Der passende Vergleich ist die übliche fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.
Bei der aber irgendeine Art von schuldhaftem Versäumnis vorliegen muss. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gibt es nur, wenn der Fahrer den Todesfall durch ein von ihm erwartbares Verhalten hätte verhindern können.