteile können, müsste ich nun auch das erste Mal für 30 Minuten vertreten werden.
Meine Frage ist nun, ob ich - da ich ja offiziell dazu beauftragt bin und sogar Reisekosten erstattet werden würden - ein Recht darauf habe, für 30 Minuten vertreten zu werden? Es handelt sich ja schließlich nicht um einen normalen Elternsprechtag? Oder steht nur dem Sonderpädagogen dies zu? Kann meine Schulleitung mir das von vorne herein in so einem Fall prinzipiell verweigern?
Danke für eure Hilfe!