Nu lass die Moschee Mal im Dorf oder so. Fakt ist, dass die verurteilten KuKs unter Bedingungen den Schwimmunterricht abgehalten haben, die weit unter den Anforderungen der Fachverbände wie DLRG oder Wasserwacht liegen. Das sollte uns alle wachrütteln und wir sollten uns immer wieder erneut hinterfragen, ob das was wir tun so richtig ist. Denn unabhängig von dem Urteil möchte ich nie in die Situation kommen, dass ein Kind in meinem Unterricht verstirbt und ich die Frage ob ich alles unternommen habe um das zu verhindern nicht ruhigen Gewissens mit ja beantworten kann
Wahrscheinlich ist, dass die Kolleginnen sich korrekt verhalten haben und trotzdem verurteilt wurden. Ob in einer Schwimmgruppe 15 oder 20 Kinder sein müssen, ist nicht festgelegt und hier wahrscheinlich auch nicht entscheidend.
Niemand möchte, dass ein Kind in seinem Unterricht stirbt, umso schlimmer ist es, wenn die rechtliche Verantwortung in jedem Falle dafür auf die einzelne Lehrkraft abgewälzt wird, egal wie diese sich verhalten hat.
Wir drehen uns also argumentativ im Kreis.
Ich habe mal nach ähnlichen Fällen gesucht, noch einen gefunden, bei der der Schwimmkursleiter, ein Bademeister, verurteilt wurde. Das einzige, was man erfährt ist, dass er wg. Aufsichtspflichtverletzung verurteilt wurde und Fremde das Kind versucht haben zu retten.
https://www.br.de/nachrichten/…eister-verurteilt,UadSjZW
Die beiden Verurteilten im Ausgangsbeitrag wurden nicht wegen mangelnder Aufsichtspflicht verklagt. Sie waren nach unserem Wissen anwesend.
Das einzige, was mach unserem Wissen in ihrer Verantwortung liegt, ist, dass die Kinder nicht stehen konnten und frei spielen durften, wobei nicht klar ist, ob sie Schwimmhilfen angelegt hatten. Wenn dies der Fall war, müssen die entsprechenden Verordnungen geändert werden.