Kinderwunschbehandlung während Probezeit/Verbeamtung auf Probe

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe ein Anliegen, was mich derzeit stark beschäftigt.


    Ich bin Lehrerin an einer Grundschule mit einer hinterlegten Planstelle und befinde mich noch in der Probezeit, also bin verbeamtet auf Probe.

    Die amtsärztliche Untersuchung war ohne Auffälligkeiten.

    Nun möchte ich mit meinem Partner den Kinderwunsch angehen.


    Hierzu sind wir in einer Kinderwunschklinik in Beratung.

    Es ist hierbei festgestellt worden, dass bei mir ein Hormon nicht produziert wird. (Ich hatte noch nie natürlich meine Regelblutung, sondern nur durch Zugabe von Hormonen ausgelöst)

    Derzeit kann man noch nicht feststellen wo die Ursache liegt, da alle anderen Werte passen.

    Nun soll auf einen Gendefekt bzw. das Kallmann-Syndrom untersucht werden.


    Jetzt zu meiner Frage:

    Kann die Kinderwunschbehandlung oder die daraus folgenden Ergebnisse für die Verbeamtung auf Lebenszeit relevant sein?

    Wäre das Kallmann-Syndrom relevant oder ein Ausschlusskriterium?

    Gibt es in Hessen überhaupt noch eine BAL-Untersuchung nach der Probezeit?

  • Die_Lehrerin

    Hat den Titel des Themas von „Kinderwunschbehandlung während Probezeit“ zu „Kinderwunschbehandlung während Probezeit/Verbeamtung auf Probe“ geändert.
  • Kann das Kallmann- Syndrom, wenn es denn vorliegt, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen? Wenn ja, dann ist es relevant für die Frage der Lebenszeitverbeamtung, wenn nein, dann nicht.


    Wenn ich das online richtig gelesen habe ( und das noch der aktuelle Stand sein sollte), dann gibt es in Hessen seit 2013 die Vorgabe, dass am Ende der Probezeit ein erneuter Amtsarztbesuch ansteht. s3g4 weiß das aber ganz genau.


    Bevor du dich deswegen aber kirre machst warte doch das Ergebnis der Untersuchung ab einerseits und klär andererseits in der Folge bei Bedarf ab, welche medizinischen Konseuqenzen sich in deinem Fall uns dem Kallmann- Syndrom ergeben könnten, sprich ob das in deinem Fall dann tatsächlich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Dienstunfähigkeit führen könnte.

    Wenn die Anwort darauf ein „Ja“ sein sollte, dann klärst du als nächstes ab, ob du angesichts dessen möglicherweise einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen kannst. Falls ja, dann lässt du dich begleitend dazu von einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten, inwieweit du durch das Schwerbehindertenrecht geschützt werden könntest, ob es eine Grundlage geben könnte für einen Antrag auf Gleichstellung, etc. Anders gesagt: Auch dann ist der Drops mit der Verbeamtung längst noch nicht gelutscht, weil es möglicherweise für dich in dem Fall relevante Schutzvorschriften gibt.


    Alles Gute erst einmal weiter für die Kinderwunschbehandlung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich das online richtig gelesen habe ( und das noch der aktuelle Stand sein sollte), dann gibt es in Hessen seit 2013 die Vorgabe, dass am Ende der Probezeit ein erneuter Amtsarztbesuch ansteht. s3g4 weiß das aber ganz genau.

    Das ist korrekt. Ich war theoretisch 3 mal beim Gesundheitsamt: vor dem Vorbereitungsdienst, zur Einstellung auf Probe und vor Verbeamtung auf Lebenszeit.

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