Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben (diese war in der Schulakte vermerkt, es hingen im Klassenzimmer Zettel aus mit Sofortmaßnahmen bei Über- oder Unterzuckerung, es gab mündliche Hinweise der Eltern und Schülerin vorab, sowie Hinweise während der Fahrt durch Mitschüler auf gesundheitliche Probleme des Mädchens, denen nicht ausreichend nachgegangen wurde TROTZ der bekannten Diabetes) und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten? Die Verurteilung wurde in dem Fall aus guten Gründen vom BGH bestätigt inzwischen.
Die Gruppe war gemischt, die Lehrerin kannte sie SuS nicht als Klassenlehrerin. Es gab einen Elternabend, an dem darüber gesprochen wurde, die Kindeseltern hielten es nicht für nötig, über eine lebensbedrohliche Erkrankung ihres Kindes zu informieren und dass das Mädchen offenbar nicht in der Lage ist, diese adäquat zu handeln. Die Jugendlichen waren in einem Restaurant, alle hatten Magen-Darm-Beschwerden hinterher.
Also wirklich, man kann diese Situationen so und so darstellen, wir waren nicht dabei. Mir geht es dabei weiß Gott nicht darum, die Fälle zu verharmlosen, sondern darum, womit ich zu rechnen habe, wenn ich IRGENDWAS mit meinen Schülern unternehme. Was, wenn ich mal Pipi muss, die Kinder 3 min unbeaufsichtigt im Klassenzimmer lasse und jemand an einem Radiergummi erstickt? Ich meine das nicht zynisch sondern sehr ernst. Woher nimmst du denn deine Gewissheit, alles richtig zu machen und alles vorherzusehen?